Rahmenvereinbarung über den Abtransport und die Verwertung von Kanalspülgut nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Jahre 2023, 2024 und 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 23-bau-04-E
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Theresienplatz 2
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Straubing - Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über den Abtransport und die Verwertung von Kanalspülgut nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Jahre 2023, 2024 und 2025
Rahmenvereinbarung über den Abtransport und die Ver-wertung von Kanalspülgut nach dem Kreislaufwirtschafts-gesetz (KrWG) für die Jahre 2023, 2024 und 2025
Straubinger Stadtentwässerung und Straßenreinigung, Imhoffstr. 97, 94315 Straubing
Rahmenvereinbarung über den Abtransport und die Verwertung von Kanalspülgut nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die Jahre 2023, 2024 und 2025
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über den Abtransport und die Verwertung von Kanalspülgut
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Theresienplatz 2
Ort: Straubing
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland