Lieferung eines Rüstwagens RW nach DIN 14555-3:2016-12 für die Freiwillige Feuerwehr Gilching
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Gilching
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82205
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Andreas Spörl
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gilching.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Rüstwagens RW nach DIN 14555-3:2016-12 für die Freiwillige Feuerwehr Gilching
Die Gemeinde Gilching beschafft für die Freiwillige Feuerwehr Gilching einen Rüstwagen RW nach DIN 14555-3:2016-12 in drei Losen:
Los 1: Fahrgestell – Leistungsverzeichnis Teil C.1 (Vergabeunterlage C).
Los 2: Aufbau – Leistungsverzeichnis Teil C.2. (Vergabeunterlage C).
Los 3: Feuerwehrtechnische Beladung – Leistungsverzeichnis Teil C.3 (Vergabeunterlage C).
Eine ausführliche Darstellung des Lieferauftrags ergibt sich aus den Leistungsverzeichnissen (Vergabeunterlage C) für das jeweilige Los und den Vertragsbedingungen (Vergabeunterlage D).
Fahrgestell für einen Rüstwagen RW nach DIN 14555-3:32016-12
Gilching
Die Beschaffung des Rüstwagens RW nach DIN 14555-3:2016-12 für die Freiwillige Feuerwehr Gilching gliedert sich in drei Lose. Los 1 betrifft die Herstellung und Lieferung eines Fahrgestells für diesen Rüstwagen. Der genaue Auftragsumfang/Loszuschnitt ergibt sich aus den Verfahrensunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis für das Los 1 (Vergabeunterlage C - Teil C.1.) sowie den Vertragsbedingungen (Vergabeunterlage D).
Alternativpositionen und optionale Leistungen entsprechend dem Leistungsverzeichnis Los 1 (Vergabeunterlage C - Teil C.1)
Hinweis zu Ziffer II.2.7): Das Fahrgestell ist spätestens 12 Monate nach Zuschlagserteilung zu liefern.
Feuerwehrtechnischer Aufbau für einen Rüstwagen RW nach DIN 14555-3:32016-12
Die Beschaffung des Rüstwagens RW nach DIN 14555-3:2016-12 für die Freiwillige Feuerwehr Gilching gliedert sich in drei Lose. Los 2 betrifft die Herstellung und Lieferung des feuerwehrtechnischen Aufbaus passend zum Fahrgestell des Rüstwagens. Der genaue Auftragsumfang/Loszuschnitt ergibt sich aus den Verfahrensunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis für das Los 2 (Vergabeunterlage C - Teil C.2.) sowie den Vertragsbedingungen (Vergabeunterlage D).
Bedarfspositionen und optionale Leistungen nach Leistungsverzeichnis Los 2 (Vergabeunterlage C - Teil C.2.)
Hinweis zu Ziffer II.2.7): Der feuerwehrtechnische Aufbau ist spätestens 8 Monate nach der Lieferung des Fahrgestells zu liefern. Das Fahrgestell ist spätestens 12 Monate nach Zuschlagserteilung zu liefern.
Feuerwehrtechnische Beladung für einen Rüstwagen RW nach DIN 14555-3:2016-12
Die Beschaffung des Rüstwagens RW nach DIN 14555-3:2016-12 für die Freiwillige Feuerwehr Gilching gliedert sich in drei Lose. Los 3 betrifft die Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung passend zum Fahrgestell und feuerwehrtechnischen Aufbau dieses Rüstwagens. Der genaue Auftragsumfang/Loszuschnitt ergibt sich aus den Verfahrensunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis für das Los 3 (Vergabeunterlage C - Teil C.3.) sowie den Vertragsbedingungen (Vergabeunterlage D).
Optionale Leistungen nach dem Leistungsverzeichnis (Vergabeunterlage C - Teil C.3)
Hinweis zu Ziffer II.2.7): Die feuerwehrtechnische Beladung ist spätestens 8 Monate nach der Lieferung des Fahrgestells zu liefern. Das Fahrgestell ist spätestens 12 Monate nach Zuschlagserteilung zu liefern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt B.2.);
B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt B.3.);
C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.4.). Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) und Ziffer III.2.1 geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) (Formblatt B.5.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt B.3.);
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
E) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B.6.).
F) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Lieferleistungen, die dem jeweiligen Losinhalt entsprechen (Formblatt B.7.).
H) Fachliche Qualifikationen des Bieters: Referenzliste mit vergleichbaren ausgeführten Lieferaufträgen, die den jeweiligen Losinhalt betreffen, in den letzten drei Kalenderjahren (seit 2020) unter Angabe des Werts und des Lieferzeitpunkts. Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Formblatt B.8.).
Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Formblatt B.9).
Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Dies erfolgt durch gesonderte Eintragung der Mitglieder in die benannten Felder.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Hinweise zum Verfahren:
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Angebotsunterlagen liegt beim Bieter. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend über die Funktion „Angebot abgeben“ des Vergabeportals subreport ELViS zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.
Ort: München
Postleitzahl: 80543
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.