Beschaffung von zwei baugleichen Drehleitern DLA (K) 23/12 für die Stadt Passau mit Beladung Referenznummer der Bekanntmachung: 013/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 2
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 851-396-375
Fax: +49 851-396-313
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von zwei baugleichen Drehleitern DLA (K) 23/12 für die Stadt Passau mit Beladung
Beschaffung von zwei baugleichen Drehleitern DLA (K) 23/12 für die Stadt Passau mit Beladung
Hauptbereich
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Passau beabsichtigt zwei baugleiche Drehleitern DLA (K) 23/12 mit Beladung für die FF Passau Lz. Hauptwache und die FF Grubweg im Rahmen eines offenen Verfahrens zu beschaffen. Das Los 1 beinhaltet dabei die Fahrgestelle.
Losbeschreibung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 2 beinhaltet den Aufbau.
Losbeschreibung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 3 beinhaltet die Beladung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hauptbereich
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Losbeschreibung
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Losbeschreibung
Ort: Zwiesel
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94227
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 38
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89-2176-2411
Fax: +49 89-2176-2847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.