Sanierung und Umnutzung eines ehemaligen Kaufhauses in Naila für öffentliche Zwecke, hier: Wärmeversorgungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-261938
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 12
Ort: Naila
NUTS-Code: DE249 Hof, Landkreis
Postleitzahl: 95119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 92826840
Fax: +49 92826855
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.naila.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Umnutzung eines ehemaligen Kaufhauses in Naila für öffentliche Zwecke, hier: Wärmeversorgungsanlagen
Im Zuge der Sanierung und Umnutzung eines ehemaligen Kaufhauses in Naila für öffentliche Zwecke wurde das Gewerk Wämeversorgungsanlagen ausgeschrieben.
95119 Naila, Neue Straße 4 / Bachstraße 1
Wärmeversorgung über Fernwärmestation 150 kW
(Installation vom Hausanschluss einschl. Übergabestation im DG bauseits durch Wärmeversorger)
1 St. Druckhaltung mit Entgasung und Nachspeisung
2 St. Pufferspeicher
1 St. Heizungsverteiler mit 3 Heizgruppen, einschl. Pumpen und Armaturen
Ca. 160 m Stahlrohr schwarz, verschweißt DN 15 – DN 65 (Heizzentrale)
Ca. 845 m Kupferrohr, gepresst DN 15 – DN 50 (Gebäudeverteilung)
24 St. Heizkörper (Dachgeschoss)
2.190 m2 Fußbodenheizung mit 10 Heizkreisverteiler, einschl. Trittschalldämmelemente
Brandschutzabschottungen
Bohrungen in Bestandswänden - / Decken
6 Montage - Winterbaubeheizung mit 6 Lufterhitzern und Anbindeschläuchen, auf Mietbasis
Nebenarbeiten
Wartungsvertrag
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung und Umnutzung eines ehemaligen Kaufhauses in Naila für öffentliche Zwecke, hier: Wärmeversorgungsanlagen
Postanschrift: Bergstraße 10
Ort: Schauenstein
NUTS-Code: DE249 Hof, Landkreis
Postleitzahl: 95197
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder der Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Marktplatz 12
Ort: Naila
Postleitzahl: 95119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 92826855
Fax: +49 92826840
Internet-Adresse: www.naila.de