Ersatzneubau Hallenbad mit Sauna am Rieser Sportpark Nördlingen - Leistungen der Objektplanung Freianlagen, LPH 6-9 gemäß §§ 38 ff + Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagen, LPH 6-9 gemäß §§ 45 ff.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Nördlingen
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86720
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Eichelmann - Leitung Hochbau
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.noerdlingen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1cdaf7
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Hallenbad mit Sauna am Rieser Sportpark Nördlingen - Leistungen der Objektplanung Freianlagen, LPH 6-9 gemäß §§ 38 ff + Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagen, LPH 6-9 gemäß §§ 45 ff.
Das bestehende Hallenbad der Stadt Nördlingen weist einen hohen Sanierungsbedarf auf und entspricht auch funktional nicht mehr den heutigen Anforderungen.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden daher die Entscheidung für die Umnutzung des Bestandsgebäudes und den Neubau eines Hallenbades an einem neuen Standort getroffen.
Gemäß vorliegender Kostenschätzung wird von Kosten in Höhe von ca. 2.4 Mio. € brutto (KG 500) ausgegangen.
Terminlich sind für die Frei- und Verkehrsanlagen folgende Meilensteine geplant:
- Leistungsbeginn: Okt 2023
- Baubeginn: Feb 2025
- Fertigstellung: Aug 2025
Für den Ersatzneubau Hallenbad mit Sauna am Rieser Sportpark Nördlingen sind die Leistungen der
Freianlagen und Verkehrsplanung LPH 6-9 gemäß §§ 38 ff. und §§ 45 ff. HOAI zu vergeben.
Nördlingen
Das bestehende Hallenbad der Stadt Nördlingen (Baujahr 1968/69) weist einen hohen Sanierungsbedarf auf und entspricht auch funktional nicht mehr den heutigen Anforderungen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden daher verschiedene Varianten einer Sanierung, Erweiterung oder eines Neubaus geprüft. Schließlich wurde die Entscheidung für die Umnutzung des Bestandsgebäudes und den Neubau eines Hallenbades an einem neuen Standort getroffen.
Der Neubau soll im Rieser Sportpark unweit des alten Schwimmbades sowie der historischen Altstadt von Nördlingen realisiert werden. Der Rieser Sportpark liegt am süd-östlichen Rand von Nördlingen und umfasst das Trainingsgelände des TSV 1861 Nördlingen, das Gerd-Müller-Stadion, weitere Fußballplätze, eine Veranstaltungssporthalle, eine Tennishalle und einen Bikepark. Das Zentrum des Rieser Sportparks bildet ein See, in dessen Nähe auch das neue Hallenbad entstehen soll. Das Raumprogramm beinhaltet einen innenliegenden Saunabereich mit drei Schwitzangeboten sowie einer Außensauna . Das gesamte Hallenbad und die Saunalandschaft im Freibereich sollen barrierefrei hergestellt werden.
Die aktuelle Planung sieht folgenden Flächen vor:
Freianlagenplanung: Außenanlagen und Saunagarten ca. 17.800m² + Bushaltestelle ca. 12 m Länge mit ca. 340m²
Verkehrsplanung: Parkplatzerweiterung 66 Stellplätze ca. 2.820m², Zuwegung Parkplatz ca. 215m²
Gemäß vorliegender Kostenberechnung wird von Kosten in Höhe von ca. 2.4 Mio. € brutto (KG 500) ausgegangen und gliedern sich folgendermaßen:
Freianlagenplanung
Saunagarten 447.000 €
Außenanlagen 1.490.000 €
Bushaltestelle 94.000 €
Verkehrsplanung
Parkplatzerweiterung 386.000 €
Terminlich sind für die Frei- und Verkehrsanlagen folgende Meilensteine geplant:
- Leistungsbeginn: Okt 2023
- Baubeginn: Feb 2025
- Fertigstellung: Aug 2025
Für den Ersatzneubau Hallenbad mit Sauna am Rieser Sportpark Nördlingen sind die
Leistungen der Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 6-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI sowie die
Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 6-9 gemäß §§ 45 ff. HOAI zu vergeben.
Der Planer der die Außen- und Verkehrsanlagen bis inkl. der LPH 5 bearbeitet hat, wird sich aus bürointernen Gründen nicht weiter am Verfahren beteiligen.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 6+7 gemäß § 38 und § 45 HOAI beauftragt.
Die Leistungsphasen 6-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 8+9 gemäß §§ 38 ff + gemäß §§ 45 ff.
Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und/oder Besonderen
Leistungen ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise elektronisch, vorrangig über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der hierfür zur Verfügung gestellten Angebotsunterlagen möglich. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angebotsunterlagen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzneubau Hallenbad mit Sauna am Rieser Sportpark Nördlingen - Leistungen der Objektplanung Freianlagen, LPH 6-9 gemäß §§ 38 ff + Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagen, LPH 6-9 gemäß §§ 45 ff.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7. benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1. auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).