Erweiterung des Auftrags „ Büroraumplanung und Beratung - "Neue Arbeitswelt für die Stadt Nürnberg" in "The Q"
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Winklerstr. 33
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90403
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fr. Schweighardt
E-Mail:
Telefon: +49 911/231-3317
Fax: +49 11/231-2414
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.beschaffungsmanagement.nuernberg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung des Auftrags „ Büroraumplanung und Beratung - "Neue Arbeitswelt für die Stadt Nürnberg" in "The Q"
Erweiterung des Auftrags „ Büroraumplanung und Beratung - "Neue Arbeitswelt für die Stadt Nürnberg" in "The Q"
Nürnberg
Im Juli 2018 hat die Düsseldorfer Gerch Group das Areal des ehemaligen Versandzentrums der Quelle in der Fürther Straße 205-215 in Nürnberg gekauft. Der zwischen 1953 und 1966 in fünf Bauabschnitten nach den Plänen von Prof. Ernst Neufert auf einem 6,8 ha großen Kerngrundstück entstandene Gebäudekomplex steht unter Denkmalschutz und soll nach umfassender Sanierung durch die Gerch Group als Projekt „The Q“ in eine gemischt genutzte Immobilie mit den Nutzungsschwerpunkten Wohnen, Büro bzw. Verwaltung und Einzelhandel umgewandelt werden.
Die grundsätzliche Gebäudestruktur, z.B. hinsichtlich der neuen Gebäudeeinschnitte, äußeren Erschließungen sowie Grenzen zu den anderen Bauteilen, ist bereits über Bauvorbescheide abgesichert und insoweit nicht mehr veränderbar.
Die Stadt Nürnberg hat in den Bauteilen 1 (entlang der Fürther Straße) und 4 (Ecke Fürther Straße/Adam-Klein-Straße) insgesamt ca. 42.000 m² Mietfläche für die Dauer von 25 Jahren insbesondere für Büronutzung ab voraussichtlicher Fertigstellung im 1. Quartal 2024 angemietet. Auf der Mietfläche sollen zusätzlich zu ca. 1.400 Arbeitsplätzen (AP) ein Mitarbeiterrestaurant untergebracht und der bereits bestehende, ca. 1.200 m2 große Veranstaltungssaal im 3. Obergeschoss beibehalten werden.
Im Vorfeld wurde das Raum- und Funktionsprogramm von The Q durch einen externen Berater in Partizipation mit den zukünftigen Nutzern erarbeitet, das als aktivitätsbasierte Bürokonzept, ein sog. „Business Club“, umgesetzt werden soll. Auch soll das ganze Projekt durch entsprechendes "Change-Management" begleitet werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erweiterung des Auftrags „ Büroraumplanung und Beratung - "Neue Arbeitswelt für die Stadt Nürnberg" in "The Q"
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81673
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981/53-1277
Fax: +49 981/53-1837
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Nürnberg
Erweiterung des Auftrags „ Büroraumplanung und Beratung - "Neue Arbeitswelt für die Stadt Nürnberg" in "The Q"
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Aufgrund von Verzögerungen bei der Sanierung des Quelle-Areals seitens des Eigentümers, welche nicht der Stadt Nürnberg zuzurechnen sind sowie aufgrund von notwenigen Anpassungen am Grundkonzept und daraus resultierender neuer, zum Teil gesetzlicher Sicherheitsanforderungen werden zusätzliche Planungsleistungen im Hinblick auf die notwendige erneute Konkretisierung der Belegungsplanung sowie zusätzliche Koordinierungsleistungen im Hinblick auf den erhöhten Abstimmungsaufwand mit den zahlreichen beteiligten städtischen Dienststellen benötigt. Dies hat Auswirkungen auch auf die Leistungsposition „Change-Management“ im Hauptauftrag. Darüber hinaus ist im Sinne des Hauptauftrags die Umsetzung der anzupassenden Belegungspläne durch den Auftragnehmer laufend zu überwachen und die Ergebnisse abzunehmen. Die Erbringung der zusätzlichen Leistungen verursacht einen voraussichtlichen Aufwand von insgesamt 290 zusätzlichen Personentagen. Davon entfallen 130 Personentage auf die Projektleitung und 160 Personentage auf andere Mitglieder des Projektteams des Auftragnehmers. Insgesamt entsteht so ein zusätzlicher Aufwand in Höhe von 290 Personentagen, der ursprünglich nicht vorgesehen war. Frühere Vertragsänderungen bzw. andere Änderungen des Hauptauftrags liegen nicht vor.
Die Auftragsänderung ist unwesentlich. Durch diese werden keinerlei Parameter nachträglich eingeführt, welche die Zulassung anderer als der damaligen Bewerber bedingt hätten. Die notwendige Ausweitung des Leistungsumfangs hätte auch nicht zum Zuschlag auf ein anderes Angebot als das des Hauptauftragnehmers geführt. Das wirtschaftliche Gleichgewicht verschiebt sich nicht zugunsten des Auftragnehmers, da der zusätzliche Leistungsumfang zu den im Rahmen des Hauptauftrags vereinbarten Konditionen erbracht wird und mit entsprechenden konkreten zusätzlichen Gegenleistungen des Auftragnehmers verknüpft ist. Die unwesentliche Auftragsänderung steht in einem sehr engen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Hauptauftrag, so dass die Ausweitung des Umfangs als unerheblich anzusehen ist, insbesondere da diese weniger als 50 % des Hauptauftragswerts beträgt und, wie im Nachfolgenden ausgeführt wird, die Voraussetzungen von § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB vorliegen.