TNW_Gemeinde Speichersdorf - Sanierung Werner-Porsch-Schule und Ergänzungsneubau Offene Ganztagsschule - Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 38/22
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 096-300781)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Speichersdorf
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
Postleitzahl: 95469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RAe Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
E-Mail:
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.speichersdorf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_Gemeinde Speichersdorf - Sanierung Werner-Porsch-Schule und Ergänzungsneubau Offene Ganztagsschule - Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Gemeinde Speichersdorf plant die Sanierung der Werner-Porsch-Grund- und Mittelschule mit einem Ergänzungsneubau für die Funktionen des Offenen Ganztags.
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Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 vergeben.
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Weiterhin werden die Besonderen Leistungen der Bestandsaufnahme, der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis), der Erstellung eines Brandschutzkonzepts nach AHO inklusive Flucht- und Rettungspläne sowie Feuerwehrpläne sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme)
zwischen 01.01.2023 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat.
Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden.
Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung
eingereichter Referenzen.
Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme)
zwischen 01.01.2013 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat.
Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden.
Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung
eingereichter Referenzen.