Erweiterung der Anmietungsdauer von zwei Fahrzeugen für die Kanalreinigung um weitere sechs Monate gemäß § 132 (2) Nr. 3 GWB Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-4-2020-0199
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Birkerstraße 18
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8923330441
Fax: +49 8923330452
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Anmietungsdauer von zwei Fahrzeugen für die Kanalreinigung um weitere sechs Monate gemäß § 132 (2) Nr. 3 GWB
Erweiterung der Anmietungsdauer von zwei Fahrzeugen für die Kanalreinigung um sechs Monate gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt 2020/S 178-429279
Anmietung eines LKW mit Kanalreinigungsaufbau
Stadtgebiet der Landeshauptstadt München
Auftragserweiterung der Lose 1 und 2 zur Anmietung von drei Kanalreinigungsfahrzeugen gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt 2020/S 178-429279 um 50%
Auftragserweiterung von Los 1: Ein Kanalreinigungsfahrzeug für weitere sechs Monate
Anmietung eines LKW mit Kanalreinigungsaufbau
Stadtgebiet der Landeshauptstadt München
Auftragserweiterung der Lose 1 und 2 zur Anmietung von drei Kanalreinigungsfahrzeugen gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt 2020/S 178-429279 um 50%
Auftragserweiterung von Los 2: Ein Kanalreinigungsfahrzeug für weitere sechs Monate
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Im Vergabeverfahren gemäß Bekanntmachung 2020/S 178-429279 wurden drei Fahrzeuge für die Kanalreinigung angemietet. Die Anmietung der drei Fahrzeuge diente insbesondere zur Verstärkung des Fuhrparks vor dem Hintergrund häufiger Fahrzeugausfälle. Im Jahr 2021 wurde der Kauf von zwei fabrikneuen Kanalreinigungsfahrzeugen im Rahmen eines offenen Verfahrens ausgeschrieben mit einer terminierten Auslieferung im Dezember 2022. Bedingt durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und gerissene Lieferketten durch die Corona-Pandemie ergeben sich nach wie vor deutliche Verzögerungen bei der Auslieferung neuer Fahrzeuge, so dass der ursprüngliche Liefertermin nicht mehr gehalten werden kann. Um aber weiterhin ausreichende Fahrzeugkapazitäten für die Kanalreinigung zur Verfügung zu haben, wurden zwei Fahrzeuge für den Zeitraum von sechs Monaten weiterhin angemietet. Obzwar sich die generelle Liefersituation mittlerweile verbessert hat, konnten die benötigten Fahrzeuge auf Grund der Komplexität in der Ausstattung bisher nicht übernommen werden, so dass bei der Stadtentwässerung nach wie vor ein Defizit an Fahrzeugen herrscht, welches durch die Verlängerung der Anmietung geschlossen werden soll. Die dargestellten Kapazitätsengpässe sind dem öffentlichen Auftraggeber nicht zuzuschreiben, so dass eine Erweiterung der ursprünglichen Auftrags gemäß (§ 132 II 1 Nr. 3 GWB) zulässig ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Schnelldorf
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Entscheidung über die geplante Auftragserweiterung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss. Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske
des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert der Auftragsänderung
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.de
Die Unwirksamkeit des Vertrags kann nur vor Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, festgestellt werden. (vgl. § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB)