Zwei Wechselladerfahrzeuge nach DIN 14505 und EN 1846 mit feuerwehrtechnischer Ausstattung Referenznummer der Bekanntmachung: Abt.2-V-2023-4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Von -Kühlmann-Str. 15
Ort: Landsberg am Lech
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86899
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 81911291593
Fax: +49 81911295593
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zwei Wechselladerfahrzeuge nach DIN 14505 und EN 1846 mit feuerwehrtechnischer Ausstattung
Der Landkreis Landsberg am Lech beschafft zwei baugleiche Wechselladerfahrzeuge mit feuerwehrtechnischer Ausstattung.
Fahrgestell nach DIN 14505, EN 1846 und DIN 30722
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
2x Fahrgestell (zulässiges Gesamtgewicht 26,0 to.)Die maximale Fahrzeughöhe von 3,80 m incl. Los 2 sind maßgebend und einzuhalten.
Wechselladeeinrichtung für zwei Fahrzeuge
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausführung, Lieferung und Montage einer Wechselladereinrichtung nachDIN 30722 und DIN 14505, in Verbindung mit den Aufbaurichtlinien der Fahrzeughersteller.
Feuerwehrtechnische Ausstattung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Feuerwehrtechnische Ausstattung und Funk sowie Beklebung für zwei Fahrzeuge
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell nach DIN 14505, EN 1846 und DIN 30722
Ort: Oberschleißheim
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wechselladeeinrichtung für zwei Fahrzeuge
Ort: Forstinning/Moos
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85661
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuerwehrtechnische Ausstattung
Ort: Landsberg am Lech
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86899
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.