ELT-Planung HOAI § 55 für den Neubau einer Kindertageseinrichtung in Weißenstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 04/23-ELT
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kirchplatz 1
Ort: Weißenstadt
NUTS-Code: DE24D Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Postleitzahl: 95163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauamt
E-Mail:
Telefon: +49 925395032
Fax: +49 925395040
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weissenstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
ELT-Planung HOAI § 55 für den Neubau einer Kindertageseinrichtung in Weißenstadt
Planung der Technischen Ausrüstung ELT HOAI § 55 Anlagengruppen 4, 5 und 8 für den Neubau einer Kindertageseinrichtung in 95163 Weißenstadt
Weißenstadt, DE
Planung der Technischen Ausrüstung ELT HOAI § 55, Anlagengruppen 4, 5 und 8, Leistungsphasen 1 bis 9, für den Neubau einer Kindertageseinrichtung in 95163 Weißenstadt, mit 3 Krippengruppen mit je 12 Kindern und 3 Kindergartengruppen mit je 25 Kindern. Die grobgeschätzten Baukosten (KGR 300+400) betragen 3.930.000 € brutto, vorläufige anrechenbare Kosten siehe Honorarblatt. Die Fertigstellung soll Mitte 2025 erfolgen. Es ist ein Neubau einer Inklusiv-Kindertagesstätte zu planen auf einem Grundstück an der Straße „Am Lohbrunnen“ mit einer Grundstücksfläche von ca. 6000 m². Das gesamte Grundstück ist bebaubar und hat im südöstlichen Bereich viel Baumbestand. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist zusätzlich ein Grundstück mit 2223 m² vorhanden, welches für Stellplätze herangezogen werden kann. Es gelten die im Summenraumprogramm der FAG-Richtlinien (Richtlinien zum Kommunalen Investitionsfonds) festgesetzten Flächenangaben plus 10%. In einem noch aufzustellenden Bebauungsplan werden diese Flächen als Sondergebiet „Kindertageseinrichtung“ ausgewiesen. Es soll ein eingeschossiges Gebäude in Holzbauweise entstehen. Die Erschließung erfolgt über die Straße Am Lohbrunnen. Bei der Planung ist auf eine energieoptimierte und energieeffiziente Bauweise zu achten. Die Anbindung an das kommunale Nahwärmenetz wird angestrebt. Das Gebäude soll nachhaltig, wirtschaftlich, zukunftsorientiert und barrierefrei zu unterhalten sein und betrieben werden. Es liegen bisher Objektplanungsleistungen §34 HOAI der Lph. 2 vor, die in den Bekanntmachungsunterlagen enthalten sind. Das Gebäude soll voraussichtlich an das Fernwärmenetz angeschlossen werden. Die Erbringung der Leistungen für die Anlagengruppe 8 ist Bestandteil des Leistungsumfangs der Fachplanung für die Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4, 5 und 8 (ELT). Der Fachplaner für die Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 bis 3 (HLS) hat sämtliche Leistungen bzw. Zuarbeiten für die Anlagengruppen 1 bis 3 mit Schnittstellenbezug zur Gebäudeautomation zu erbringen (z.B. Lüftungs- und Heizungssteuerung). Die Schnittstellen der Leistungen sind vom ELT-Planer federführend mit dem HLS-Planer abzustimmen und in Form eines Schnittstellenplans dem AG vorzulegen.
In Abhängigkeit von der Finanzierung.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 34 HOAI. Es besteht die Option der Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 7 und der Leistungsphasen 8 bis 9. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Für den Auftrag gelten folgende terminliche Rahmenvorgaben: Leistungsbeginn unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1)
Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur/in“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden.
Der Nachweis über Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bewerbers ist durch Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister und/oder ggf. auf andere Weise zur Berufsqualifikation zu erbringen. Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet d. BRD niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutsche Berufsbezeichnung nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der RL 2005/36/EG (geä. durch RL 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach RL 2005/36/EG angezeigt haben.
2)
Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister: Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nummer und Vorlage Nachweis wie folgt: Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers u./o. der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Person durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der unter 1) genannten Berufsbezeichnung.
3)
Nachweis der Eintragung in ein Handelsregister (bei Eintragungspflicht): Hierzu Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nr. und Vorlage HR-Auszug.
4)
Angaben zur Identität Rechtsform des Unternehmens (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Tel.Nr., Fax Nr., E-Mail, usw.).
5) Erklärung, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren:
– gem. §21 Abs.1 S.1 o. 2 SchwarzArbG oder – gem. §21 Abs.1 AEntG oder – gem. §19 Abs.1 MiLoG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist. Ggf. Angaben zur Selbstreinigung (§125 GWB).
6)
Neben Einzelunternehmen sind Bewerbergemeinschaften (BG) zugelassen. Zusätzlich siehe Nr. VI.3) Ziffer 6 der Bekanntmachung. Rechtsform von BG: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter; Abgabe der Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzel Bewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1)
Erklärung zum Verpflichtungsgesetz: Erklärung, dass die am Auftrag beteiligten Mitarbeiter bereit sein werden, sich nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) verpflichten zu lassen.
2)
Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG): Hiermit erkläre(n) ich/wir, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen und dass ich/wir nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500,00 belegt worden bin/sind. Ich/Wir habe(n) zur Kenntnis genommen, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a Gewerbeordnung in der aktuell gültigen Fassung anfordern können.
3)
Rechtlich und wirtschaftliche Verknüpfungen: Erklärung, über das Bestehen von rechtlich und wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen mit Angabe, ob wirtschaftliche Verknüpfungen vorliegen, unter Benennung der Unternehmen und Beschreibung zur Art und Weise der Verknüpfung.
4)
Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen: Erklärung, dass der Auftrag unabhängig von anderen Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird.
5)
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung: Erklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung entsprechend den gestellten Anforderungen und Nachweis durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung einer in der EU zugelassen Versicherung. Erforderlicher Umfang siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.
6)
Spezifischer Jahresumsatz: Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten 3 Geschäftsjahre (jahresweise). Sind die Informationen zum Umsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich, geben Sie bitte an, an welchem Datum das Unternehmen gegründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat. Erforderlicher Mindestjahresumsatz siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.
Ergänzend zu: 5)
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung: Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von [Betrag gelöscht] EUR, für sonstige Schäden von [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Ergänzend zu: 6)
Spezifischer Jahresumsatz: Es ist der („spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren in Summe anzugeben. Es wird ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR brutto gefordert - Mindestanforderung.
1)
Geeignete Referenzen: Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen einzureichen; zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurück liegen (max. Zeitraum siehe unter Mindeststandards). Je Referenz ist dem Referenzbogen eine aussagekräftige Projektdarstellung, ggf. mit Fotos + Planverkleinerungen, welche die Arbeit des Büros im Hinblick auf die Aufgabenstellung am besten charakterisieren beizufügen, deren Umfang sollte 3 Blatt in DIN-A 4, einseitig bedruckt nicht überschreiten. An die Referenzen gestellte Mindestanforderungen siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.
2)
Eignungsleihe: Erklärung, ob das Unternehmen zur Erfüllung der Eignungskriterien der Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe gem. §47 VgV); hierzu Angabe von Name und der in Anspruch genommen Kapazität sowie Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens mit gesamtschuldnerischer Haftung.
3)
Unterauftragsvergabe: Erklärung, ob das Unternehmen beabsichtigt einen Teil des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte weiterzuvergeben (Unterauftragsvergabe §36 VgV); hierzu Bezeichnung der betroffenen Leistung (Art, Umfang) und Name und Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. Nachweise zur Eignung der Dritten müssen mit dem Angebot zum Einreichungstermin nicht vorgelegt werden. Der Auftraggeber fordert derartige Nachweis ggf. von den Bewerbern, die in die engere Wahl kommen und behält sich vor, die Eignung der Dritten für die von ihnen zu erbringenden Leistungen zu prüfen.
4)
Verpflichtungserklärung Anderer Unternehmen: Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Unteraufträge/Eignungsleihe) ist mit dem Angebot für jedes Unternehmen die den Vergabeunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung (unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers, sofern die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
Ergänzend zu 1):
Es sind Referenzen vorzustellen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Zum Nachweis der Erfahrungen bei vergleichbaren Planungsleistungen werden Referenzen gefordert, welche die nachfolgenden Anforderungen erfüllen müssen.
Referenzanforderungen A) bis C) müssen durch alle Referenzen erfüllt werden.
Referenzanforderungen D) bis I) können durch verschiedene Referenzobjekte erfüllt werden.
A)
Fachgebiet: Planung der Technischen Ausrüstung ELT HOAI § 55 Anlagengruppen 4, 5 und 8 - Mindestanforderung.
B)
Beginn der Erbringung der Planungsleistungen: nach dem 01.01.2013 - Mindestanforderung.
C)
Spätester Zeitpunkt der Objektfertigstellung: Zeitpunkt der Bewerbung - Mindestanforderung.
D)
Planung an Gebäuden mit Nutzungsart gem. Bauwerkszuordnungskatalog: Allgemeinbildende Schulen 4100 od. Kinderbetreuungseinrichtungen 4400 - Mindestanforderung.
E)
Planung mit vollständig erbrachten Lph. 1 bis 8 - Mindestanforderung.
F)
Planung mit Honorarzone II (zwei) - Mindestanforderung.
G)
Planung mit Baukosten KGR 440+450+480 gemäß DIN 276 in EUR brutto: 400.000 - Mindestanforderung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1)
Es sind die zum Download bereitgestellten Formulare zu verwenden. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung.
Die ausgefüllten Unterlagen sind als Teil der Bewerbung auf die Plattform hochzuladen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind nicht erforderlich. In Papierform eingereichte oder formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
2)
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig, ebenso Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachangebote von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
3)
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben, sowie um die geforderten Nachweise ergänzt, den Unterlagen beizufügen. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung, die von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen sind.
4)
Ein Bewerber, der die Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, muss seinen eigenen Bewerberbogen zusammen mit jeweils einem separaten Bewerberbogen für jedes einzelne der in Anspruch genommenen Unternehmen als Teilnahmeantrag übermitteln. Dies gilt insbesondere für techn. Fachkräfte o. Stellen, die nicht unmittelbar dem Unternehmen angehören, deren Kapazitäten das Unternehmen in Anspruch nehmen möchte.
5)
Enthalten die Bekanntmachung od. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, hat der Bewerber den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
6)
Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH im Vertragsverletzungsverfahren um die HOAI abschließend entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze europarechtswidrig sind. Sofern auf die HOAI Bezug genommen wird dienen die Honorartafeln zur Preisorientierung. Es sind auch Angebote rechtlich zulässig, die außerhalb der bisherigen Mindest- und Höchstsatzregelungen liegen.
7)
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: a) Antragsbogen Seite I bis VIII, unterzeichnet und ergänzt um die darin aufgeführten Dokumente, b) Vertragsentwurf unterzeichnet, Honorarblatt ausgefüllt, Ausführungen zu den Zuschlagskriterien.
9)
Der Auftraggeber stellt mit den Vergabeunterlagen einen Vertragsentwurf zur Verfügung, dem die Einzelheiten und die Zahlungsbedingungen, etc., entnommen werden können. Die Bestimmungen dieses Vertragsentwurfes sind bindend, sofern einzelne Regelungen in dem Verhandlungsverfahren nicht abweichend von dem Vertragsentwurf vereinbart werden. Es ist den Bietern jedoch nicht gestattet, einseitig Änderungen an dem Vertragsentwurf vorzunehmen. Die in dem Vertragsentwurf noch offenen Punkte werden anhand des Angebots des Zuschlagsbieters und der Vertragsverhandlungsergebnisse vom Auftraggeber ergänzt. Angaben zum Honorarangebot sind ausschließlich im Honorarblatt, nicht im Vertragsentwurf, vorzunehmen.
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.