Sanierung der Halbinsel Wasserburg, Objektpl. der Freianlagen gem. Paragraph 38 ff. HOAI 2021, inkl. Verkehrsanlagenplanung gemäß Paragraph 45 ff. HOAI 2021, bei stufenweiser Beauftragung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lindenplatz 1
Ort: Wasserburg (Bodensee)
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Postleitzahl: 88142
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verfahrensbetreuung: Meixner+Partner GmbH, Gögginger Str.93, 86199 Augsburg
E-Mail:
Telefon: +49 8215010528
Fax: +49 821501010
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wasserburg-bodensee.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Halbinsel Wasserburg, Objektpl. der Freianlagen gem. Paragraph 38 ff. HOAI 2021, inkl. Verkehrsanlagenplanung gemäß Paragraph 45 ff. HOAI 2021, bei stufenweiser Beauftragung
Die Gemeinde Wasserburg (Bodensee) plant die Sanierung der Halbinsel. Wesentliche, jedoch nicht alle Bereiche der Halbinsel wurden in den 1980er Jahren saniert. Nun soll die Ortserneuerung fortgeführt werden und ein architektonisch ansprechendes Gesamtkonzept enstehen.
Wasserburg
Gegenstand des Auftrags sind die Objektplanungsleistungen der Freianlagen gem. Paragraph 38 ff HOAI 2021 inkl. Verkehrsanlagenplanung gemäß Paragraph 45 ff. HOAI 2021, bei stufenweiser Beauftragung. Die künsterlische Oberleitung für die Hafenmauer (Ingenieurbauwerke) ist ebenfalls Bestandteil der Vergabe.
Die Gemeinde Wasserburg befindet sich im äußersten Südwesten des Freistaates Bayern und des Regierungsbezirkes Schwaben. Die nördliche Gemeindegrenze bildet die Grenze zum Bundesland Baden-Württemberg. Wasserburg liegt am Nordufer des Bodensees, fünf Kilometer westlich der bayrischen Kreisstadt Lindau (Bodensee) und östlich der Gemeinde Nonnenhorn, die ebenfalls zu Bayern gehört.
Das anstehende Projekt wird in vier Teilprojekte unterteilt:
Teilprojekt 1: Hafenpromenade - Leistungsphasen 7-9;
Teilprojekt 2: Uferpromenade - Leistungsphasen 3-9;
Teilprojekt 3: Kreuzungsbereich Halbinsel - Leistungsphasen 3-9;
Teilprojekt 4: Hintere Halbinsel - Leistungsphasen 3-9.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung und zunächst wird nur das Teilprojekt (Stufe 1) beauftragt werden.
Die LPH 1-6 für Teilprojekt 1 und die LPH 1-2 für die Teilprojekte 2-4 wurden bereits abgeschlossen. Die Planungen sollen auf den LPH 1-6 bzw. den LPH 1-2 des vorbefassten Büros aufbauen. Die Unterlagen der abgeschlossenen Leistungsphasen werden vom Auftraggeber allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen. Den Planungen ging ein RPW-Wettbewerb voraus.
Nachfolgend sind grob dargestellt welche Sanierungsmaßnahmen bereits in den Leistungphasen 1-6 bzw. 1-2 festgelegt wurden:
- Die Sanierung der Ufermauer muss anhand der hochwertig gesalterischen Lösung umgesetzt werden
- Das Seeufer soll gestalterisch aufgewertet werden
- Die hintere Halbinsel ist an das Ortsbild anzupassen
- Der Straßenraum der Halbinselstraße ist neu zu gestalten
Beabsichtigt ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung:
— Stufe 1: Teilprojekt 1, LPH 7-9 gem. § 38 ff HOAI 2021,
— Stufe 2: Teilprojekt 2-4, LPH 3-4 gem. § 38 ff HOAI 2021,
— Stufe 3: Teilprojekt 2-4, LPH 5-7 gem. § 38 ff HOAI 2021,
— Stufe 4: Teilprojekt 2-4, LPH 8-9 gem. § 38 ff HOAI 2021
Zunächst wird die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland