Objektplanung für Gebäude und Innenräume § 34 Abs. 1 HOAI (Leistungsphasen 1-9 HOAI)
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 067-201663)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Strandbadstraße 2
Ort: Starnberg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Team 12.21
E-Mail:
Telefon: +49 815114877324
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lk-starnberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung für Gebäude und Innenräume § 34 Abs. 1 HOAI (Leistungsphasen 1-9 HOAI)
Der Landkreis Starnberg benötigt für die Generalsanierung des Gymnasiums Tutzing Leistungen für: Objektplanung für Gebäude und Innenräume § 34 Abs. 1 HOAI (LPH 1-9 HOAI)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Alle Referenzprojekte Objektplanung für Gebäude und Innenräume müssen
die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Alle der angegebenen Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 01.01.2013 mit der Leistungsphase 2 begonnen und bis zum Ablauf der Frist zur
Einreichung der Erstangebote mindestens bis Abschluss der Leistungsphase 5 im Sinne des § 34 HOAI fertiggestellt (abgenommen) sein.
- Alle der angegebenen Referenzprojekte müssen mindestens entsprechend der Honorarzone III (gemäß HOAI) entlohnt worden sein.
- Alle der angegebenen Referenzprojekte müssen mindestens der Gebäudeklasse 3 oder höher entsprechen. (Art. 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BayBO).
Darüber hinaus müssen alle angegebenen Referenzprojekte Objektplanung für Gebäude und Innenräume in der Gesamtschau mindestens folgende
(zusätzliche) Mindestanforderungen erfüllen:
- Mindestens zwei (2) der angegebenen Referenzprojekte müssen Referenzobjekte beinhalten, bei denen es sich um einen Sonderbau (Art. 2 Abs. 4 Nr.
1-13 BayBO) handelt.
- Bei mindestens einem (1) der angegebenen Referenzprojekte muss die Leistungsphase 8 gem. § 35 HOAI mit Ablauf der Frist zur Einreichung der Erstangebote abgeschlossen sein.
- Bei mindestens einem (1) der angegebenen Referenzprojekte müssen die Bauwerkskosten (KGR 300 bis 400 nach DIN 276) mind. 6 Mio. EUR netto
betragen (haben).
- Bei mindestens einem (1) der angegebenen Referenzprojekte muss es sich um ein Baupro-jekt unter Denkmalschutz bzw. mit einem
Denkmalschutzanteil von mind. 20 % (Bemessungsgrundlage ist der Kostenanteil der anrechenbaren Kosten an den Gesamtbaukosten der KG 300 + 400
gem. DIN 276 bezogen auf das denkmalgeschützte Objekt) handeln.
- Bei mindestens einem (1) der angegebenen Referenzprojekte muss es sich um ein Bauvorhaben im Zusammenhang mit Fördermitteln und der
Verpflichtung zur Ausschreibung der Baugewerke nach öffentlichem Vergaberecht gehandelt haben.
- Mindestens eines (1) der angegebenen Referenzprojekte muss ein Referenzobjekt beinhalten, bei dem es sich um ein Gebäude zu Lern- und
Unterrichtszwecken handelt
- Bei mindestens einem (1) der angegebenen Referenzprojekte muss mit der Maßgabe der Barrierefreiheit analog DIN 18040 (Teil 1: öffentlich
zugängliche Gebäude) geplant worden sein.
- Bei mindestens zwei (2) der angegebenen Referenzprojekte muss es sich um den Umbau / die Sanierung eines Bestandsgebäudes bzw. mit einem
Umbau / Sanierungsanteil von mind. 33 % (Bemessungsgrundlage ist der Kostenanteil an den Gesamtbaukosten des betreffenden Referenzobjekts)
handeln, bei dem die Leistungsphasen 3 - 8 gem. § 35 HOAI erbracht wurden.
In der Gesamtschau werden die (zusätzlichen) Anforderungen (= „-„ Spiegelstriche) beispiels-weise erfüllt, wenn das Referenzprojekt 1 nur die erste
Anforderung erfüllt. Das Referenzprojekt 2 keine der genannten Anforderungen und das Referenzprojekt 3 dafür alle acht (8) Anforderungen erfüllt.
Treffen die o.g. Mindestanforderungen nicht zu, wird das Unternehmen nicht weiter berücksichtigt.
Alle der angegebenen Referenzprojekte für Gebäude und Innenräume müssen im Zeitraum ab 01.01.2013 begonnen und bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge mindestens bis Abschluss der Leistungsphase 5 im Sinne des § 34 HOAI fertiggestellt sein.
- Alle der angegebenen Referenzprojekte müssen mindestens entsprechend der Honorarzone III (gemäß HOAI) entlohnt worden sein.
- Alle der angegebenen Referenzprojekte müssen mindestens der Gebäudeklasse 3 oder höher entsprechen. (Art. 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BayBO).
Darüber hinaus müssen alle angegebenen Referenzprojekte Objektplanung für Gebäude und Innenräume in der Gesamtschau mindestens folgende (zusätzliche) Mindestanforderungen erfüllen:
- Mindestens zwei (2) der angegebenen Referenzprojekte müssen Referenzobjekte beinhalten, bei denen es sich um einen Sonderbau (Art. 2 Abs. 4 Nr. 1-13 BayBO) handelt.
- Bei mindestens einem (1) der angegebenen Referenzprojekte muss die Leistungsphase 8 gem. § 34 HOAI mit Ablauf der Frist zur Einreichung der Erstangebote abgeschlossen sein.
- Bei mindestens einem (1) der angegebenen Referenzprojekte müssen die Bauwerkskosten (KGR 300 bis 400 nach DIN 276) mind. 6 Mio. EUR netto betragen (haben).
- Bei mindestens einem (1) der angegebenen Referenzprojekte muss es sich um ein Bauprojekt unter Denkmalschutz bzw. mit einem Denkmalschutzanteil von mind. 20 % (Bemessungsgrundlage ist der Kostenanteil der anrechenbaren Kosten an den Gesamtbaukosten der KG 300 + 400 gem. DIN 276 bezogen auf das denkmalgeschützte Objekt) handeln.
- Bei mindestens einem (1) der angegebenen Referenzprojekte muss es sich um ein Bauvorhaben im Zusammenhang mit Fördermitteln und der Verpflichtung zur Ausschreibung der Baugewerke nach öffentlichem Vergaberecht gehandelt haben.
- Mindestens eines (1) der angegebenen Referenzprojekte muss ein Referenzobjekt beinhalten, bei dem es sich um ein Gebäude zu Lern- und Unterrichtszwecken handelt
- Bei mindestens einem (1) der angegebenen Referenzprojekte muss mit der Maßgabe der Barrierefreiheit analog DIN 18040 (Teil 1: öffentlich zugängliche Gebäude) geplant worden sein.
- Bei mindestens zwei (2) der angegebenen Referenzprojekte muss es sich um den Umbau / die Sanierung eines Bestandsgebäudes bzw. mit einem Umbau / Sanierungsanteil von mind. 33 % (Bemessungsgrundlage ist der Kostenanteil an den Gesamtbaukosten des betreffenden Referenzobjekts) handeln, bei dem die Leistungsphasen 3 - 5 gem. § 34 HOAI er-bracht und die LPH 6 – 8 bereits beauftragt wurden.
In der Gesamtschau werden die (zusätzlichen) Anforderungen (= „-„ Spiegelstriche) beispiels-weise erfüllt, wenn das Referenzprojekt 1 nur die erste Anforderung erfüllt. Das Referenzprojekt 2 keine der genannten Anforderungen und das Referenzprojekt 3 dafür alle acht (8) Anforderungen erfüllt.
Treffen die o.g. Mindestanforderungen nicht zu, wird das Unternehmen nicht weiter berücksichtigt.