Generalsanierung Grundschule Königsbrunn-Nord BA 2 mit Hort - 242-1161-01 Schlosserarbeiten BA2 Referenznummer der Bekanntmachung: 242-1161-01 Schlosserarbeiten BA2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 7
Ort: Königsbrunn
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86343
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 86311666320
Fax: +49 86311666310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Grundschule Königsbrunn-Nord BA 2 mit Hort - 242-1161-01 Schlosserarbeiten BA2
Generalsanierung Grundschule Königsbrunn-Nord BA 2 mit Hort - 242-1161-01 Schlosserarbeiten BA2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
24 m Geländer18 St Zulage für Eckausbildung Geländer22 m Handlauf Treppenauge27 St Zulage für Eckausbildung Handlauf Treppenauge26 m Handlauf wandseitig24 St Zulage für Eckausbildung Handlauf wandseitig1 St Abdeckung Pellets-Schacht10 St Form-/Hohlprofilstahlkonstruktion Stahl verzinkt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Breitenthal
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 86488
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften , die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe, Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind