Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für die Buslinie 7510 Ampfing - Gars
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift: Töginger Str. 18
Ort: Mühldorf a. Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84453
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 8631699471
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lra-mue.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.aumass.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für die Buslinie 7510 Ampfing - Gars
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für die Buslinie 7510 Ampfing - Gars
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für die Buslinie 7510 Ampfing - Gars
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für die Buslinie 7510 Ampfing - Gars
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift: Von-Donle-Str. 7
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 38
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Postanschrift: Maximilianstraße 38
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird
hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB
grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach §165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen
entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs-oder Geschäftsgeheimnisse).
Das Landratsamt Mühldorf ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpichtet, die Vergabeakten der
Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer Südbayern zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Postanschrift: Maximilianstraße 38
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847