Sanierung und Erweiterung des Schlosshotels und Schlosses Thurnau in 95349 Thurnau - Tischler Einbaumöbel und Einrichtung
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Oberer Markt 28
Ort: Thurnau
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
Postleitzahl: 95349
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Klaus Bodenschlägel
E-Mail:
Telefon: +49 9221707126
Fax: +49 922170795126
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.thurnau.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Erweiterung des Schlosshotels und Schlosses Thurnau in 95349 Thurnau - Tischler Einbaumöbel und Einrichtung
Sanierung und Teilneubau des Anwesens Marktplatz 9 in 95349 Thurnau (ehemalige Bäckerei Gräf) als zusätzliche Zimmer für das
Schlosshotel und Bauteil 1.
Marktplatz 9 in 95349 Thurnau
Lieferung und Einbau von
Wandverkleidungen
Garderoben
Sitzbänke
Waschtische
Küchenschränke und Arbeitsplatte
Küchenausstattung
Tische für Speisesaal
Couchtische
Nachttische
Betten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=268362
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Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Kulmbach
elektronische Angebotsöffnung, keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: www.regierung-mittelfranken.bayer.de
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.