Beschaffung von zwei baugleichen LF10 für die Gemeinde Emtmannsberg und den Markt Weilbach Referenznummer der Bekanntmachung: 2x LF10 Emtmannsberg-Weilbach
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Weidenberg
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
Postleitzahl: 95466
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9278-977-0
Fax: +49 9278-977-77
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von zwei baugleichen LF10 für die Gemeinde Emtmannsberg und den Markt Weilbach
Beschaffung von zwei baugleichen Feuerwehrfahrzeugen vom Typ Löschgruppenfahrzeug LF10 nach DIN 14530-5 für die
Gemeinde Emtmannsberg und den Markt Weilbach in interkommunaler Zusammenarbeit
Los 1 - Zwei Fahrgestelle mit Auf- und Ausbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von zwei baugleichen Fahrzeugen LF10 nach DIN 14530-5 bestehend aus Fahrgestell und Aufbau
Los 2 - Zwei Beladungen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von zwei identischen Beladungen für zwei baugleiche Löschfahrzeuge LF10 nach DIN 14530-5
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mind. drei Referenzen von vergleichbaren Fahrzeugen an deutsche Feuerwehren in den letzten 12 Monaten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.