Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes in den unterversorgten Gebieten der Gemeinde Wörth im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-03 GW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Erdinger Straße 8a
Ort: Wörth
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85457 Wörth
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 81229759-17
Fax: +49 81229759-517
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-hoerlkofen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes in den unterversorgten Gebieten der Gemeinde Wörth im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung
Planung, Errichtung und Betrieb einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Next Generation Access Netz) i.S.v. § 6 der NGA Rahmenregelung (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) in den unterversorgten Gebieten der Gemeinde Wörth.
Gemeinde Wörth
Gegenstand der Vergabe ist der Bau und der Betrieb eines nachhaltigen sowie zukunfts-und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) und die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unterversorgten Gebieten der Gemeinde Wörth.
Der öffentliche Auftraggeber hat nach der Richtlinie des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 22.10.2015 mit vorläufigen Förderbescheid vom 07.08.2017 und Änderungsbescheiden vom 15.04.2019 und 09.12.2019 eine vorläufige Förderzusage erhalten.
Zudem erhielt der Auftraggeber einen vorläufigen Zuwendungsbescheid vom 13.10.2017 und einen Änderungsbescheid vom 24.04.2019 des Freistaates Bayern gemäß der Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie vom 21.04.2016.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Lauf an der Pegnitz
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9C6KG8
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89-2176-2411
Fax: +49 89-2176-2847
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt:
1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen,
2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.