"Neubau der Kindertagesstätte Schiffweiler" Referenznummer der Bekanntmachung: V70004-SCHIFF
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pretzfelder Straße 15
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90425
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.littlebigfuture.de
Abschnitt II: Gegenstand
"Neubau der Kindertagesstätte Schiffweiler"
In der Gemeinde Schiffweiler (Landkreis Neunkirchen, Saarland) soll an der Heiligenwalder Straße eine 7-zügige Kindertagesstätte (=KITA) neu errichtet werden. Die Realisierung des Bauvorhabens soll in einer zukunftsorientierten, nachhaltigen Bauweise im Sinne einer lebendigen Umwelt erfolgen. Daher ist beabsichtigt, sich an die Grundsätze des „einfachen Bauens“, welches durch intelligente Raumstrukturen, nutzungsflexible Räume, schichtenarme Bauteilaufbauten sowie zeitbeständige Oberflächen charakterisiert ist, zu halten. Das eingeschossige Gebäude mit verschiedenen geneigten Pultdächern soll in modularer Bauweise ohne Keller gebaut werden. Dabei sollen insbesondere natürliche Baustoffe, wie Stroh und Lehm verwendet werden. Die haustechnischen Anlagen werden auf regenerative Energiegewinnung ausgelegt. Die Einrichtung besitzt eine 4.247,07 m² große Außenraumfläche, auf der neben einem Parkplatz (voraussichtlich 20 Stellplätze) ein ca. 2.804,00 m² großer „Kinder-Garten“ mit einem biodiversen Erlebnisgarten und einem modernen pädagogisch geprägten Außenspielbereich entstehen soll. Die Terminplanung sieht einen Baubeginn 07/2024 und einen Betriebsbeginn der KITA 05/2025 vor. Die geschätzten Baukosten belaufen sich über die Kostengruppen (200 – 600) auf 7,66 Mio. € brutto. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um Fördervorhaben. Aufgrund der Höhe der Förderung ist der Bauherr LittlebigFuture gGmbH aus 90425 Nürnberg öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 Nr. 4 GWB. Für die planerische Entwicklung des Standortes ist deswegen die Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens zur Vergabe der Planungsleistungen erforderlich. Mit dieser Veröffentlichung werden interessierte Planungsbüros aufgefordert, sich um die nachfolgend beschriebenen Planungsleistungen zu bewerben.
Von den Planungsbüros, welche sich für das Verhandlungsverfahren empfehlen, wird erwartet, dass sie zum einem mit der Realisierung von Vorhaben wie KITAs vertraut sind. Zum andern sollte das ausführende Planungsbüro über einschlägige Erfahrungen im nachhaltigen, einfachen und ökologischen Bauen unter Beachtung der vorstehend dargestellten Kriterien verfügen. Daher wird seitens des Auslobers auch von prinzipiellen Erläuterungen zum Gebäude abgesehen und es wird nur auf die Punkte hingewiesen, die dem Bauherrn wichtig und für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind.
Die genaue Aufgabenbeschreibung ist Punkt 2, weiterführende Angaben sind dem Anlagenkonvolut A (Erläuterungsbericht vom 09.01.2023) zu entnehmen.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV i.V. § 74 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt. Ziel ist die Zuschlagserteilung der losweisen Leistungsbilder gemäß §§ 34 ff. HOAI (Objektplanung), §§ 49 ff. HOAI (Tragwerksplanung), §§ 53 ff. HOAI (Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 3, 8), §§ 53 ff. HOAI (Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 bis 7) sowie §§ 39 ff. HOAI i.V. Anlage 11 (Freianlagenplanung) für die Planung und Umsetzung des Bauvorhabens „Neubau einer Kindertageseinrichtung in Schiffweiler“.
Die Bewerbung von Bietergemeinschaften ist ausdrücklich erwünscht. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.
Freianlagenplanung
Schiffweiler, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 39 ff. HOAI i.V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 1 bis 9.
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.
Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor.
Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil:
(entfällt)
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung)
Mitwirkung bei der Beantragung von Fördermitteln
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil:
(entfällt)
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung)
LPH 9: Überwachungsleistungen für a) Entwicklungs- und Unterhaltungspflege; b) Mängelbeseitigung
Übergabe Unterlagen/Datenaustausch
Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Honorar
Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor:
Honorarzone IV
Anrechenbare Kosten, KG 500 (netto) 589.430,00 €
Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage B5 zu entnehmen.
Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 40 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen.
Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den
Projektleiter
Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker)
Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter
für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen.
Vertragsmuster
Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt.
Das Vertragsmuster ist der Anlage B5 zu entnehmen.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.
Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die littlebig Future gGmbH vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen.
Weitere Informationen können dem Ausschreibungstext entnommen werden.
Abschnitt III - Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Freianlagenplanung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind ausschließlich mittels Vergabeplattform zu stellen unter: www.evergabe.de Bieterfragen, die per Email, schriftlich oder mündlich an die Verfahrensbegleitung bzw. den Auftraggeber herangetragen werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen, die nicht bis zum 07.03.2023 in Textform eingereicht wurden, können grundsätzlich nicht mehr vor Ablauf der Teilnahmefrist beantwortet werden. Bieterfragen und deren Antworten werden grundsätzlich als Nachlieferung innerhalb von 7 Kalendertagen für alle Bieter zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie: Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im Verfahren betreffen, werden unter vorstehend genanntem Link zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind. Verbindlicher Bestandteil der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden die unter nachstehendem Link veröffentlichten Antworten und Informationen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Der vollständige Teilnahmeantrag muss elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das Online-Vergabeportal unter folgendem Link www.evergabe.de bis spätestens 14.03.2023, 11:00 Uhr eingereicht werden. Die Dateien müssen im Dateiformat „PDF“ erstellt sein. Die Übermittlung des Teilnahmeantrags hat mithilfe elektronischer Mittel über das Online-Vergabeportal evergabe.de zu erfolgen. Diese erfolgt über den Menüpunkt „Teilnahmeantrag“. Es ist möglich, die Daten über den Webauftritt hochzuladen. Alternativ kann das Bietertool „AI-Bietercockpit“ verwendet werden. Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java-Laufzeitumgebung (JRE), welche kostenfrei unter http://www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist. Je nach Betriebsumgebung sind für die Installation der Laufzeitumgebung bzw. des Bietertools u. U. administrative Rechte erforderlich. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der Teilnahmefrist die Übermittlung des Teilnahmeantrags zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang finden Sie unter https://www.evergabe.de/hilfe-und-service/index weitergehende Informationen. Die Vergabestelle kann zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe des Teilnahmeantrags grundsätzlich keine Auskünfte erteilen. Anderweitig auf elektronischem oder postalischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie z. B. per Telefax oder E-Mail, sind nicht zugelassen. Ergänzende Einreichungen, z. B. postalischer Art, sind nicht gefordert und werden bei der Bewertung der Anträge nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.
Postanschrift: Franz-Röder-Str. 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen.