Ausschreibung von IT-Dienstleistungen zur Steuerung und fachlichen Begleitung von IT-Projekten sowie Durchführung von Schulungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schlossplatz 1
Ort: Bad Neustadt a.d. Saale
NUTS-Code: DE266 Rhön-Grabfeld
Postleitzahl: 97616
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Watson Farley & Williams LLP
E-Mail:
Telefon: +49 89237086-0
Fax: +49 89237086-222
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhoen-klinikum-ag.com/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von IT-Dienstleistungen zur Steuerung und fachlichen Begleitung von IT-Projekten sowie Durchführung von Schulungen
Ziel des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von IT-Dienstleistungen an den fünf Standorten der Rhön Klinikum AG zur Steuerung und fachlichen Begleitung von IT-Projekten sowie Durchführung von Schulungen.
Bad Neustadt a.d. Saale
Die Rhön-Klinikum AG ist einer der größten Gesundheitsdienstleister in Deutschland. An ihren Standorten
• Zentralklinik Bad Berka,
• RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt,
• Klinikum Frankfurt (Oder) und
• Universitätskliniken Gießen und Marburg
(„abrufberechtigte Kliniken“) werden jährlich rund 846.000 Patienten behandelt. Insgesamt beschäftigt die Rhön-Klinikum AG mehr als 18.200 Mitarbeitende. Die Beschaffungen der Standorte der Rhön-Klinikum AG werden u.a. über pauschale Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und auf dem Weg der Maßnahmenförderung, u.a. durch das Krankenhauszukunftsgesetz, gefördert. Ein Schwerpunkt beim Einsatz von Fördermitteln ist für die Rhön-Klinikum AG der gezielte Ausbau der digitalen Fähigkeiten aller Standorte. Dies wird u.a. durch die Umsetzung von Projekten zur Einführung neuer IT-Verfahren und die Erweiterung von bereits vorhandenen IT-Verfahren erzielt. Die Rhön-Klinikum AG strebt mit ihren Standorten ein möglichst papierloses ("digitales") Arbeitsumfeld an. Im Rahmen der Umsetzung von Projekten besteht für alle Standorte der Rhön-Klinikum AG regelmäßig die Notwendigkeit auf externe IT-Dienstleistungen zurückzugreifen, da entsprechende Tätigkeiten nicht durch Standort-eigenes Personal geleistet werden können. Die aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung abrufberechtigten Kliniken der Rhön-Klinikum AG führen Projekte jeweils eigenständig durch und benötigen im Rahmen der Projekte externe Dienstleistungen sowohl bei der Organisation der Projektarbeit als auch der technisch-inhaltlichen Realisierung.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Rhön-Klinikum AG die Beschaffung von IT-Dienstleistungen zur Steuerung und fachlichen Begleitung von IT-Projekten sowie Durchführung von Schulungen an den fünf Standorten.
Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen zählen u.a.:
• die initiale Aufwands-, Zeit- und Ressourcenplanung von IT-Projekten im Dialog mit den abrufberechtigten Kliniken,
• die Gesamtkonzeption der IT-Belange des Projektes,
• das Projektcontrolling im Sinne der Erfassung von im Projekt geleisteten Aufwänden, die Überprüfung ob die nach Aufwandsschätzung verbleibenden Tage noch zur Umsetzung des Vorhabens ausreichen und eine daraus sich ergebende Anpassung von Aufwands- bzw. Zeitrahmen,
• das Scope-Management, d.h. die Prüfung, ob Anforderungen sich im Rahmen des Projektauftrages abbilden lassen oder eine Anpassung des Plans erforderlich machen,
• die Kommunikation mit der abrufberechtigten Klinik bzw. den für das Projekt durch den Auftraggeber benannten Ansprechpartner, z.B. im Rahmen von Projektstatusbesprechungen oder durch schriftliche Statusberichte,
• die Erstellung von Gesamtkonzepten z.B. für ein Patientenportal unter Berücksichtigung der Anforderungen von IT-Security, Kommunikationsstandards für die inter-sektorale Kommunikation im Gesundheitswesen und Datenschutz,
• Die technischinhaltliche Erweiterung (Customizing/ Implementierung) von Applikationen mit Fokus auf dem KIS iMedOne,
• „cut-over Planung", d.h. die Organisation des Wechsels von einer auf eine andere Software,
• Durchführung einer Schulungsbedarfsanalyse und Ableitung notwendiger Schulungsmaßnahmen der Mitarbeiter des Auftraggebers,
• Planung von Schulungen (Gruppen- und Raumplanung, Zuordnung von Trainern zu Schulungen),
• Erstellung bzw. Erweiterung von Schulungs- und Trainingsunterlagen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag einmal um jew. 12 Monate durch einseitige schriftl. Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit zu verlängern (einseitiges Optionsrecht). Unter Berücksichtigung des einseitigen Optionsrechts des Auftraggebers ergibt sich eine Vertragslaufzeit von 48 Monaten (Maximalvertragslaufzeit)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners nebst Kontaktdaten;
(2) Bietergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben. Mit dem Angebot muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung gem.§ 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden:
(a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
(b) in der alle Mitgl. aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollm. Vertreter bezeichnet ist;
(c) in der erklärt wird, dass der bevollm. Vertreter die Mitgl. ggü. dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
(d) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften
(e) in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird.
Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit dem Angebot eingereicht, wird die Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen stellen auch Angebote unterschiedl. Niederlassungen eines Bieters sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar;
(3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorliegen;
(4) Erklärung im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.4.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, dass kein Bezug zu Russland besteht.
(5) Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt zudem, dass
(a) er die gewerbe- bzw. berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt;
(b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat;
(c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z.B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentral- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung);
(d) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und
(e) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben;
(6) Einverständniserklärung zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten für das Vergabeverfahren;
(7) Falls sich der Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) für das Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o.a. Mittel Dritter beruft, Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Unterauftragnehmer) und Bestätigung, dass auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wessentl. Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorgelegt werden, dass ihm die erforderl. Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentl. Leistungsteile erbringen sollen, entspr. Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung; sofern eine Berufung auf die Eignung des vorgesehenen Unternehmens beabsichtigt ist, sind die Verpflichtungserklärung sowie die Nachweise der Eignung unmittelbar mit dem Teilnahmeantrag einzureichen;
(8) Erklärung über die Behandlung vertraul. Informationen.
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen:
(1) Nachweis — nicht älter als 12 Monate – einer gültigen Berufshaftpflicht bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherers ist den Angebotsunterlagen als Anlage beizufügen. Die Mindestdeckungssummen je Schadensfall müssen jeweils [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und sonstige Schäden (Mindestanforderung);
(2) Erklärung über den Gesamtumsatz in Deutschland in EUR (netto) des Bieters in den Jahren 2020, 2021 und 2022 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2020);
(3) Erklärung über den Gesamtumsatz in Deutschland in EUR (netto) des Bieters in den Jahren 2020, 2021 und 2022 mit vergleichbaren Bauleistungen und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2020).
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen:
(1) Angaben zum vorgesehenen (stellvertretenden) Projektleiter jeweils für die nachfolgenden Bereiche
• „Projektmanagement“
• „Integrationsmanagement“ sowie
• „Customizing, Implementierung und Einführungsunterstützung“
mit Nachweis der fachlichen Qualifikation durch Vorlage eines Kurzlebenslaufs mit Ausbildungsnachweis, Angabe zur Unternehmenszugehörigkeit und Angaben zur einschlägigen Berufserfahrung in Jahren. Die zuständigen Projektleiter für die Bereiche „Projektmanagement“, „Integrationsmanagement“ sowie „Customizing, Implementierung und Einführungsunterstützung“ müssen jeweils über mindestens vier Jahre einschlägige und branchenspezifische Berufserfahrung verfügen.
(2) Angabe von Referenzen über mindestens drei Referenzprojekte, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung, also Art, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Anzugeben ist der Auftraggeber nebst Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Anschrift, Name, Telefon, Telefax und E-Mail), der Projektleiter beim Auftragnehmer (Name, Vorname), Kurzbeschreibung des Projekts, Gesamtvolumen des Projekts und der Leistungszeitraum.
Folgende inhaltliche Anforderungen müssen für alle Referenzen jeweils erfüllt werden (Mindestanforderungen):
• Krankenhausträger als Auftraggeber (öffentlicher, privater, kirchlicher oder gemeinnütziger Träger) mit Gesundheitseinrichtung(en) sowie
• IT-Dienstleistungen zur Digitalisierung von klinischen Prozessen und Abläufen.
• Die anzugebenden Referenzen müssen aktuell sein, d.h. die vergleichbaren Leistungen im Zeitraum 1. März 2020 bis einschließlich 28. Februar 2023 oder aktueller erbracht worden sein.
Mit mindestens einer Referenz muss zusätzlich die folgende Anforderung erfüllt sein:
• Die Erbringung von Implementierungsleistungen für das KIS iMedOne (Mindestanforderung).
Mit mindestens einer Referenz muss zusätzlich die folgende Anforderung erfüllt sein:
• Die Erbringung von Beratungsleistungen zur Informationssicherheit oder IT-Sicherheit (Mindestanforderung).
(3) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (2020, 2021 und 2022) unterteilt nach Geschäftsführung/Inhaber, Mitarbeiter mit fachbezogener Ausbildung und freien Mitarbeiter (keine Unterauftragnehmer); sowie
(4) Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen und gegebenenfalls Vorlage einer Erklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens, mit der der Unterauftragnehmer versichert, dass im Falle der Beauftragung die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Auftragsdurchführung vorhanden sind (Verpflichtungserklärung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter dem angegebenen Direktlink zur eVergabeplattform abgerufen werden und werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf der eVergabeplattform abrufbar.
Weitere Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort in den Teilen A („Allgemeine Vergabe- und Verfahrensbedingungen“).
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html