Crossmediale Kommunikationskampagne mit Schwerpunkt Social Media zu biobasierten Produkten im Rahmen von Zukunft.Bioökonomie.Bayern Referenznummer der Bekanntmachung: 2023SGR000003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Prinzregentenstraße 28
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Grundler, Stefan
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Crossmediale Kommunikationskampagne mit Schwerpunkt Social Media zu biobasierten Produkten im Rahmen von Zukunft.Bioökonomie.Bayern
Konzeption und Umsetzung einer crossmedialen Kommunikationskampagne mit Schwerpunkt Social Media zu biobasierten Produkten im Rahmen der Bayerischen Bioökonomiestrategie Zukunft.Bioökonomie.Bayern.
Ziel der Kampagne ist es, bei der bayerischen Bevölkerung ein Bewusstsein für Bioökonomie im Kontext mit Nachhaltigkeit und Klimaschutz zu schaffen und gleichzeitig ihr Handlungswissen für biobasierte Produkte zu steigern. Der Fokus liegt auf digitalen Formaten und auf den sozialen Kanälen. Die Interaktion mit den Nutzerinnen und Nutzern muss eine hohe Priorität haben.
Das Vorhaben umfasst vier Arbeitspakete:
1) Durchführung einer bayernweiten Zielgruppenanalyse
2) Entwicklung eines crossmedialen Kommunikationskonzepts (mit dem Schwerpunkt auf Social Media) und Online-Vermarktungsstrategie,
3) Planung und Umsetzung des Kampagnenkonzepts (Mediaplanung), Projektmanagement,
4) Evaluation, Dokumentation, Media Monitoring
Konzeption und Umsetzung einer crossmedialen Kommunikationskampagne mit Schwerpunkt Social Media zu biobasierten Produkten im Rahmen der Bayerischen Bioökonomiestrategie Zukunft.Bioökonomie.Bayern.
Ziel der Kampagne ist es, bei der bayerischen Bevölkerung ein Bewusstsein für Bioökonomie im Kontext mit Nachhaltigkeit und Klimaschutz zu schaffen und gleichzeitig ihr Handlungswissen für biobasierte Produkte zu steigern. Der Fokus liegt auf digitalen Formaten und auf den sozialen Kanälen. Die Interaktion mit den Nutzerinnen und Nutzern muss eine hohe Priorität haben.
Das Vorhaben umfasst vier Arbeitspakete:
1) Durchführung einer bayernweiten Zielgruppenanalyse
2) Entwicklung eines crossmedialen Kommunikationskonzepts (mit dem Schwerpunkt auf Social Media) und Online-Vermarktungsstrategie,
3) Planung und Umsetzung des Kampagnenkonzepts (Mediaplanung), Projektmanagement,
4) Evaluation, Dokumentation, Media Monitoring.
Der Auftraggeber wird auf Grundlage der eingegangenen Teilnahmeanträge drei Teilnehmer auswählen und bis zum 26.05.2023 zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Zur Angebotsabgabe werden nur diejenigen Bewerber aufgefordert, die die oben genannten Teilnahmebedingungen erfüllen und deren Eignung anhand der vorgelegten Erklärungen und Unterlagen insgesamt die beste Prognose rechtfertigt, dass der Auftrag zweckgerecht und ordnungsgemäß erfüllt wird. Sollten nach Auswertung der Teilnahmeanträge an dritter Stelle mehrere Bewerber die gleiche Bewertung aufweisen, werden entsprechend mehr Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Dabei werden folgende objektive Kriterien zugrunde gelegt:
a. Anzahl der bereits durchgeführten crossmedialen Kommunikationskampagnen mit Schwerpunkt Social Media (zu 33%)
b. Anzahl der bereits durchgeführten Kampagnen zum Thema Nachhaltigkeit (zu 33%)
c. Anzahl der bereits durchgeführten Kampagnen zum Thema Bioökonomie (zu 33%)
a. Anzahl der bereits durchgeführten crossmedialen Kommunikationskampagnen (mit Schwerpunkt Social Media)
Gewertet werden Referenzen, bei denen die Durchführung einer crossmedialen Kommunikationskampagne (mind. zwei Social-Media-Kanäle, Online Ads und Website) im Zentrum stand und die innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht worden sind, ab einem Auftragsvolumen von 250.000 € netto. Die Leistungen müssen abgeschlossen sein.
b. Anzahl der bereits durchgeführten Kampagnen zum Thema Nachhaltigkeit
Gewertet werden Referenzen, bei denen die Durchführung einer Kampagne zum Thema Nachhaltigkeit im Zentrum stand und die innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht worden sind, ab einem Auftragsvolumen von 250.000 € netto. Die Leistungen müssen abgeschlossen sein.
c. Anzahl der bereits durchgeführten Kampagnen zum Thema Bioökonomie
Gewertet werden Referenzen, bei denen die Durchführung einer Kampagne zum Thema Bioökonomie im Zentrum stand und die innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht worden sind, ab einem Auftragsvolumen von 250.000 € netto. Die Leistungen müssen abgeschlossen sein.
Hinweis: Die genannten Referenzen können bereits unter Punkt b) genannt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber sind dem Teilnahmeantrag die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen.
Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen.
Sofern ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen (vgl. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ aus Arbeitsschritt „Teilnahmeunterlagen“).
Bei Bewerbern, die sich präqualifiziert haben, genügt bezüglich der vom Zertifikat abgedeckten Eignungskriterien die Vorlage des Zertifikats des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (AVPQ).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Vorlage von mindestens drei vergleichbaren Referenzen bezogen auf den zu vergebenden Auftragsgegenstand (Konzeption und Durchführung von Kommunikationskampagnen) bzgl. früher ausgeführter Leistungen, die innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht worden sind, ab einem Auftragsvolumen von 250.000 € netto. Die Leistungen müssen abgeschlossen sein.
Mindestanforderungen in Bezug auf die Konzeption und Durchführung von Kommunikationskampagnen:
• Mindestens zwei Referenzen müssen einen crossmedialen Kommunikationsansatz mit dem Schwerpunkt auf Social Media aufweisen.
• Bei mindestens einer Referenz muss der Auftraggeber aus dem öffentlichen Dienst (Kommunal-, Landes- oder Bundesbehörde oder vergleichbarer öffentlicher Auftraggeber) gewesen sein.
• Mindestens eine Referenz muss zum Thema Nachhaltigkeit, bevorzugt Bioökonomie, erstellt worden sein.
Die Angabe der Referenzen soll wie folgt gegliedert sein:
- Name des Auftraggebers
- inhaltliche Darstellung des Referenzprojekts sowie aus-sagekräftige Beschreibung von Art und Umfang der erbrachten Leistung
- Erbringungszeitpunkt
- Wert der erbrachten Leistung
Abgabe einer Scientology-Schutzerklärung
Mindestanforderungen an das mit der Ausführung des Auftrags betraute Personal
Mindestanforderungen sind Anforderungen, die das Angebot mindestens erfüllen muss. Angebote, die eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Sie sind im Kriterienkatalog als „K.O.-Kriterium" gekennzeichnet („K.O.-Kriterium = Ja").
Für das mit der Ausführung des Auftrags betraute Personal, die Projektleitung und ihrer Vertretung gelten folgende Mindestanforderungen:
Mindestanforderungen an die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung
• Die Projektleitung sowie die stellvertretende Projektleitung müssen jeweils über einen Hochschulabschluss (Master oder vergleichbar) in Kommunikationswissenschaften oder Medien- und Kommunikationsmanagement verfügen.
• Die Projektleitung sowie die stellvertretende Projektleitung müssen jeweils mindestens zwei crossmediale Kommunikationskampagnen mit Schwerpunkt Social Media als Projektleitung bzw. stellvertretende Projektleitung durchgeführt haben.
• Die Projektleitung sowie die stellvertretende Projektleitung müssen jeweils mindestens eine Kommunikationskampagne zum Thema Nachhaltigkeit oder Life Science, bevorzugt Bioökonomie, als Projektleitung bzw. stellvertretende Projektleitung durchgeführt haben.
Mindestanforderungen an die Projektmitarbeiter
• Die Projektmitarbeiter müssen jeweils über eine abgeschlossene Fachausbildung im Bereich Projektmanagement, Kommunikation oder Gestaltung (z. B. Ausbildung zur/zum Kauffrau/-mann für Marketingkommunikation, für Dialogmarketing, für IT-System-Management) verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und
§ 124 GWB beachten Sie bitte die unter „Bewerbungsbedingungen“
beigefügte „Eigenerklärung“.
B) Unterauftragnehmer
Der Bieter wird aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen.
Vor Zuschlagserteilung werden diejenigen Bieter, die in die engere Wahl kommen, aufgefordert, die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Das StMWi überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen und wird hierzu eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anfordern. Diese hat der Bieter vor Zuschlag im Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare" vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen.
C) Fragen zu den Teilnahmeunterlagen
Fragen zu den Teilnahmeunterlagen sind bis spätestens 24.04.2023; 12.00 Uhr, über die Bieterkommunikation in der eVergabe zu stellen.
D) Vorbehalt Vergabe ohne Verhandlung
Das StMWi behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV die Möglichkeit vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, auch ohne in Verhandlungen mit den Bietern zu treten.
Für Verhandlungsgespräche – sofern nicht darauf verzichtet werden muss/kann – werden die Bieter in das StMWi nach München eingeladen. Die Einladung erfolgt kurzfristig per E-Mail. Die mit den Verhandlungsgesprächen verbundenen Kosten werden durch das StMWi nicht erstattet.
E) Angebotshonorar: Unter Anerkennung der Tatsache, dass die Erstellung des Angebotes mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist, wird denjenigen Bietern die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, aber die den Zuschlag auf ein wertungsfähiges Angebot nicht erhalten, eine Entschädigung von 3.000 € zuzüglich Mehrwertsteuer gezahlt.
F) Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
G) Die Rechte an den im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen stehen dem StMWi zu. Die Unterlagen dürfen nur für die Angebotserstellung genutzt werden.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich
nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.