242 Generalsanierung GS Königsbrunn-Nord BA 2 mit Hort - 242-1070-01 Fliesen- u. Plattenarbeiten BA2 Referenznummer der Bekanntmachung: 242-1070-01 Fliesen- u. Plattenarbeiten BA2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 7
Ort: Königsbrunn
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86343
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 86311666320
Fax: +49 86311666310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
242 Generalsanierung GS Königsbrunn-Nord BA 2 mit Hort - 242-1070-01 Fliesen- u. Plattenarbeiten BA2
242 Generalsanierung GS Königsbrunn-Nord BA 2 mit Hort - 242-1070-01 Fliesen- u. Plattenarbeiten BA2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
80 m² Bodenflächen abdichten 154 m² Wandflächen abdichten 58 m² Abdichten der Übergänge Boden/Wand 10 St Rohrdurchführungen bis DN 150 eindichten 80 m² Wandfliesen auf Stb-Wand 130 m² Wandfliesen auf GK-Wand 58 m Hohlkehlsockel, Küche, Höhe 10 cm, gerade 80 m² Bodenfliesen, Format 20 x 20 cm R12 160 m Verfugungen, linear 168 m² Wandfliesen, wilder Verband, Verlegung senkrecht 4 st Herstellen von Aussparungen, Spiegel, ca. 225 x 70 cm; Herstellen von Aussparungen, Spiegel, ca. 165 x 70 cm 48 m² Bodenfliesen, wilder Verband, R10 4 st Kristallspiegel, 225 x 70 cm, Kristallspiegel, 165 x 70 cm 65 m² Wandfliesen, Format 10 x 10 cm 40 m² Bodenfliesen, Format 10 x 10 cm 50 m Verfugungen, linear
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Langenweißbach
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08134
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften , die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe, Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind