Einsammeln und den Transport von Hausmüll und Bioabfälle inkl. Verwrtung von Bioabfällen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023 - 01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hettstedter Platz 1
Ort: Vöhringen
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89269
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 1605357350
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.voehringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einsammeln und den Transport von Hausmüll und Bioabfälle inkl. Verwrtung von Bioabfällen
Einsammeln und den Transport von Hausmüll und Bioabfälle inkl. der Gestellung der Gefäße und der Verwertung der Bioabfälle in der Stadt Vöhringen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Einsammeln und den Transport von Hausmüll und Bioabfälle inkl. der Gestellung der Gefäße und der Verwertung der Bioabfälle in der Stadt Vöhringen
Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein Jahr, wenn nicht spätestens bis zum 30.09. des Vorjahres von einem der Vertragsparteien gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
aktueller Handelsregisterauszug / Gleichwertiges je nach Herkunftsland
Nachweise über den Versicherungsschutz
Nachweis zum Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertiges zur Erlaubnis/Eignung
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Heßstraße 128
Ort: München
Postleitzahl: DE-80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.