KIZ Neubau Kinderzentrum am Stadion - Sanitäre Anlage Referenznummer der Bekanntmachung: KIZ 004-SAN-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 28
Ort: Grafing
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85567
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Grafing b.München Technisches Bauamt - Frau Magdon
E-Mail:
Telefon: +49 80927034111
Fax: +49 809270337
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.grafing.de
Abschnitt II: Gegenstand
KIZ Neubau Kinderzentrum am Stadion - Sanitäre Anlage
Leistungen für die Herstellung der Sanitäre Anlage im Rahmen der Neubaumaßnahme eines Kinderzentrums mit 2 Kindergarten-, 2 Kinderkrippen- und 2 Kinderhortgruppen sowie ein Jugendtreff.
85567 Grafing b.München
Sanitäre Anlage:
1 St. Enthärtungsanlage
Ca. 245 lfm. Schmutzwasserrohr DN 50 bis DN 125
Ca. 100 lfm. Regenwasserrohr DN 70 bis DN 100
Ca. 650 lfm. Edelstahlrohr DN 12 bis DN 40
45 St. Installationsregister, selbsttragend für Trockenbauinstallation
23 St. WC-Anlagen
18 St. WT-Anlagen
1 St. Urinal-Anlagen
3 St. Ausgussanlagen / Werkraumbecken
8 St. Küchenanschlüsse
49 St. Herrichten und Anschluss an Grundleitungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
KIZ - Neubau Kinderzentrum am Stadion Sanitäre Anlage
Postanschrift: Unterauerweg 13
Ort: Wasserburg
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83512
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 80717081
Fax: +49 807140254
Internet-Adresse: https://www.karl-goepfert.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die
Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung
ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per
Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines
Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs.
3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762847
Fax: +49 8921762411
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/