2022-1003299_Flughafen München_Microsoft Produkte Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-1003299
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 23 17 55
Ort: München
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Flughafen München GmbH - Einkauf
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.munich-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-1003299_Flughafen München_Microsoft Produkte
Rahmenvertrag mit einem Handelspartner für die Beschaffung von Microsoft Softwarelizenzen einschließlich Software-Assurance und Dienstleistungen.
Flughafen München GmbH Postfach 23 17 55 85326 München Flughafen München
Rahmenvertrag mit einem Handelspartner für die Beschaffung von Microsoft Softwarelizenzen einschließlich Software-Assurance und Dienstleistungen.
Verlängerung um 3 weitere Jahre
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung,
aa) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend.
dd) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
ee) dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Liefer-kettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt.
ff) dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe) oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Ukraine)) verhängt wurden;
gg) dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt.
b) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen.
c) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (sollte nicht älter als 6 Monate sein, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.1.1 a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Formular "Eigenerklärung des Bieters zur Eignung" wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen.
Zu Ziffer III.1.2 a):
Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre nicht unter [Betrag gelöscht] EUR p.a. (ohne Umsatzsteuer) liegen.
Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 [lit.]) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
a) Angaben zu mind. 2 Referenzverträgen oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bewerbers aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 60 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
- Name und Adresse des Auftraggebers; eine Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;
- Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts
- Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, insbesondere mit Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im Bestand, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts,
- Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zur Auftragssumme,
- Zeitraum der Leistungserbringung;
- Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
b) Benennung der Standorte nach Hauptsitz, Beratungsstandorte, Sup-port/Service-Standorte und sonstige Standorte:
c) Bestätigen Sie, dass die Anzahl in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten deutschsprachigen Mitarbeiter im Bereich Vertrieb und Support von Microsoft-Produkten mindestens 2 war?
d) Bestätigen Sie, dass die Anzahl in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten deutschsprachigen Mitarbeiter im Bereich Beratung zum optimalen Einkauf und Lizensierung von Microsoft-Produkten mindestens 2 war?
e) Bestätigen Sie, dass die Anzahl in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten deutschsprachigen Mitarbeiter im Bereich Beratung bei Microsoft-Software Assurance mindestens 3 war?
f) Bestätigen Sie, dass Sie u.a. folgende Dienstleistungen erbringen:
- Handelspartnerleistungen über Bezug von zeitlich unbefristeten Microsoftvolumenlizenzen und Software Assurance
- Übernahme einer Partnerfunktion, entsprechend des BMI EA und anderer EA
- Verwaltung der Verträge
- Unterstützung bei der Jahresmeldung (TrueUp)
- TrueUp: Beratung beim Bezug von neuen Lizenzen
- Beratung über Lizenzeinsatz, Lizenzmanagement und Lizenzoptimierung
- Information bei Änderungen der Lizenzbedingungen und neuer Microsoft Produkte
- Unterstützung bei der Nutzung von Software Assurance Leistungen
g) Bestätigen Sie, dass Ihre für die durchzuführenden Dienstleistungen eingesetzten Mitarbeiter Deutsch in Wort und Schrift beherrschen.
h) Bestätigen Sie, dass Ihre designierten Berater mindestens über eine 3-jährige einschlägige Berufserfahrung verfügen.
i) Bestätigen Sie, dass mind. zwei Ihrer Mitarbeiter über mind. eine der folgenden Qualifikationen verfügen:
- Microsoft Certified Professional (MCP) und/oder
- Microsoft Certified Solution Expert (MCSE) und/oder
- Microsoft Certified Solutions Developer (MCSD)
Es ist zulässig ist, dass ein Mitarbeiter mehrere Qualifikationen/Zertifikate besitzt. Es ist daher möglich, dass ein Mitarbeiter nur eins der oben aufgeführten Zertifikate hält und ein zweiter die restlichen Zertifikate erworben hat. Es können aber auch drei verschiedene Mitarbeiter eines der drei o.a. Zertifikate erworben haben.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Formulars "Eigenerklärung des Bieters zur Eignung" wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen. Der Auftraggeber verweist ausdrücklich auf die Geltung der in Art. 5k) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 genannten Verbote einer Auftragserteilung und die hierzu geforderten Eigenerklärungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß Ziffer II.2.9).
sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss - zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft - eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft in Textform abgegeben werden. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Anwesenheit von Bietern bei der Öffnung von Angeboten ist nicht vorgesehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Zur Vereinfachung werden die vorgenannten Auftraggeber in der Bekanntmachung nur als "Auftraggeber" bezeichnet.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in ei-nem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruf-lichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1. 2 bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zu-sätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflich-tungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Zusätzlich sind zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von eignungsleihenden Unternehmen die Erklärungen nach Ziff. III.1.1 a) abzugeben.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses aus-drücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haf-tet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die er-forderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungs-nachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazi-täten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses aus-drücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auf-tragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzu-reichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Eigenerklärung ein Formular "Ei-generklärung des Bieters zur Eignung" erstellt. Dieses ist für die Einreichung der Angebote für die Eigenerklärung zu verwenden Die Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter https://www.dtvp.de/ herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9D6AXG
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.