Umbau- und Sanierungsmaßnahmen am Bauteil S der Realschule Weilheim (RSWM-BTS) – Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5, Lph. 5–8 gemäß §§ 53 ff. HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/11.2/053
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pütrichstraße 10a
Ort: Weilheim i. OB
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 8816811495
Fax: +49 8816812467
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weilheim-schongau.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.weilheim-schongau.de/aktuelles/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau- und Sanierungsmaßnahmen am Bauteil S der Realschule Weilheim (RSWM-BTS) – Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5, Lph. 5–8 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Umbau- und Sanierungsmaßnahmen am Bauteil S der Realschule Weilheim (RSWM-BTS) – Leistungen der Technischen Ausrüstung,
Anlagengruppen 4 und 5, Lph. 5–8 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Der Auftraggeber bedient sich eines Verfahrensbetreuers zur operativ-technischen Durchführung des Vergabeverfahrens: HITZLER INGENIEURE - Hitzler Ingeniuer e.K., München.
Staatliche Realschule Weilheim, Prälatenweg 5, 82362 Weilheim i.OB
— Aufgabenstellung
Das Gebäudeteil S der Realschule Weilheim ist das älteste, 1951–1953 errichtete Gebäude der Realschule Weilheim mit eigenen Zugängen und
Haustechnikräumen.
Der nördliche Bereich war 1951 der 1. Bauabschnitt. Er enthält im Untergeschoss die Technikräume für Elektro und Heizung; im Erdgeschoss ist
er von Westen durch den Haupteingang vom Prälatenweg erschlossen und hat im Osten einen weiteren Zugang vom Pausenhof.
Der südliche Bereich wurde 1953 als 2. Bauabschnitt gebaut und ist durch die Flure in allen Geschossen unmittelbar mit dem 1. Bauabschnitt
verbunden.
Es sind einige Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Gebäudeteil S nötig. Aus förderrechtlichen Gründen werden insgesamt 9 Teilmaßnahmen
an diesem Gebäudeteil S zu einem Bauprojekt zusammengefasst, von denen bereits 2 Teilmaßnahmen durchgeführt wurden.
— Kurzbeschreibung der einzelnen Teilmaßnahmen
Die nunmehr anstehenden Teilmaßnahmen lassen sich im Überblick wie folgt beschreiben:
- Umbau eines untergeschossigen Lagerraums zu Technikräumen (Erweiterung des Elektroraums und Verlegung des Serverraums)
- Ertüchtigung von Schulräumen im Erdgeschoss
- Sicherheitstechnische Ertüchtigung der Pausenhalle im 1. OG
- Errichtung von teils überdachten Fahrradständern
- Feuchtigkeitssanierung Boden und Wände im UG
- Erneuerung der Dachhaut südlicher Abschnitt mit Installation einer PV-Anlage
- Umbau von Unterrichtsräumen im UG zu Werkräumen mit Maschinenraum und Nebenraum
Aufgrund der limitierten Zeichenzahl in diesem Textfeld wird zu weitergehenden Beschreibungen der einzelnen Teilmaßnahmen auf die
Projektbeschreibung verwiesen, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
— Besondere Projektanforderungen
Die Leistungserbringung erfolgt – abgesehen von Ferienzeiten – im laufenden Schulbetrieb. Die Projektrealisierung erfordert den fachgerechten
Umgang mit Feuchtigkeits- und Schimmelproblematik.
— Kosten
Der vorliegende Kostenrahmen für die verbleibenden Teilmaßnahmen 3–9 beläuft sich auf 2,2 Mio. EUR (Kostengruppen 300-700 gemäß DIN
276).
— Termine
Die Leistungsphase 4 wurde auftraggeberseitig erbracht und ist bereits abgeschlossen.
Die Baugenehmigung vom 07.07.2022 liegt vor.
Die förderrechtliche Bewilligung wird in Kürze erwartet.
Ausführung Teilmaßnahmen 3–5, 7 und 9: ab Mai/Juni 2023
Ausführung Teilmaßnahme 8: Juli bis September 2024
Ausführung Teilmaßnahme 6: ab September 2024
Fertigstellung: 20.12.2024
Nutzungsbeginn: 02.01.2025
— angestrebte Auftragsvergabe
Es ist beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 (= Starkstromanlagen), 5 (=
Fernmelde- und informationstechnische Anlagen), Leistungsphasen 5–8 gemäß §§ 53 ff. HOAI zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise
beauftragt. Zunächst sollen in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 5–7 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und
Mitwirkung bei der Vergabe) gemäß § 55 HOAI beauftragt werden. Die Beauftragung der Leistungsphase 8 ist optional möglich (vgl. Ziffer II.2.11).
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Leistungsphase 8 besteht nicht.
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 8 gemäß § 55 HOAI
— ggf. Besondere Leistungen gemäß Anlage 15 HOAI
Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und / oder besonderen Leistungen ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorrangig über die vorgegebene Vergabeplattform.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Wiesstraße 13 b
Ort: Kempten
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 0831521430
Fax: +49 08315214320
Internet-Adresse: http://www.ibs-kempten.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter Ziffer II.2.7 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die
geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der
Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen)
und Mitwirken bei der Erstellung eines Verwendungsnachweises in der Lph. 8 sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen
Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit
des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere
Angebote von Unternehmen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bieter übermitteln ihre Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10
VgV über die unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Der Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines
Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform online zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind vorrangig über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung
genannten Vergabeplattform bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen
werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf
der jeweiligen Frist veröffentlicht. Nach Fristablauf eingegangene Fragen bzw. Anmerkungen werden nur noch beantwortet, wenn sie Defizite oder
Unklarheiten der Vergabeunterlagen aufdecken und insoweit eine sachliche Klarstellung bzw. Korrektur herbeizuführen ist. Die Unternehmen sind
verpflichtet, sich bis zum Ablauf der jeweiligen Frist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu informieren, ob
sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
sich die Notwendigkeit ergeben kann, die jeweilige Frist auch noch innerhalb der vorgenannten 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen
Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Unternehmen,
die sich freiwillig registrieren, werden über verbindliche Stellungnahmen auf eingereichte Fragen und Anmerkungen per E-Mail benachrichtigt.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gemäß Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten
Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Auf die Rügeobliegenheit des Bieters / der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1–4 GWB wird hingewiesen.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
§ 97 Abs. 6 GWB
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden.
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Maximilianstraße 38
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/