Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Landkreis Traunstein Referenznummer der Bekanntmachung: 04_2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Landkreis Traunstein
- Einsammlung von Bioabfall aus 80-l- und 120-l-, 240-l-Behälter (14-tägig),
- Einsammlung Restabfalltonnen von 40-l-, 60-l-, 80-l-, 120-l-, 240-l- inkl. 70-l-Restabfallsäcke (14-tägig) sowie 770-l- und 1.100-l-Müllgroßbehälter (wöchentlich),
- Transport von Restabfall zur Müllumladestation Weiderting (Weidertinger Ring 8, 83365 Nußdorf),
- Transport von Bioabfall zur weiteren Entsorgung / Verwertung zur Übernahmestelle.
Abfuhrgebiet Nord
Landkreis Traunstein
Abfuhrgebiet Nord: Altenmark a. d. Alz, Engelsberg, Fridolfing, Kienberg i. Ob., Kir-chanschöring, Obing, Palling, Petting, Pittenhart, Schnaitsee, Tacherting, Taching am See, Tittmoning, Trostberg, Waging am See, Wonneberg
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils zwei weitere Jahre, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 18 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt.
Abfuhrgebiet Mitte
Landkreis Traunstein
Abfuhrgebiet Mitte: Chieming, Nußdorf im Chiemgau, Seeon-Seebruck, Surberg, Traunreut, Traunstein
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils zwei weitere Jahre, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 18 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt.
Abfuhrgebiet Süd
Landkreis Traunstein
Abfuhrgebiet Süd: Bergen im Chiemgau, Grabenstätt, Grassau, Inzell, Marquartstein, Reit im Winkl, Ruhpolding, Schleching, Siegsdorf, Staudach-Egerndach, Übersee am Chiem-see, Unterwössen, Vachendorf
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils zwei weitere Jahre, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 18 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist.
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
- Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres) soweit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc.
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB.
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB.
- Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB.
- Erklärung zu Sanktionspaket 5 EU
- Erklärung zu Auftragsdatenverarbeitung
- Liste der Referenzprojekte mit ausgeführten vergleichbaren Leistungen aus den letzten 3 Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner
- Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes
- Benennung und Beschreibung des Betriebsstandortes, von dem aus die Leistungen erbracht werden,
- vorhandene oder zu beschaffende Anzahl und Art der Fahrzeuge für die Einsammlung von Haus- und Bioabfall (Die Fahrzeuge müssen mindestens der Abgasnorm EURO VI entsprechen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen:
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd03=Dienstleistungsaufträge §3 Nr.3 SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd10=#cvd11=#cvd12=#cvd13=#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]