"Neubau der Kindertagesstätte Merchweiler" Referenznummer der Bekanntmachung: V70003-MERCH
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.littlebigfuture.de
Abschnitt II: Gegenstand
"Neubau der Kindertagesstätte Merchweiler"
In der Gemeinde Merchweiler (Landkreis Neunkirchen, Saarland) soll im Ortsteil Wemmetsweiler an der Straße „In der Wolfskaul“ eine 10-zügige Kindertagesstätte (=KITA) neu errichtet werden. Die Realisierung des Bauvorhabens soll in einer zukunftsorientierten, nachhaltigen Bauweise im Sinne einer lebendigen Umwelt erfolgen. Daher ist beabsichtigt, sich an die Grundsätze des „einfachen Bauens“, welches durch intelligente Raumstrukturen, nutzungsflexible Räume, schichtenarme Bauteilaufbauten sowie zeitbeständige Oberflächen charakterisiert ist, zu halten. Das zweigeschossige Gebäude mit verschiedenen geneigten Pultdächern soll in modularer Bauweise ohne Keller gebaut werden. Dabei sollen insbesondere natürliche Baustoffe, wie Stroh und Lehm verwendet werden. Die haustechnischen Anlagen werden auf regenerative Energiegewinnung ausgelegt. Die Einrichtung besitzt eine 4.160,16 m² große Außenraumfläche, auf der neben einem Parkplatz (voraussichtlich 33 Stellplätze) ein ca. 2.413 m² großer „Kinder-Garten“ mit einem biodiversen Erlebnisgarten und einem modernen pädagogisch geprägten Außenspielbereich entstehen soll. Die Terminplanung sieht einen Baubeginn 04/2024 und einen Betriebsbeginn der KITA 06/2025 vor. Die geschätzten Baukosten belaufen sich über die Kostengruppen (200 – 600) auf 10,14 Mio. € brutto. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um Fördervorhaben. Aufgrund der Höhe der Förderung ist der Bauherr littlebig Future gGmbH aus 90425 Nürnberg öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 Nr. 4 GWB. Für die planerische Entwicklung des Standortes ist deswegen die Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens zur Vergabe der Planungsleistungen erforderlich. Mit dieser Veröffentlichung werden interessierte Planungsbüros aufgefordert, sich um die nachfolgend beschriebenen Planungsleistungen zu bewerben. Von den Planungsbüros, welche sich für das Verhandlungsverfahren empfehlen, wird erwartet, dass sie zum einem mit der Realisierung von Vorhaben wie KITAs vertraut sind. Zum andern sollte das ausführende Planungsbüro über einschlägige Erfahrungen im nachhaltigen, einfachen und ökologischen Bauen unter Beachtung der vorstehend dargestellten Kriterien verfügen. Daher wird seitens des Auslobers auch von prinzipiellen Erläuterungen zum Gebäude abgesehen und es wird nur auf die Punkte hingewiesen, die dem Bauherrn wichtig und für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind. Die genaue Aufgabenbeschreibung ist Punkt 2 der Vergabeuntrlage in den Anlagen, weiterführende Angaben sind dem Anlagenkonvolut A (Erläuterungsbericht vom 09.01.2023) zu entnehmen. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV i.V. § 74 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt. Ziel ist die Zuschlagserteilung der losweisen Leistungsbilder gemäß §§ 34 ff. HOAI (Objektplanung), §§ 49 ff. HOAI (Tragwerksplanung), §§ 53 ff. HOAI (Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 3, 8), §§ 53 ff. HOAI (Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 bis 7) sowie §§ 39 ff. HOAI i.V. Anlage 11 (Freianlagenplanung) für die Planung und Umsetzung des Bauvorhabens „Neubau einer Kindertageseinrichtung in Merchweiler/Wemmetsweiler“. Die Bewerbung von Bietergemeinschaften ist ausdrücklich erwünscht.
Die Lose sind wie folgt festgelegt:
Los 1 Objektplanung gemäß §§ 34 ff. i.V. Anlage 10 HOAI
Los 2 Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. i.V. Anlage 14 HOAI
Los 3 Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. (ALG 1 bis 3, 8) i.V. Anlage 15 HOAI
Los 4 Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. (ALG 4 bis 7) i.V. Anlage 15 HOAI
Los 5 Freianlagenplanung gemäß §§ 39 ff. i.V. Anlage 11 HOAI
Teilnahmeanträge / Angebote können für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose eingereicht werden.
Objektplanung
Merchweiler OT Wemmetsweiler, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 3 bis 9.
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden in der 1. Stufe die LPH 3 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der 2. Stufe, LPH 5 bis 7 und der 3. Stufe, LPH 8-9 erfolgt optional.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 5 bis 9 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.
Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor.
Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 3 bis 4 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung)
Planungs- und Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik und Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 1 bis 3
Brandschutzkonzept gemäß AHO Heft 17, LPH 1 bis 3
Raumkonzept
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der weiteren Stufen jeweils zu erbringen:
1. Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 7 in der 2. Stufe und 8-9 in der 3. Stufe des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den §§ 34 Abs. 4, 35 Abs. 7 HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Weitere Besondere und zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung)
Brandschutzkonzept gemäß AHO Heft 17, LPH 4 bis 7
Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsbild Bauakustik sowie Leistungsbild Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI über die LPH 4 bis 7
Die Beauftragung der 3. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der weiteren Stufen jeweils zu erbringen:
1. Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 8 bis 9 in der 3. Stufe des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den §§ 34 Abs. 4, 35 Abs. 7 HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung)
Unterstützung beim Verwendungsnachweis gegenüber Fördermittelgeber
Unterstützung bei DGNB – Zertifizierung bzw. QNG - Zertifizierung
Übergabe Unterlagen/Datenaustausch
Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Honorar
Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor:
Honorarzone III
Anrechenbare Kosten, KG 300 (netto, gesamt):4.912.778,75 €
Anrechenbare Kosten, KG 400 (netto, gesamt): 2.435.600.00 €
Eine detaillierte Aufstellung ist dem Anlagenkonvolut A zu entnehmen.
Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 35 HOAI und Anlagen 1.2.2 HOAI sowie AHO, Heft 17 verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen.
Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den
Projektleiter
Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker)
Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter
für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI.
Vertragsmuster
Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt.
Das Vertragsmuster ist der Anlage B1 zu entnehmen.
Im Übrigen wird auch hinsichtlich der weiteren detaillierten Leistungsbeschreibung auf die Vergabeunterlage nebst den dazugehörigen Anlagen verwiesen.
Die Formblätter 1 bis 4 sind vollständig auszufüllen und einzureichen. Auf die Hinweise auf den Formblättern wird verwiesen. Zusätzliche Anlagen sind bei den Formblättern 2, Punkt B und D gestattet. Der Umfang ist der jeweiligen Umschreibung zu entnehmen. Die Bewerbung ist auf diese geforderten Unterlagen zu reduzieren.
Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungsnachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage der genannten Nachweise zur Eignung (Formblätter 3 sowie Kriterium „Projektorganisation „KITA Merchweiler“) in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die geforderte Referenzliste (Formblatt 3), die Einzelreferenz (Formblatt 4) sowie das Kriterium „Projektteam“ gemäß dem nachfolgenden Maßstab gewertet:
Referenzliste (Formblatt 3): 18,00 von 54,00 Punkten
Referenz „Neubau eines Gebäudes […]“ (Formblatt 4): 18,00 von 54,00 Punkten
Projektteam (formlos): 18,00 von 54,00 Punkten
Höchstpunktzahl 54,00 von 54,00 Punkten
Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern.
Nach dem Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie bei Beachtung der Anforderungen gemäß § 57 Abs. 1 VgV mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase nach vorab genanntem Prüflauf aufgefordert. Sofern eine Mehrzahl von Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf einem wertungsrelevanten Rang liegt, werden diese auch bei Überschreitung der vorgenannten maximalen Teilnehmerzahl gleichbehandelt. Ausschließlich in diesem Fall kann der Teilnehmerkreis für die zweite Stufe mehr als 5 Bieter umfassen.
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden in der 1. Stufe die LPH 3 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der 2. Stufe, LPH 5 bis 7 und der 3. Stufe, LPH 8-9 erfolgt optional.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 5 bis 9 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.
Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor.
Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 3 bis 4 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung)
Planungs- und Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik und Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 1 bis 3
Brandschutzkonzept gemäß AHO Heft 17, LPH 1 bis 3
Raumkonzept
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der weiteren Stufen jeweils zu erbringen:
1. Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 7 in der 2. Stufe und 8-9 in der 3. Stufe des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den §§ 34 Abs. 4, 35 Abs. 7 HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Weitere Besondere und zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung)
Brandschutzkonzept gemäß AHO Heft 17, LPH 4 bis 7
Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsbild Bauakustik sowie Leistungsbild Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI über die LPH 4 bis 7
Die Beauftragung der 3. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der weiteren Stufen jeweils zu erbringen:
1. Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 8 bis 9 in der 3. Stufe des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den §§ 34 Abs. 4, 35 Abs. 7 HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung)
Unterstützung beim Verwendungsnachweis gegenüber Fördermittelgeber
Unterstützung bei DGNB – Zertifizierung bzw. QNG - Zertifizierung
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.
Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die littlebig Future gGmbH vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen.
Weitere Informationen können dem Ausschreibungstext entnommen werden.
Tragwerksplanung
Merchweiler OT Wemmetsweiler, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 1 bis 6. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 und 6 erfolgt optional.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.
Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor.
Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Weitere Besondere und zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung)
(entfällt)
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 und 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung)
LPH 8: ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen
Übergabe Unterlagen/Datenaustausch
Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Honorar
Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Leistungen der Tragwerksplanung von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor:
Honorarzone III
Anrechenbare Kosten KG 300 (netto, gesamt): 4.912.778,75 €
Anrechenbare Kosten KG 400 (netto, gesamt): 2.435.600,00 €
Eine detaillierte Aufstellung ist dem Anlagenkonvolut A zu entnehmen.
Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 52 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen.
Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den
Projektleiter
Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker)
Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter
für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI.
Vertragsmuster
Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt.
Das Vertragsmuster ist der Anlage B2 zu entnehmen.
Die Formblätter 1 bis 4 sind vollständig auszufüllen und einzureichen. Auf die Hinweise auf den Formblättern wird verwiesen. Zusätzliche Anlagen sind bei den Formblättern 2, Punkt B und D gestattet. Der Umfang ist der jeweiligen Umschreibung zu entnehmen. Die Bewerbung ist auf diese geforderten Unterlagen zu reduzieren.
Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungsnachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage der genannten Nachweise zur Eignung (Formblätter 3 sowie Kriterium „Projektorganisation „KITA Merchweiler“) in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die geforderte Referenzliste (Formblatt 3), die Einzelreferenz (Formblatt 4) sowie das Kriterium „Projektteam“ gemäß dem nachfolgenden Maßstab gewertet:
Referenzliste (Formblatt 3): 18,00 von 54,00 Punkten
Referenz „Neubau eines Gebäudes […]“ (Formblatt 4): 18,00 von 54,00 Punkten
Projektteam (formlos): 18,00 von 54,00 Punkten
Höchstpunktzahl 54,00 von 54,00 Punkten
Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern.
Nach dem Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie bei Beachtung der Anforderungen gemäß § 57 Abs. 1 VgV mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase nach vorab genanntem Prüflauf aufgefordert. Sofern eine Mehrzahl von Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf einem wertungsrelevanten Rang liegt, werden diese auch bei Überschreitung der vorgenannten maximalen Teilnehmerzahl gleichbehandelt. Ausschließlich in diesem Fall kann der Teilnehmerkreis für die zweite Stufe mehr als 5 Bieter umfassen.
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 und 6 erfolgt optional.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.
Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor.
Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Weitere Besondere und zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung)
(entfällt)
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 und 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung)
LPH 8: ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen
Übergabe Unterlagen/Datenaustausch
Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Honorar
Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Leistungen der Tragwerksplanung von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor:
Honorarzone III
Anrechenbare Kosten KG 300 (netto, gesamt): 4.912.778,75 €
Anrechenbare Kosten KG 400 (netto, gesamt): 2.435.600,00 €
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die littlebig Future gGmbH vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können dem Ausschreibungstext entnommen werden.
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 1 bis 3, 8)
Merchweiler OT Wemmetsweiler, DE
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 3 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 3 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.
Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor.
Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 3 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung)
(entfällt)
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Besondere und zusätzliche Leistungen
(entfällt)
Übergabe Unterlagen/Datenaustausch
Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Honorar
Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 3, 8 von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor:
Honorarzone KG 410,420,430: II, KG 480: III
Anrechenbare Kosten (KG 410, netto) : 434.000,00 €
Anrechenbare Kosten (KG 420, netto): 559.400,00 €
Anrechenbare Kosten (KG 430, netto): 200.000,00 €
Anrechenbare Kosten (KG 480, netto): 160.000,00 €
Eine detaillierte Aufstellung ist dem Anlagenkonvolut A zu entnehmen.
Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 56 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen.
Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den
Projektleiter
Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker)
Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter
für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI.
Vertragsmuster
Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt.
Das Vertragsmuster ist der Anlage B3 zu entnehmen.
Die Formblätter 1 bis 4 sind vollständig auszufüllen und einzureichen. Auf die Hinweise auf den Formblättern wird verwiesen. Zusätzliche Anlagen sind bei den Formblättern 2, Punkt B und D gestattet. Der Umfang ist der jeweiligen Umschreibung zu entnehmen. Die Bewerbung ist auf diese geforderten Unterlagen zu reduzieren.
Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungsnachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage der genannten Nachweise zur Eignung (Formblätter 3 sowie Kriterium „Projektorganisation „KITA Merchweiler“) in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die geforderte Referenzliste (Formblatt 3), die Einzelreferenz (Formblatt 4) sowie das Kriterium „Projektteam“ gemäß dem nachfolgenden Maßstab gewertet:
Referenzliste (Formblatt 3): 18,00 von 54,00 Punkten
Referenz „Neubau eines Gebäudes […]“ (Formblatt 4): 18,00 von 54,00 Punkten
Projektteam (formlos): 18,00 von 54,00 Punkten
Höchstpunktzahl 54,00 von 54,00 Punkten
Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern.
Nach dem Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie bei Beachtung der Anforderungen gemäß § 57 Abs. 1 VgV mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase nach vorab genanntem Prüflauf aufgefordert. Sofern eine Mehrzahl von Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf einem wertungsrelevanten Rang liegt, werden diese auch bei Überschreitung der vorgenannten maximalen Teilnehmerzahl gleichbehandelt. Ausschließlich in diesem Fall kann der Teilnehmerkreis für die zweite Stufe mehr als 5 Bieter umfassen.
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 3 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 3 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.
Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor.
Übergabe Unterlagen/Datenaustausch
Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Honorar
Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 3, 8 von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor:
Honorarzone KG 410,420,430: II, KG 480: III
Anrechenbare Kosten (KG 410, netto) : 434.000,00 €
Anrechenbare Kosten (KG 420, netto): 559.400,00 €
Anrechenbare Kosten (KG 430, netto): 200.000,00 €
Anrechenbare Kosten (KG 480, netto): 160.000,00 €
Eine detaillierte Aufstellung ist dem Anlagenkonvolut A zu entnehmen.
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 3 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.
Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die littlebig Future gGmbH vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen.
Weitere Informationen können dem Ausschreibungstext entnommen werden.
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 4 bis 7)
Merchweiler OT Wemmetweiler, DE
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.
Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor.
Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung)
(entfällt)
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung)
(entfällt)
Übergabe Unterlagen/Datenaustausch
Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Honorar
Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 4 bis 7 von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor:
Honorarzone ALG 4, 5, 6, 7 II
Anrechenbare Kosten (KG 440, netto): 789.700,00 €
Anrechenbare Kosten (KG 450, netto): 83.500,00 €
Anrechenbare Kosten (KG 460, netto): 89.000,00 €
Anrechenbare Kosten (KG 470, netto): 120.000,00 €
Eine detaillierte Aufstellung ist dem Anlagenkonvolut A zu entnehmen.
Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 56 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen.
Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den
Projektleiter
Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker)
Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter
für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen.
Vertragsmuster
Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt.
Das Vertragsmuster ist der Anlage B4 zu entnehmen.
Die Formblätter 1 bis 4 sind vollständig auszufüllen und einzureichen. Auf die Hinweise auf den Formblättern wird verwiesen. Zusätzliche Anlagen sind bei den Formblättern 2, Punkt B und D gestattet. Der Umfang ist der jeweiligen Umschreibung zu entnehmen. Die Bewerbung ist auf diese geforderten Unterlagen zu reduzieren.
Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungsnachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage der genannten Nachweise zur Eignung (Formblätter 3 sowie Kriterium „Projektorganisation „KITA Merchweiler“) in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die geforderte Referenzliste (Formblatt 3), die Einzelreferenz (Formblatt 4) sowie das Kriterium „Projektteam“ gemäß dem nachfolgenden Maßstab gewertet:
Referenzliste (Formblatt 3): 18,00 von 54,00 Punkten
Referenz „Neubau eines Gebäudes […]“ (Formblatt 4): 18,00 von 54,00 Punkten
Projektteam (formlos): 18,00 von 54,00 Punkten
Höchstpunktzahl 54,00 von 54,00 Punkten
Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern.
Nach dem Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie bei Beachtung der Anforderungen gemäß § 57 Abs. 1 VgV mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase nach vorab genanntem Prüflauf aufgefordert. Sofern eine Mehrzahl von Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf einem wertungsrelevanten Rang liegt, werden diese auch bei Überschreitung der vorgenannten maximalen Teilnehmerzahl gleichbehandelt. Ausschließlich in diesem Fall kann der Teilnehmerkreis für die zweite Stufe mehr als 5 Bieter umfassen.
Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.
Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor.Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung)
(entfällt)
Übergabe Unterlagen/Datenaustausch
Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Honorar
Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 4 bis 7 von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor:
Honorarzone ALG 4, 5, 6, 7 II
Anrechenbare Kosten (KG 440, netto): 789.700,00 €
Anrechenbare Kosten (KG 450, netto): 83.500,00 €
Anrechenbare Kosten (KG 460, netto): 89.000,00 €
Anrechenbare Kosten (KG 470, netto): 120.000,00 €
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die littlebig Future gGmbH vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können dem Ausschreibungstext entnommen werden.
Freianlagen
Merchweiler OZ Wemmetweiler, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 39 ff. HOAI i.V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 1 bis 9.
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.
Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor.
Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil:
(entfällt)
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung)
Mitwirkung bei der Beantragung von Fördermitteln
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil:
(entfällt)
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung)
LPH 9: Überwachungsleistungen für a) Entwicklungs- und Unterhaltungspflege; b) Mängelbeseitigung
Übergabe Unterlagen/Datenaustausch
Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Honorar
Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor:
Honorarzone IV
Anrechenbare Kosten, KG 500 (netto): 787.730,00 €
Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage B5 zu entnehmen.
Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 40 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen.
Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den
Projektleiter
Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker)
Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter
für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen.
Vertragsmuster
Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt.
Das Vertragsmuster ist der Anlage B5 zu entnehmen.
Die Formblätter 1 bis 4 sind vollständig auszufüllen und einzureichen. Auf die Hinweise auf den Formblättern wird verwiesen. Zusätzliche Anlagen sind bei den Formblättern 2, Punkt B und D gestattet. Der Umfang ist der jeweiligen Umschreibung zu entnehmen. Die Bewerbung ist auf diese geforderten Unterlagen zu reduzieren.
Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungsnachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage der genannten Nachweise zur Eignung (Formblätter 3 sowie Kriterium „Projektorganisation „KITA Merchweiler“) in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die geforderte Referenzliste (Formblatt 3), die Einzelreferenz (Formblatt 4) sowie das Kriterium „Projektteam“ gemäß dem nachfolgenden Maßstab gewertet:
Referenzliste (Formblatt 3): 18,00 von 54,00 Punkten
Referenz „Neubau eines Gebäudes […]“ (Formblatt 4): 18,00 von 54,00 Punkten
Projektteam (formlos): 18,00 von 54,00 Punkten
Höchstpunktzahl 54,00 von 54,00 Punkten
Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern.
Nach dem Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie bei Beachtung der Anforderungen gemäß § 57 Abs. 1 VgV mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase nach vorab genanntem Prüflauf aufgefordert. Sofern eine Mehrzahl von Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf einem wertungsrelevanten Rang liegt, werden diese auch bei Überschreitung der vorgenannten maximalen Teilnehmerzahl gleichbehandelt. Ausschließlich in diesem Fall kann der Teilnehmerkreis für die zweite Stufe mehr als 5 Bieter umfassen.
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.
Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor.
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil:
(entfällt)
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung)
LPH 9: Überwachungsleistungen für a) Entwicklungs- und Unterhaltungspflege; b) Mängelbeseitigung
Übergabe Unterlagen/Datenaustausch
Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Honorar
Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor:
Honorarzone IV
Anrechenbare Kosten, KG 500 (netto): 787.730,00 €
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 39 ff. HOAI i.V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung)
- LPH 9: Überwachungsleistungen für a) Entwicklungs- und Unterhaltungspflege; b) Mängelbeseitigung
Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ‒ sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer ‒ an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen.
Bewerbergemeinschaften: Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig.
Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Eignungsleihe / Unterauftragnehmer: Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen. Qualifikation als Architekt und/oder Ingenieur sowie der Bauvorlageberechtigung (Formblatt 2 Punkt B): Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt ist. Die Berechtigung der Bauvorlage ist gesondert nachzuweisen. Der Nachweis zur Bauvorlage für die Lose 2 bis 5 ist optional zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formblatt 2 Punkt C): Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. beizufügen. Erklärung zur Haftpflichtversicherung (Formblatt 2 Punkt D): Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden bezüglich aller Lose und 2,0 Mio. Euro (Los 1) bzw. 0,75 Mio. Euro (Lose 2 und 3) für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes Mitglied zu führen. Die Erklärung bzw. die Nachweise dürfen frühestens am 01.03.2022 ausgestellt worden sein.
Erklärung zur Haftpflichtversicherung: Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden (alle Lose) und 2,0 Mio. Euro (Los 1) bzw. 0,75 Mio. Euro (Lose 2 und 3) für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr. Die Erklärung bzw. die Nachweise dürfen frühestens am 01.03.2022 ausgestellt worden sein.
Nachweis der fachlichen Eignung (Formblatt 3, Formblatt 4): Zum Nachweis der fachlichen Eignung verlangt der Auftraggeber den Nachweis, dass der Bieter Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in der Vergangenheit bereits erbracht hat. Dieser Nachweis ist durch die Angabe von Referenzleistungen zu führen.
Hinweis: Die genannten Referenzen werden pro Punkt nur einmal gewertet. Es wird daher empfohlen, verschiedene Referenzen darzustellen. 1. Referenzliste des Unternehmens (Formblatt 3 Punkt A): Es ist eine Übersicht der geplanten und gebauten Projekte der letzten acht Jahre einzureichen. Das Formblatt 3 Punkt A ist zu verwenden. Die Referenzleistungen müssen dabei die im Folgenden definierten Angaben erfüllen: - Ansprechpartner Bauherr (Name, Anschrift, Telefonnummer),
- erbrachte Leistungen / Leistungsphasen gemäß HOAI, - losbezogene Bruttobaukosten nach Kostenberechnung und Kostenfeststellung, + Los 1: Bruttobaukosten (KG 300): mindestens 1,5 Mio. €, + Los 2: Bruttobaukosten (KG 300): mindestens 1,5 Mio €, + Los 3: Bruttobaukosten ALG 1-3, 7: mindestens 200 T€, + Los 4: Bruttobaukosten ALG 4-6,8: mindestens 150 T, + Los 5: Bruttobaukosten (KG 500): mindestens 350 T€, Als Mindestanforderung gilt: - Datum der Fertigstellung nicht vor dem 01.02.2015, - Mindestens ein Projekt aus dem Bereich „Gesundheit/Betreuung“ bzw. „Ausbildung/Wissenschaft/Forschung“ gemäß Anlage 10.2. HOAI, mindestens Honorarzone III. Gewertet werden je Los die drei benannten Projekte gemäß Formblatt 3 Punkt A. Die Vorlage von jeweils mehr als drei Referenzen je Los ist nicht erwünscht. Die nachfolgend unter 2. geforderte Referenz über den Neubau eines Gebäudes vergleichbarer Nutzung und Komplexität wird im Rahmen dieser Wertung nicht berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften für das gleiche Los müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d. h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein, bei Bewerbungen in verschiedenen Losen sind die Referenzen pro Los zu benennen. Die Wertung ist dem Formblatt 3 Punkt A zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Das Formblatt 3 Punkt A ist pro Los zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen sollen nicht eingereicht werden, da diese für die Bewertung nicht relevant sind. 2. Referenz: Neubau eines Gebäudes mit vergleichbarer Nutzung und Komplexität (Formblatt 3 Punkt B). Der Auftraggeber fordert von den Bietern der Lose 1 - 5, dass eine Referenz (die Referenz darf nicht im Rahmen der Referenzliste bereits vorgetragen sein) entsprechend den unten beschriebenen Anforderungen nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d. h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein. Ausreichend sind nur solche Projekte, bei denen die Leistungen des Bieters abgeschlossen sind und mindestens in den Losen 1, 3, 4 und 5 die Leistungsphasen 3 bis 8 und im Los 2 die Leistungsphasen 3 bis 6 erbracht wurden. Gehört die Leistungsphase 9 zum Leistungsumfang und ist nur diese zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht abgeschlossen, wird die Referenz berücksichtigt. Die Referenz hat folgende Parameter zu berücksichtigen: Los 1: Leistungsbild Objektplanung, Gebäude: mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 3 bis 8 entsprechend Anl. 10.1 HOAI, Bruttobaukosten (KG 300) mindestens 4,0 Mio. € brutto (nach Kostenfeststellung) Los 2: Leistungen der Tragwerksplanung mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 2 bis 6 entsprechend Anl. 14.1 HOAI, Bruttobaukosten (KG 300): mindestens 3,0 Mio. € brutto (nach Kostenfeststellung) Los 3: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 3, jeweils mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 3 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Bruttobaukosten ALG 1 bis 3: mindestens 750 T€ brutto (nach Kostenfeststellung) Los 4: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 4 bis 7, jeweils mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 3 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Bruttobaukosten ALG 1 bis 3: mindestens 500 T€ brutto (nach Kostenfeststellung) Los 5: Leistungen der Freianlagenplanung, jeweils mindestens Honorarzone III, Arbeitsumfang umfasst mindestens LPH 3 bis 8 entsprechend Anl. 11 HOAI, Bruttobaukosten (KG 500) mindestens 500 T€ brutto. Als Mindestanforderung gilt: - Datum der Fertigstellung nicht vor dem 01.02.2015, - Losbezogene Bruttobaukosten (gemäß vorhergehender Darstellung). Das Formblatt 4 ist zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen können eingereicht werden, sind jedoch für die Bewertung nicht relevant.
Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 18,00 Punkte. Die Einzelwertung ist dem Formblatt 4 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. 3. „Projektorganisation KITA Merchweiler“ (formlos): Der Auftraggeber wertet im Weiteren die personelle Organisation des Bieters für das Projekt. Die Bieter der Lose 1 bis 5 müssen mit dem Angebot eine schriftliche Darstellung einreichen, aus der ersichtlich wird, wie das Projekt personell abgewickelt werden soll, um die qualitativen Anforderungen, den angestrebten Fertigstellungstermin und den Kostenrahmen einhalten zu können. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll insbesondere Aussagen zu folgenden Teilaspekten erhalten: + Vorlage eines Organigramms mit Darstellung der Hierarchie und namentliche Benennung der Mitglieder des Projektteams entsprechend Punkt III.2.3 der Bekanntmachung. Folgende Leistungsbereiche sind zu berücksichtigen: + Projektleiter (Mindestanforderung)
+ Stellvertretender Projektleiter (Mindestanforderung), + Mitglied des Projektteams, verantwortlich für die Objektplanung, + Mitglied des Projektteams, verantwortlich für die Bauüberwachung (LPH 8), - Darstellung des Personaleinsatzes anhand der Terminschiene, Punkt 3 für die auszuführenden Planungs- und Bauüberwachungsleistungen unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit vor Ort und ggf. Reaktionszeit im Bedarfsfall. - Erläuterung zum internen Qualitätsmanagement unter Berücksichtigung der Einbindung des Arbeitgebers, sowie zur Art der Anwendung bzw. Umsetzung für das Vorhaben. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Ausführungen sind auf maximal 4 Seiten DIN A4 zu begrenzen. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der vorgegebenen maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 18,00 Punkte (100 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 13,50 Punkte (75 %) Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 9,00 Punkte (50 %) Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 4,50 Punkte (25 %) Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0 %) Die Aufgabenstellung ist nicht beantwortet. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 (1) VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Als Mindestanforderung gilt bezüglich der Referenzliste des Unternehmens (Formblatt 3): - Datum der Fertigstellung nicht vor dem 01.02.2015, - Mindestens ein Projekt aus dem Bereich „Gesundheit/Betreuung“ bzw. „Ausbildung/Wissenschaft/Forschung“ gemäß Anlage 10.2. HOAI, mindestens Honorarzone III.
Als Mindestanforderung bezüglich der Referenz "Neubau eines Gebäudes mit vergleichbarer Nutzung und Komplexität" (Formblatt 4) gilt: - Datum der Fertigstellung nicht vor dem 01.02.2015, -, Losbezogene Bruttobaukosten (gemäß vorhergehender Darstellung) zu dieser Referenz.
§ 75 Abs. 1 - 3 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind ausschließlich mittels Vergabeplattform zu stellen unter: www.evergabe.de Bieterfragen, die per Email, schriftlich oder mündlich an die Verfahrensbegleitung bzw. den Auftraggeber herangetragen werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen, die nicht bis zum 07.03.2023 in Textform eingereicht wurden, können grundsätzlich nicht mehr vor Ablauf der Teilnahmefrist beantwortet werden. Bieterfragen und deren Antworten werden grundsätzlich als Nachlieferung innerhalb von 7 Kalendertagen für alle Bieter zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie: Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im Verfahren betreffen, werden unter vorstehend genanntem Link zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind. Verbindlicher Bestandteil der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden die unter nachstehendem Link veröffentlichten Antworten und Informationen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Der vollständige Teilnahmeantrag muss elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das Online-Vergabeportal unter folgendem Link www.evergabe.de bis spätestens 14.03.2023, 11:00 Uhr eingereicht werden. Die Dateien müssen im Dateiformat „PDF“ erstellt sein. Die Übermittlung des Teilnahmeantrags hat mithilfe elektronischer Mittel über das Online-Vergabeportal evergabe.de zu erfolgen. Diese erfolgt über den Menüpunkt „Teilnahmeantrag“. Es ist möglich, die Daten über den Webauftritt hochzuladen. Alternativ kann das Bietertool „AI-Bietercockpit“ verwendet werden. Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java-Laufzeitumgebung (JRE), welche kostenfrei unter http://www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist. Je nach Betriebsumgebung sind für die Installation der Laufzeitumgebung bzw. des Bietertools u. U. administrative Rechte erforderlich. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der Teilnahmefrist die Übermittlung des Teilnahmeantrags zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang finden Sie unter https://www.evergabe.de/hilfe-und-service/index weitergehende Informationen. Die Vergabestelle kann zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe des Teilnahmeantrags grundsätzlich keine Auskünfte erteilen. Anderweitig auf elektronischem oder postalischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie z. B. per Telefax oder E-Mail, sind nicht zugelassen. Ergänzende Einreichungen, z. B. postalischer Art, sind nicht gefordert und werden bei der Bewertung der Anträge nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen.