Rahmenvereinbarung für Bagger- u. LKW-Leistungen an Gewässern im Lkr. Neustadt a.d. WN, Lkr Tirschenreuth und Stadt Weiden Referenznummer der Bekanntmachung: 2023001E01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weiden
NUTS-Code: DE233 Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92637
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Bagger- u. LKW-Leistungen an Gewässern im Lkr. Neustadt a.d. WN, Lkr Tirschenreuth und Stadt Weiden
Rahmenvereinbarung für die Gewässerunterhaltung - Erdarbeiten sowie Materiallieferung an Gewässern im Landkreis Neustadt a.d. WN, Landkreis Tirschenreuth und Stadt Weiden
Rahmenvereinbarung für die Gewässerunterhaltung - Erdarbeiten sowie Materiallieferung an Gewässern im Landkreis Neustadt a.d. WN, Landkreis Tirschenreuth und Stadt Weiden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=240127
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/240127
siehe Auftragsunterlagen
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/240127
Abschnitt IV: Verfahren
nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regierung von Mittelfranken
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weiden
Postleitzahl: 92637
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]