Gebäudereinigung in Objekten der Stadt Erlangen (Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung) in den Hausverwaltungsstadtbezirken Ost und Kulturmeile Referenznummer der Bekanntmachung: 22_VgV_132
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung in Objekten der Stadt Erlangen (Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung) in den Hausverwaltungsstadtbezirken Ost und Kulturmeile
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in städtischen Objekten der Hausverwaltungsstadtbezirke Ost und Kulturmeile der Stadt Erlangen. Vergabe in fünf Einzellosen (Unterhalts- und Grundreinigung) und einem Fachlos (Glasreinigung).
Unterhalts- und Grundreinigung städtischer Objekte im Hausverwaltungsbezirk Ost und Fridericianum
Erlangen
Unterhalts- und Grundreinigung in sechs Objekten im Hausverwaltungsbezirk Ost (drei Kinderbetreuungsstätten, zwei Schulen) und Gymnasium Fridericianum.
Ca. 2,1 Mio. m2 Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend einmalig um ein Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf von Seiten des Auftraggebers gekündigt wird. Nach Ablauf der einmaligen Verlängerung endet der Vertrag ohne Kündigung.
Unterhalts- und Grundreinigung städtischer Objekte im Hausverwaltungsbezirk Ost und Marie-Therese-Gymnasium
Erlangen
Unterhalts- und Grundreinigung in drei städtischen Objekten in den Hausverwaltungsbezirken Ost (zwei Schulen, eine Sporthalle).
Ca. 2,2 Mio. m2 Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend einmalig um ein Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf von Seiten des Auftraggebers gekündigt wird. Nach Ablauf der einmaligen Verlängerung endet der Vertrag ohne Kündigung.
Unterhalts- und Grundreinigung im Hausverwaltungsbezirk Ost und Grundschule Adalbert-Stifter-Schule
Erlangen
Unterhalts- und Grundreinigung in drei städtischen Objekten im Hausverwaltungsbezirk Ost (zwei Grundschulen und eine Kindertagesstätte).
Ca. 1,37 Mio. m2 Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend einmalig um ein Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf von Seiten des Auftraggebers gekündigt wird. Nach Ablauf der einmaligen Verlängerung endet der Vertrag ohne Kündigung.
Unterhalts- und Grundreinigung im Hausverwaltungsbezirk Kulturmeile und Palais Stutterheim
Erlangen
Unterhalts- und Grundreinigung zweier Kulturstätten im Hausverwaltungsbezirk Kulturmeile (Kunstmuseum und Palais Stutterheim).
Ca. 748.000 m2 Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend einmalig um ein Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf von Seiten des Auftraggebers gekündigt wird. Nach Ablauf der einmaligen Verlängerung endet der Vertrag ohne Kündigung.
Unterhalts- und Grundreinigung städtischer Objekte im Hausverwaltungsbezirk Kulturmeile, Stadtmuseum und Theater
Erlangen
Unterhalts- und Grundreinigung in 11 Kulturstätten und 1 Kindertagesstätte im Hausverwaltungsbezirk Kulturmeile, Stadtmuseum und Theater.
Ca. 1 Mio. m2 Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend einmalig um ein Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf von Seiten des Auftraggebers gekündigt wird. Nach Ablauf der einmaligen Verlängerung endet der Vertrag ohne Kündigung.
Glas- und Rahmenreinigung städtischer Objekte im Bezirk Ost und Kulturmeile
Erlangen
Glas- und Rahmenreinigung in 26 städtischen Objekten im Hausverwaltungsbezirk Kulturmeile, Stadtmuseum und Theater.
Jahres-Glasfläche ca 11.000 qm (Märzreinigung).
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend einmalig um ein Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf von Seiten des Auftraggebers gekündigt wird. Nach Ablauf der einmaligen Verlängerung endet der Vertrag ohne Kündigung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter gibt in Formular L 124 eine Eigenerklärung dazu ab, ob er in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Auf Anforderung hat er dies, v.a. durch Vorlage einer Eintragung im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister (beim Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate) zu belegen.
Russland:
Der Bieter gibt in Formular L 127 eine Eigenerklärung dazu ab, dass kein Bezug zu Russland im Sinne des Artikels 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 besteht.
Ausschlussgründe:
Der Bieter gibt in Formular L 124 Eigenerklärungen ab und auf gesonderte Anforderung, die kurzfristig an Bieter der engeren Wahl ergeht, Nachweise dazu:
Insolvenz- oder vergleichbare Verfahren/Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB, Gewerbezentral- bzw. Wettbewerbsregistereinträge, ggfs. Selbstreinigungsmaßnahmen, Angabe zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Bieter erklärt im Formular L 124, dass er im Auftragsfall für die Dauer des Vertrages eine Betriebshaftpflichtversicherung in einer solchen Höhe abschließen wird, die den Gegebenheiten - auch nach eingetretenen Änderungen - in vollem Umfang Rechnung trägt. Folgende Deckungssummen sind mindestens zu versichern:
- Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro,
- Sachschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro,
- Bearbeitungsschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro und
- Schlüsselverlust in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro.
Mindestdeckungssummen Betriebshaftpflichtversicherung:
- Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro,
- Sachschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro,
- Bearbeitungsschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro und
- Schlüsselverlust in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro.
Referenzen:
Der Bieter gibt in Formular L 124 eine Eigenerklärung dazu ab, dass er in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Zusätzlich ist vom Bieter zusammen mit dem Angebot das Formblatt "651 Referenzen Gebäudereinigung" einzureichen mit folgenden Angaben:
Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefon-Nummer, Gebäudetypen, Art der Leistung, Jahresauftragswert, Jahresreinigungsfläche, davon Jahresreinigungsfläche in Schulen (Lose 1-3), davon Jahresreinigungsfläche in Museen, Theatern und/oder Bibliotheken, Vertragszeitraum.
Im Formblatt "651 Referenzen Gebäudereinigung" wird vom Auftraggeber die Anzahl der je Los geforderten Referenzen konkretisiert sowie Mindeststandards genannt.
Zwei Referenzen vergleichbarer Aufträge (jeweils für die Unterhalts-/Grundreinigung Lose 1-3, für die Unterhalts-/Grundreinigung Lose 4-5 und für die Glasreinigung Los 6). Innerhalb jedes Losbereichs sind Referenzen verschiedener Auftraggeber zu benennen - Auftraggeber mit mehreren Abteilungen, Objekten oder Aufträgen (z. B. Kommunalverwaltungen mit mehreren Schulen) dürfen nur einmal eingetragen werden.
Jede Referenz muss für sich alle genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Zu fehlenden oder unvollständigen Referenzen erfolgt keine Nachforderung.
Beschäftigtenzahl:
Der Bieter gibt in Formular L 124 eine Erklärung ab, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
Vergleichbar ist ein Referenz-Auftrag, wenn er die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:
Lose 1 - 3:
Unterhaltsreinigung, ggf. mit Grundreinigung in vergleichbaren Gebäudetypen: Schulen, Kindertagesstätten.
Jahresauftragswert (netto) mindestens 120.000€
Jährlich gereinigte Fläche (m2) mindestens 1.200.000 m2
davon jährlich in Schulen gereinigte Fläche (m2): mindestens 1.000.000 m2
Die Laufzeit des Referenzvertrages muss mindestens teilweise in den letzten drei Jahren liegen.
Lose 4 und 5:
Unterhaltsreinigung, ggf. mit Grundreinigung in vergleichbaren Gebäudetypern: Kulturstätten.
Jahresauftragswert (netto) mindestens 50.000€
Jährlich gereinigte Fläche (m2) mindestens 700.000 m2
davon jährlich in Museen, Theatern und/oder Bibliotheken gereinigte Fläche (m2): mind. 500.000 m2
Die Laufzeit des Referenzvertrages muss mindestens teilweise in den letzten drei Jahren liegen.
Glasreinigung Los 6:
Glasreinigung in vergleichbaren Gebäudetypen: Schulen, Kindertagesstätten, Kulturstätten.
Jahresauftragswert (netto) mindestens 10.000€
Jährlich gereinigte Fläche (m2) mindestens 10.000 m2
Die Laufzeit des Referenzvertrages muss mindestens teilweise in den letzten drei Jahren liegen.
Jede Referenz muss für sich alle genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Zu fehlenden oder unvollständigen Referenzen erfolgt keine Nachforderung.
Die Mindestlohnregelungen für das Gebäudereiniger-Handwerk gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz sind zu beachten.
Fachkundige und zuverlässige Arbeitskräfte mit gültiger Aufenthaltserlaubnis und ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen.
Einsatz von Nachunternehmern nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers. Schriftliche Erklärungen zu Verschwiegenheitsverpflichtung und Datenschutz.
Vertragsbedingungen gemäß "661 Vertragsbedingungen".
Ausführungsbedingungen gemäß "671 Leistungsverzeichnis Gebäudereinigung".
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Bieter besteht im Zeitraum 20.02.-01.03.2023 die Möglichkeit der Objektbesichtigung. Nähere Informationen zur rechtzeitigen Terminvereinbarung sind in den Vergabeunterlagen ersichtlich.
In den Vergabeunterlagen werden im Sinne von Leistungs- und Funktionsanforderungen Unter- und Obergrenzen für die durchschnittlichen Leistungswerte der Unterhaltsreinigung pro Raumgruppe und der Grundreinigung definiert. Liegt der kalkulierte Wert für mind. eine Raumgruppe und/oder für die Grundreinigung außerhalb der Grenzwerte, wird das Angebot für das jeweilige Los von der Wertung ausgeschlossen.
Für die Lose 1 bis 5 (Unterhalts-/Grundreinigung) ist eine Zuschlagslimitierung vorgesehen. Jeder Bieter kann alle Lose anbieten, den Zuschlag aber für maximal zwei dieser fünf Lose erhalten. Dafür gelten folgende Regeln: Für jedes Los erfolgt eine eigenständige Wertung. Erreicht ein Bieter in mehr als zwei der Lose 1 bis 5 den ersten Platz, erhält er den Zuschlag für zwei Lose gemäß der von ihm im Angebot genannten Reihenfolge. In den anderen Losen rückt der Nächstplatzierte nach.
Das Los 6 (Glasreinigung) ist davon nicht betroffen. D. h. ein Bieter kann den Zuschlag für das Los 6 erhalten - unabhängig davon, für wie viele der Lose 1 bis 5 er den Zuschlag erhält.
Mit dem Angebotsschreiben L 213 sind folgende Unterlagen/Nachweise vorzulegen:
L 124 Eigenerklärung Eignung
Formblatt 651 Referenzen Gebäudereinigung mit den Angaben zu den Referenzen
L 127 Eigenerklärung Russland Sanktionen
L 235 Verzeichnis Leistungskapazität anderer Unternehmer
L 234 Bieter-Bewerbergemeinschaft
Ausgefüllte Exceldokumente Angebotskalkulation
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen/Nachweise innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen:
L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer
Nachweise zu L 124: Deckungszusage Betriebshaftpflichtversicherung, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts oder Betriebs-/Wirtschaftsprüfers (nicht älter als 6 Monate), Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse.
Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber/Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung im Vergabeverfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieteranfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, gemäß der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) ab einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro (netto) dem für Wirtschaft zuständigen Bundesministeri-um Daten zu dem Vergabeverfahren zu übermitteln.
Die in den Vergabeunterlagen von den Bewerbern und Bietern anzugebenen Daten (kleine und mittlere Unternehmen - KMU) werden benötigt, um diese gesetzliche Pflicht zu erfüllen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]