Der Fronhof Bad Neustadt a. d. Saale - Umbau der alten Amtskellerei zu einem kulturellen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Neustadt a. d. Saale
NUTS-Code: DE266 Rhön-Grabfeld
Postleitzahl: 97616
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bad-neustadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Der Fronhof Bad Neustadt a. d. Saale - Umbau der alten Amtskellerei zu einem kulturellen
II.1.4) Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale plant den Umbau der Alten Amtskellerei zu einem kulturellen Zentrum.
lm Zentrum der Altstadt von Bad Neustadt a. d. Saale bilden die Gebäude der alten Amtskellerei einen auffälligen Sonderbaustein in der umgebenden, einheitlichen Stadtstruktur. Als Konglomerat von Baukörpern verschiedener Epochen erfuhr die Anlage mehrfach Überformung und Umnutzung. Der älteste Gebäudeteil, das sogenannte Hohe Haus, ist in die Mitte des 14. Jahrhunderts zu datieren. Größere Umbauten erfolgten im Jahr 1570. Als jüngster Teil gilt der Querriegel der Dreiflügelanlage in seiner jetzigen Form, der allerdings auch wie der Südwestflügel, ursprünglich im frühen 17. Jahrhundert entstanden sein dürfte. Ab 1817 bis 1996 wurde das Gebäude als Gefängnis genutzt, wodurch sich das Erscheinungsbild des Baukörpers grundlegend veränderte. Zukünftig möchte die Stadt Bad Neustadt in der historisch bedeutsamen ehemaligen Amtskellerei verschiedene öffentliche Nutzungen unter einem Dach ansiedeln. Als primäre Nutzungsschwerpunkte werden Stadtmuseum und Stadtbibliothek, ergänzt durch weitere Angebote wie Veranstaltungsräume, die Gebäude nach der Sanierung nutzen und westlich des Marktplatzes einen zentralen Anlaufpunkt für Bürger und Besucher Bad Neustadts gleichermaßen schaffen. Das Zusammenführen mehrerer Angebote unter einem Dach bietet die Chance zur nachhaltigen Konversion des wertvollen Bestands und stellt eine Chance zur Aktivierung des gesamten Stadtteils dar.
Die Gesamtkosten (KG 200 — 700 brutto nach DIN 276) werden geschätzt mit ca. 15,0 Mio. € - Baubeginn ist geplant Ende 2024, - Fertigstellung und Nutzungsaufnahme ist geplant Ende 2026.
Die Ausstellungsgestaltung soll durch die Landesstelle nichtstaatliche Museen gefördert werden.
Gegenstand der Ausstellungsgestaltung ist die Neugestaltung einer archäologischen und historischen Dauerausstellung.
Das Budget der Ausstellungsgestaltung betragt 1 Mio € netto ohne Planungskosten.
Vorbehaltlich maßgeblicher Förderbescheide/ Finanzierung erfolgt die Beauftragung Planung raumbildender Ausbau/ Innenarchitektur und Ausstellungsbeleuchtung mit anrechenbaren Kosten nach HOAI 2021 §§ 4,33,35,53,56 sowie für Mediengestaltung und Grafik Leistungsstufen gemäß Vertragsgrundlage stufenweise. Zunächst sollen Grundlagenermittlung und Vorplanung vergeben werden.
Planungsbeginn ist direkt nach Beauftragung bzw. Abschluss des Verfahrens.
Innerhalb des Verfahrens ist eine Gestaltungsstudie für einen Teilbereich der Ausstellung als Lösungsvorschlag außerhalb eines Planungswettbewerbes vorgesehen, d.h. der Auslober verlangt die Ausarbeitung eines Lösungsvorschlages zur gestellten Aufgabe gem. VgV § 77 Abs.2. Die Honorierung beträgt [Betrag gelöscht] Euro netto inkl. Nebenkosten, bei Vorlage eines wertbaren Lösungsvorschlages.
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase die Ausstellungsgestaltung Planung raumbildender Ausbau/ Innenarchitektur und Ausstellungsbeleuchtung mit anrechenbaren Kosten nach HOAI 2021 §§ 4,33,35,53,56 sowie für Mediengestaltung und Grafik Leistungsphasen gemäß Vertragsgrundlage Leistungsstufen 1-8
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung HOAI 2021 am 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Bei weniger als 3 Bewerbern nach Eignungsprüfung behält sich der AG vor, die 2. Stufe mit einer geringeren Anzahl durchzuführen. Bewertung der eingereichten Unterlagen, siehe Bewertungsmatrix.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
-Gemittelter Umsatz der letzten 3 Jahre im Tätigkeitsbereich
-Festangestellte Beschäftigte im Mittel der letzten 3 Jahre im Tätigkeitsbereich
Technische Leistungsfähigkeit
-Referenzen
Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), werden die Bewerber die zusätzlich zu den eindeutig durch ihrer erreichten Punktzahl angenommen werden sollen, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt (§ 75 (6) VgV).
Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl (oder geloste Bewerber) werden zur Verhandlung aufgefordert
Der öffentliche Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (§ 17 Abs. 11 VgV).
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vor. Zunächst sollen LPH 1-2 beauftragt werden. LPH 3 bis 8 können optional beauftragt werden.
Bewerbergemeinschaften in Form einer projektbezogenen ARGE sind zulässig. Eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder sowie der Funktionen, Abläufe und Zuständigkeiten der ARGE ist zum Zeitpunkt der Bewerbung vorzulegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit der Bewerbung abzugeben sind:
- Auskunft, ob /auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen,
- Nachweis Berufsbezeichnung des/ der Bewerber/ in
- Der Nachweis der Unterschriftsberechtigung ist bei juristischen Personen durch die Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister zu Führen bzw. durch Vorlage einer Handlungsvollmacht (nicht älter als 6 Monate).
- aktuellen Auszug der Eintragung des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft in das Berufs- oder Handelsregister.
- Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gem. §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
- Erklärung zum Verpflichtungsgesetz
- Nachweis (Kopie) nicht älter als 12 Monate einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer, mind. nötige Deckungssumme für Personenschäden 2,0 Mio. EUR und für Sonstige Schäden 2,0 Mio. EUR, zweifach verfügbar in jedem Kalenderjahr. Bei Bewerbergemeinschaften muss sich der Versicherungsschutz in voller Höhe auf alle Mitglieder erstrecken. Der Nachweis zur Haftpflichtversicherung ist bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied in voller Höhe getrennt zu führen (als Anlage beizufügen).
1.3C) gem. VgV §46 (3) Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren (Gesamtbüro) Beschäftigten und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
1.3D) gem. VgV §46 (3) Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
1.3E) gem. VgV §36 (1) i.V.m. §46 (3) Nr. 10 über die Auftragsanteile, die nicht durch das eigene Büro erbracht werden (Bewerbergemeinschaft) sind Angaben gewünscht, ob und in welcher Weise bereits zusammengearbeitet wurde (informatorisch). Wenn die Leistungserbringung nicht zu 100% durch das eigene Büro bzw. die Bewerbergemeinschaft erfolgt, dann ist die Benennung der Teilleistungen des Auftrags, welche an andere Büros untervergeben werden sollen, erforderlich. (Benennung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, Benennung der Teilleistungen der einzelnen Büros, Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft.) Es besteht das Erfordernis, alle Bewerbungsunterlagen vollständig für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft separat einzureichen. Seite 5 des Bewerberbogens (Angabe bei Leistungserbringung in Bewerbergemeinschaft VgV § 47 (4)) ist gemeinsam auszufüllen und zu unterschreiben.
Auch bei Bewerbergemeinschaft sind Referenzen anzugeben. Aus dem Bewerbungsformular muss klar erkennbar sein, welche Referenz dem jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Referenzen sind entsprechend dem vorgegebenen Vordruck vollständig auszufüllen.
Wird ein Leistungserbringer nur einen Teil der geforderten Leistung erbringen, ist für diese Leistungsphasen die Referenz nachzuweisen. Insgesamt bleibt, dass mindestens eine Referenz über alle Leistungsphasen mit den Mindestanforderungen nachzuweisen ist.
Soweit sich der Bewerber Kapazitäten Dritter bedient, ist eine Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmer unter Verwendung der Anlage 1 zum Bewerbungsformular vorzulegen. Eine Referenzliste des Nachunternehmers ist vorzulegen.
Erbringt ein Unterauftragnehmer eigenständig einen Teil der geforderten Leistung, ist für diese Leistungsphase(n) die Referenz nachzuweisen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind außerdem vorzulegen:
Nachweise, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist sowie Nachweis der Anmeldung zur Berufsgenossenschaft.
Mit der Bewerbung abzugeben sind:
Nachweise gem. VgV §45 (Siehe Bewerberbogen unter III.1.2.):
1.2A) Nachweis gem. VgV §45 einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung
1.2B) Erklärung über den Netto-Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze addiert und anschließend gewertet.
1.2C) Nachweis der Berufsqualifikation nach §§44 und 75 Abs. 1 bis 4 VgV. Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Ingenieurs bzw. Architekt mit entsprechender Berufserfahrung gefordert.
1.2D) Soweit sich der Bewerber Kapazitäten Dritter gem. § 36 (1) VgV i.V.m. §46 (3) Nr. 10 VgV bedient, ist eine Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmer unter Verwendung der Anlage 1 zum Bewerbungsformular vorzulegen. Die o.g. Nachweise sind bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt zu führen.
Erklärung über den Netto-Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Mit der Bewerbung abzugeben sind:
Nachweise gem. VgV §46 (Siehe Bewerberbogen unter III.1.3):
1.3A) gem. VgV §46 (3) Angabe der technischen Fachkräfte die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Sowie gem. VgV §46 (3) Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers/ der Führungskräfte/ der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen. Nachweise der Qualifikation, Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung sind dem Teilnahmeantrag beizufügen.
1.3B) gem. VgV §46 Referenzen des Bewerbers aus der die Erfahrung von Projekten vergleichbarer Größe und Art entsprechend zu II.2.4. hervorgeht.
Mindestbedingung Referenz 1:
- Vergleichbare Leistungen der Ausstellungsgestaltung (Die Vergleichbarkeit ist mit einer Ausstellungsgestaltung mit den Bereichen Innenausbau/ Grafik, Mediengestaltung und Effektbeleuchtung gegeben und ist durch den Bewerber in Text und Bildern nachzuweisen)
- Ausstellungsfläche mind. 400m²
- Inbetriebnahme nach dem 01.01.2015
- Herstellungskosten gesamt mind. 800.000€ netto
Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss der Referenz. Eine Referenz mit diesen Mindestkriterien ist nachzuweisen, sonst erfolgt Ausschluss vom Verfahren.
Wertungspunkte Referenz 1:
-Geschichtliche Thematik des Referenzbeispiels max. 4 Punkte
-Leistungsumfang beim Referenzbeispiel max. 10 Punkte
-Erfahrung und Qualifikation im Bereich übergreifenden Innenausbaus/ raumbildender Ausbau und Objektinszenierung max. 4 Punkte
-Erfahrung und Qualifikation im Bereich Ausstellungsgrafik max. 4 Punkte
-Erfahrung und Qualifikation im Bereich Mediengestaltung max. 4 Punkte
-Erfahrung und Qualifikation im Bereich Lichtplanung max. 4 P
Mindestbedingung Referenz 2/3:
- Ausstellungsfläche mindestens 100 m²
- Eröffnung (Inbetriebnahme) nach dem 01.01.2015
- Herstellungskosten Ausstellungsgestaltung gesamt mind. 300.000 € netto
Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss der Referenz.
Wertungspunkte Referenz 2/3:
-Bandbreite an Beispielen, Anforderungen, Inhalten max 2 Punkte
-Fachliche Erfahrung und Qualifikation eine nicht einfache Thematik didaktisch gut gelöst an einer Station zu vermitteln max 4 Punkte
-Fachliche Erfahrung und Qualifikation anspruchsvolle Medienstationen zu gestalten und planerisch umzusetzen max 4 Punkte
-Fachliche Erfahrung und Qualifikation anspruchsvolle Infografiken zu gestalten und planerisch umzusetzen max 4 Punkte
-Erfahrung mit inklusiven Lösungen max 4 Punkte
-Umsetzung in Denkmalgeschützen Gebäude max 4 Punkte
-Öffentlicher Auftraggeber max 2 Punkte
-Ausstellungsfläche mit mind. 400m² max 2 Punkte
-Planungs- und Herstellungskosten mehr als 800.000€ netto max 2 Punkte
-Hoher Anteil an herausgehobener analoger Inszenierung max 2 Punkte
Für die Projektbeschreibung der Referenzobjekte ist auf max. 2 DINA4 Seiten zu begrenzen. Im Bewerbungsbogen sind Angaben zum Auftraggeber und Planungs- und Ausführungszeitraum zu machen:
Bei Bewerbergemeinschaften sind Referenzen anzugeben. Auf dem Bewerbungsformular muss erkennbar sein, welche Referenz dem jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Für die LPH, die erbracht werden sollen, sind Referenzen gemäß den Mindestkriterien nachzuweisen.
Mindestbedingung: Nichterfüllung der Mindestbedingungen zu Referenz 1 führt zum Ausschluss der Referenz und somit zum Ausschluss vom Verfahren.
Gefordert werden Nachweise darüber, dass der Bewerber zum Führen der Berufsbezeichnung des Architekt/in und/ oder Innenarchitekt/ in oder Ingenieur/-in (Dipl.-Ing. / Dipl.-Ing. (FH )/ Master/ Bachelor) berechtigt ist.
Natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften Ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in und/ oder Innenarchitekt/ in Ingenieur/-in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristischen Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 2,0 Mio. EURO und für sonstige Schäden mindestens 2,0 Mio. EURO beträgt [2-fach maximiert im Versicherungsjahr]. Eine projektbezogene Aufstockung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mit den Bewerbungsunterlagen schriftlich anzuzeigen.
Gesetzliche Grundlage bilden die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) und die Bestimmungen über den Werkvertrag §§ 631 ff. BGB. Die Realisierung der geplanten Planungs- und Baumaßnahmen sind in Zeit und Umfang von der finanziellen Absicherung abhängig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die geforderten Nachweise und Unterlagen sind in Form eines Teilnahmeantrages zusammenzufassen. Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (sh. I.3).
Bewerber haben die Bewerbungsunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen und der Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsformular) nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform schriftlich darauf hinzuweisen. Fragen sind spätestens 5 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen. Die Beantwortung eventueller Rückfragen wird auf der Vergabeplattform veröffentlicht, diese ist von den Bewerbern eigenverantwortlich zu überprüfen und abzurufen.
Alle geforderten Erklärungen und Angaben (siehe III.2) sind in deutscher Sprache abzugeben. Fremdsprachigen Nachweisen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Alle Unterlagen sind - sofern nicht anders angegeben - zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, im Einzelfall weitere Unterlagen zur Beurteilung der Eignung anzufordern; er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Die Einreichung des vollständigen Teilnahmeantrags hat elektronisch im PDF-Format mit der Namensnennung des Erklärenden in Textform zu erfolgen.
Bzgl. der Informationspflichten nach Art. 13 EU-Datenschutzgrundverordnung und für weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten unserer Geschäftspartner verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung https://www.wsp.com/de-DE/legal/datenschutzerklaerung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2