StEP-Lab-Galvanikanlage - PR61904 - 2460 - W Referenznummer der Bekanntmachung: PR61904 - 2460 - W
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
StEP-Lab-Galvanikanlage - PR61904 - 2460 - W
StEP-Lab-Galvanikanlage
Fraunhofer IST
Bienroder Weg 54e
38108 Braunschweig
Deutschland
1 Stück
Anlage soll zwei Beschichtungsstränge besitzen, in welchen die Aktivbäder modular ausgetauscht werden können. Die Aktivbäder sollen mit Deckel ausgestattet sein, die bei Bedarf händisch geöffnet werden können. Die Spülen sind fest in der Gesamtperipherie der Anlage verbaut und müssen daher direkt für die Sondermodulgröße (Tiefe 100 cm, 375 L) ausgelegt werden.
Die Bauteile sollen mit je einer Laufkatze pro Beschichtungsstrang transportiert werden.
An Grundmaterialien sollen Kunststoffe und metallische Werkstoffe bearbeitet werden.
Folgende Installationen sollen zur Realisierung der Aufrüstung für den zweiten Abschnitt vorgesehen werden:
- Aufrüstung eines automatischen Fahrwagensystems
- Einbau diverser Sensortechnik
- Integration eines vollautomatisierten Steuerungssystems
Optionen
25 Elektrolytische Entfettung mit autom. Umpoler für metallische Grundmaterialien (O)
26 Aufbau muss so ausgestattet sein, dass min. 2 Bäder mit 1000A nachrüstbar sind (O)
27 Steuerungssoftware mit DiTec-Standard (O)
28 Wartungsvertrag (O)
25 Elektrolytische Entfettung mit autom. Umpoler für metallische Grundmaterialien (O)
26 Aufbau muss so ausgestattet sein, dass min. 2 Bäder mit 1000A nachrüstbar sind (O)
27 Steuerungssoftware mit DiTec-Standard (O)
28 Wartungsvertrag (O)
Herrmann Berufungsmittel-Land "Aufbau der Forschungsfelder »Cyber-Physische Systeme« und »Digitale Prozessautomatisierung // CPS für die die elektrochemische Herstellung von Oberflächen«
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18480af583c-5f60ea00a01adab9
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18480af583c-5f60ea00a01adab9
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18480af583c-5f60ea00a01adab9
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de