Lieferung von Inkontinenzprodukten und Pflegehilfsmitteln für die Altenhilfe der Stadt Augsburg Referenznummer der Bekanntmachung: 505 23 EAA 01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Inkontinenzprodukten und Pflegehilfsmitteln für die Altenhilfe der Stadt Augsburg
Lieferung von Inkontinenzprodukten & Pflegehilfsmitteln für die fünf stationären Pflegeeinrichtungen der Altenhilfe der Stadt Augsburg inklusive dazugehörigen Serviceleistungen (Software, Verbrauchsaufstellungen) und Schulungen.
1. Allgemeines
Alle vom Auftragnehmer (AN) angebotenen Produkte müssen gemäß dem Medizinproduktegesetzt (MPG) gekennzeichnet sein.
2. Produktleistungen
Alle Produkte müssen für jede Inkontinenzform zur Verfügung stehen, vom hochgradig pflegebedürftigen Menschen (m, w, d), bis zur leichten Form der Stressinkontinenz. Zur optimalen Versorgung benötigen wir Produkte mit unterschiedlichen Saugstärken & Größen sowie die benötigten Pflegehilfsmittel. Daher müssen die angebotenen Produkte in Größe & Saugleistung mit den im Angebots- und Preisblatt genannten Größen & Saugleistungen vergleichbar sein. Vergleichbar in diesem Sinn bedeutet, dass die angebotenen Produkte nicht mehr als 15% von der angegebenen Größe oder Saugleistung gemäß Angebots- und Preisblatt nach unten oder nach oben abweichen dürfen. Siehe Vergabeunterlagen.
3. Serviceleistungen
Die Lieferung der Produkte erfolgt durch den AN während der Vertragslaufzeit im wöchentlichen bis 14-tägigem, ggf. monatlichen Rhythmus (vgl. Aufstellung), dabei werden feste Zeitfenster für die regelmäßige Belieferung der Einrichtung mit dem AN abgestimmt. Die Lieferung soll vom AN direkt erfolgen. Bei Bedarf kann durch die EL oder PDL zusätzlich auf Abruf bestellt werden. Im Falle des Abrufs beträgt die Lieferfrist für eine Bestellung max. 3 Werktage.
Die Waren sind kostenneutral in die definierten Räume nach WB der Einrichtungen zu liefern (vgl. Anlieferstellen). Dies gilt auch für Nachlieferungen/Einzellieferungen von Teilen, die mit den übrigen Artikeln zunächst nicht lieferbar waren. Der AN muss den EL ́s und PDL ́s anfangs vierteljährlich, nach einem Jahr halbjährlich über den Verbrauch berichten. Dafür muss zu Beginn des Lieferzeitraums durch eine Pflegefachkraft des AN gemeinsam mit Verantwortlichen der Bedarfsstellen ein Versorgungsplan erstellt werden. Auf Basis elektronischer Angaben der Bedarfsstellen erstellt der AN monatlich Übersichten des Verbrauchs der Pflegehilfsmittel pro WB. Zur Auswahl & zur Bestellung der passenden Inkontinenzartikel für die Bewohner muss der AN eine Bestell- bzw. Wirtschaftlichkeitssoftware als Webservice zur Verfügung stellen. Der AN betreibt die Software in eigener Verantwortung. Das Hosting erfolgt auf Systemen des AN bzw. bei seinem Hosting-Dienstleister. Der Zugriff auf das System erfolgt über das Internet, unter Verwendung eines üblichen Web-Browsers. Siehe Vergabeunterlagen.
4. Schulungsangebot:
Im Vorfeld der Auftragsabwicklung und vor der ersten Lieferung wird vom AN gemeinsam mit den Bedarfsstellen in den Einrichtungen bei allen Bewohnern mit Inkontinenz eine Ersteinstufung mit einer entsprechenden Dokumentation (Bewohnerkartei, Software) erstellt. Die Ersteinstufung ist vom AN vierteljährlich vor Ort in den Einrichtungen zu überprüfen und ggf. an entsprechende Veränderungen anzupassen. Der AN führt eine regelmäßige Beratung und Aufwandsschulungen (einmal jährlich pro Einrichtung sowie nach Bedarf) auf Anfrage vor Ort durch. Zu Beginn des Lieferzeitraumes werden Schulungen und Produktdemonstrationen für alle ca. 500 Mitarbeiter durchgeführt. Es wird ausreichende Hilfestellung beim Erstellen von Versorgungsplänen zur individuellen Inkontinenzversorgung Tags wie nachts gewährt. Am Anfang des Lieferzeitraums werden ca. 15 ausgewählte Mitarbeiter aus allen Einrichtungen in einer ganztägigen Fortbildung vom AG zum Inkontinenzberater bzw. Inkontinenzbeauftragten geschult. Es finden während des Lieferzeitraumes Anwendungsschulungen zu Inkontinenzprodukten in den Wohnbereichen (mindestens einmal jährlich sowie nach Bedarf) je Einrichtung durch den AN statt.
Es besteht bis zu zweimal die Option für beide Vertragsparteien, den Vertrag um jeweils weitere 12 Monate zu verlängern. Dazu werden sich beide Vertragsparteien bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich über die Ausübung der Option informieren. Die maximale Vertragslaufzeit bei Ausübung der beiden Option beträgt also 4 Jahre bis zum 31.05.2027. Im Falle der Verlängerung des Vertrages durch Ausübung der Option(en) gelten weiterhin die Bestimmungen dieses Vertrags & den zugrundeliegenden Vergabeunterlagen. Die Preise bleiben unverändert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens oder Wohnsitzes
b) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen.
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Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
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Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
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Hinweis auf die Abfragepflicht nach § 6 WRegG:
Der Auftraggeber ist seit Inkrafttreten des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) bei Aufträgen ab einem geschätzten Nettoauftragswert von 30.000,- Euro vor der Zuschlagserteilung zur Abfrage von Eintragungen des Bestbieters im Wettbewerbsregister verpflichtet. Der Auftraggeber wird für die Bieter, die für den Zuschlag infrage kommen, vor der Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
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Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeit anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nr. im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o.g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
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b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
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c) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
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d) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
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e) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
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Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
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Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen:
a) Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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b) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan.
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c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
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d) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
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Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Päqualifikationsverzeichnis oder es sind die o.g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
a) Erkläung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
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b) Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zu Verfügung stehen.
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Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
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Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen:
a) Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
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b) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
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Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o.g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmewettbewerb vorzulegen.
a) Darlegung der Lieferlogistik unter Beachtung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung. (Eigenerklärung)
b) Nachweise über durchgeführte Produkttests zur Saugleistung nach dem Prüfverfahren MDS 1/93 für Vorlagen, Pants & geschlossene Systeme mit Klebestreifen (Nachweis).
c) Produktdatenblätter für alle Angebotspositionen (Nachweis).
d) Formblatt Schulungen; Zuschlagskriterium (Formblatt).
e) Formblatt Bestell- und Wirtschaftlichkeitssoftware; Zuschlagskriterium (Formblatt).
f) Zusätzliche Leistungsinformationen zur Software / Schulungen (Eigenerklärung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich über die Vergabeplattform veröffentlicht, ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]