Generalübernehmerleistungen für den Neubau eines Parkdecks am Standort Nord des Klinikums Nürnberg Referenznummer der Bekanntmachung: 000056-20
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90419
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalübernehmerleistungen für den Neubau eines Parkdecks am Standort Nord des Klinikums Nürnberg
Generalübernehmerleistungen für den Neubau eines Parkdecks mit ca. 345 Stellplätzen am Standort Nord des Klinikums Nürnberg inklusive Wartung und Pflege.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Generalübernehmerleistungen zur schlüsselfertigen und betriebsgerechten Errichtung sowie Wartung und Pflege eines Parkdecks mit ca. 345 Stellplätzen am Standort Nord des Klinikums Nürnberg.
Durch das Klinikum Nürnberg wurde zur Klärung der grundsätzlichen Machbarkeit eine Vorplanung in Auftrag gegeben, die unter Berücksichtigung der baurechtlich erforderlichen Abstandsflächen ein 5-geschoßiges Parkdeck mit ca. 345 Stellplätzen vorsieht. Die Zufahrt zu dem Parkdeck erfolgt von einer internen Straße des Klinikums parallel zur Poppenreuther Straße.
Das Parkdeck weist gemäß dieser Vorplanung derzeit folgende Eckpunkte auf:
Grundfläche: ca. 1.950,00 m2
Geschossfläche: ca. 9.755,00 m2
Bruttorauminhalt: ca. 28.3826,00 m3
Abmessungen: ca. 95,60m x 24,10m bzw. 16,60 m
Parkebenen: 5 Parkebenen;
Ebene 0 ebenerdig erschlossen; Ebenen 1 bis 4 über
zweispurige Rampen erschlossen
Stellplätze: ca. 345 Stellplätze; Stellplatzgröße 2,50m x 5,00m bzw.
Konstruktion: 3,50m x 5,00m (barrierefrei); Fahrgassenbreite 6,0m,
Geschosshöhe ca. 2,75m; lichte Mindesthöhe im gesamten Parkhaus 2,10m
Gründung: STB- Streifen- und Einzelfundamente + Bodenverbesserung; teilweise Spezialgründung mittels Bohrpfählen zur Überbauung des vorhandenen Versorgungsganges, Bodenfläche Ebene0 in Betonsteinpflaster
Parkhaussystem: Parkhauskonstruktion/ Parkhaussystem nach Wahl/ Angebot des AN.
Die Vorplanung des AG wird den Bietern zur Verfügung gestellt und wird als Orientierungsplanung verstanden. Es steht den Bietern frei, diese Planung umzusetzen oder diese zur wirtschaftlichen Optimierung, z. B. auf ein vorgefertigtes System, anzupassen und auch die Materialität zu verändern.
Leistungsumfang:
Die Errichtung des Parkdecks soll schlüsselfertig durch einen Generalübernehmer erfolgen. Das Klinikum Nürnberg will durch diese Vorgehensweise einerseits eine geringstmögliche Beeinträchtigung des laufenden Betriebs und andererseits eine möglichst wirtschaftliche Realisierung unter Zugrundelegung der Erfahrungen und des Know-Hows von Systemparkhaus-Anbietern bzw. eines hohen Vorfertigungsgrades sicherstellen.
Die zu vergebenden Leistungen umfassen alle erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen nach HOAI im Sinne der Leistungsphasen 3 bis 9, sowie alle Nebenleistungen und Bauleistungen, die zur schlüsselfertigen Errichtung des Parkdecks erforderlich sind.
Dies umfasst auch die Schaffung des Baurechts bzw. die Einholung der erforderlichen Baugenehmigung bei der Stadt Nürnberg.
Der AG erwartet vom AN eine Konzeption der Parkraumbewirtschaftung für das Parkdeck inklusive Integration in die bestehende Parkraumbewirtschaftung des AG unter Beachtung der Bestandssituation und Vorgaben sowie die Umsetzung dieser Konzeption für die Parkzone, in der sich das Parkdeck und die im Freien liegenden Parkplätze befinden.
Nach der Inbetriebnahme des Parkdecks ist dieses zeitlich begrenzt zu warten und instandzuhalten. Hierdurch soll der Betrieb sichergestellt werden.
Stufenweise Beauftragung
Da sowohl die Einholung der Baugenehmigung bzw. die Schaffung des Baurechts für das vom AN zu errichtende Parkdeck als auch die Wartung und Instandhaltung sowie Pflegearbeiten im Leistungsumfang des AN liegen, ist das Projekt in 3 Phasen unterteilt:
Phase 1: Erbringung der Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 4 inkl. Erlangung einer Baugenehmigung.
Erst mit Vorliegen der Baugenehmigung und der Sicherheit des somit vorliegenden Baurechts, kann das Projekt fortgeführt werden und der Eintritt in Phase 2 erfolgen.
Phase 2: Projektrealisierung mit Erbringung der Leistungsphasen 5 ff., sowie der eigentlichen Bauarbeiten zur Errichtung des Parkdecks.
Phase 3: Wartung und Pflege zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft, Funktionsfähigkeit und Sicherheit für mindestens 5 Jahre seit der Inbetriebnahme.
Diesem Projektablauf entsprechend wird die Beauftragung der Leistungen stufenweise erfolgen, in dem der AN zunächst mit den Leistungen der Phase 1 (also den Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 4 nach HOAI) beauftragt wird. Die Leistungen der Phase 2 werden nach Ermessen des Klinikums Nürnberg nach Vorliegen der Baugenehmigung abgerufen. Die Leistungen der Phase 3 können nach der Inbetriebnahme abgerufen werden. Das Klinikum Nürnberg behält sich vor, nach Abschluss einer Phase keine weiteren Phasen mehr abzurufen.
Dieser Umstand ist bei der Kalkulation der Leistungen, sowie den Überlegungen zur Terminplanung zu berücksichtigen.
Kostendeckelung
Der Aufraggeber sieht eine Kostendeckelung für die Baumaßnahme in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro brutto ([Betrag gelöscht] Euro netto) vor. Die Kostenobergrenze gilt für die Leistungen der Phase 1 und 2. Die Wartungsleistungen der Phase 3 sind hiervon ausgenommen. Angebote, die über diesem Kostendeckel liegen, können nicht bezuschlagt werden.
Verfahrensablauf
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Diejenigen Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, müssen mit dem Angebot entsprechende Lösungsvorschläge einreichen, in denen das angebotene Parkdeck beschrieben ist. Der genaue Umfang der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen ist den zum Download zur Verfügung gestellten Unterlagen zu entnehmen.
Gestufte Beauftragung:
Die Generalübernehmerleistungen werden stufenweise beauftragt, mit Auftragserteilung wird die erste Stufe abgerufen. Die erste Stufe umfasst die Erbringung der Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 4 inkl. Erlangung einer Baugenehmigung.
Die zweite Stufe beinhaltet alle Leistungen für die schlüsselfertige Errichtung des Parkhauses.
Die dritte Stufe beinhaltet die Wartung und Pflege des Parkdecks.
Der Auftraggeber ruft die einzelnen Stufen schriftlich ab. Er geht keine Verpflichtung ein, die zweite oder dritte Stufe zu beauftragen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Verbleiben mehr Bewerber im Wettbewerb, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Auswahlkriterien (und Unterkriterien) mit ihren Wertungsgewichten:
• Objektplanung, Fachkunde Referenzen (Gewichtungsfaktor 20)
• Objektplanung, Leistungsfähigkeit, qualifizierte Mitarbeiter (Gewichtungsfaktor 10)
• Bauausführung, Fachkunde Referenzen (Gewichtungsfaktor 40)
• Bauausführung, Leistungsfähigkeit, qualifizierte Mitarbeiter (Gewichtungsfaktor 10).
• Bauausführung, Leistungsfähigkeit, Umsatz (Gewichtungsfaktor 20).
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o.g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen.
1 Referenz (Mindestkriterium), bis 3 Referenzen werden gewertet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bewerbers, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, welche die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellen.
Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig).
Eigenerklärung des Bewerbers, dass das Unternehmen in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen ist oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann.
Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG.
Nachweis der Berufsqualifikation gemäß § 75 Abs. 1, 2 und 3 VgV.
Eigenerklärung des Bewerbers, dass bei ein und demselben Versicherungsunternehmen eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto) und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto) besteht bzw. bestehen wird. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Im Auftragsfall ist nach Zuschlagserteilung vom Auftragnehmer ein entsprechender Nachweis seines Versicherungsträgers vorzulegen.
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat den Versicherungsschutz für sich selbst nachzuweisen. Alternativ kann der Versicherungsschutz auch für jedes Mitglied der Gemeinschaft gesondert in voller Höhe nachgewiesen werden, wenn die jeweilige Versicherung auch Ansprüche aus Fehlern anderer Mitglieder der Gemeinschaft umfasst. Die Addition von Versicherungssummen innerhalb der Gemeinschaft ist nicht zulässig.
Eigenerklärung des Bewerbers, dass bei ein und demselben Versicherungsunternehmen eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto) und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto) besteht bzw. bestehen wird. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Im Auftragsfall ist nach Zuschlagserteilung vom Auftragnehmer ein entsprechender Nachweis seines Versicherungsträgers vorzulegen.
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat den Versicherungsschutz für sich selbst nachzuweisen. Alternativ kann der Versicherungsschutz auch für jedes Mitglied der Gemeinschaft gesondert in voller Höhe nachgewiesen werden, wenn die jeweilige Versicherung auch Ansprüche aus Fehlern anderer Mitglieder der Gemeinschaft umfasst. Die Addition von Versicherungssummen innerhalb der Gemeinschaft ist nicht zulässig.
Vergleichbare Referenzen des Bewerbers der letzten 3 Geschäftsjahre (Referenzobjekte betreffend Generalübernehmerleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers mit entsprechenden Angaben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die jeweilige Referenz dem jeweiligen Mitglied zuzuordnen. Mindestanforderungen betreffend Referenzen gelten für die Bewerbergemeinschaft als solche.
Vergleichbare Referenzen sind solche, welche die erforderliche Fachkunde ausweisen, die für das hiesige Projekt erforderlich sind (z.B. die eingereichten Referenzen müssen abbilden, dass der Bewerber die erforderliche Fachkunde besitzt.)
Eigenerklärung des Bewerbers zu technische Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche).
Vergleichbare Referenzen des Bewerbers der letzten 3 Geschäftsjahre (Referenzobjekte betreffend Generalübernehmerleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers mit entsprechenden Angaben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die jeweilige Referenz dem jeweiligen Mitglied zuzuordnen. Mindestanforderungen betreffend Referenzen gelten für die Bewerbergemeinschaft als solche.
Vergleichbare Referenzen sind solche, welche die erforderliche Fachkunde ausweisen, die für das hiesige Projekt erforderlich sind (z.B. die eingereichten Referenzen müssen abbilden, dass der Bewerber die erforderliche Fachkunde besitzt).
Eigenerklärung des Bewerbers zu technischen Fachkräften oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche).
Nennung der Natürlichen Personen die für die betroffene Bereiche der Planungsleistung verantwortlich sind, bzw. die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, deren Listeneintrag in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt. Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: VOB/A-EU § 16b Abs. 1
Eigenerklärung des Bewerbers zum Bezug Russland, der Bewerber versichert, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 besteht.
Schutzerklärung des Bewerbers zu Scientology, der Bewerber erklärt, dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt.
Eigenerklärung zum Masernschutz, der Bewerber versichert, dass alle zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen vor Beginn ihrer Tätigkeit die Anforderungen gemäß § 20 Abs. 9 IfSG erfüllen und für die Nachweisführung gemäß § 20 Abs. 9 IfSG alle notwendigen Unterlagen beim Bewerber vorliegen.
Eigenerklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit. Der Bieter sichert zu, dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des IAO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.