Ausschreibung einer Fachsoftware für das Amt für Jugend und Familie Referenznummer der Bekanntmachung: Abt.2, 2022-77
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landsberg am Lech
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86899
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung einer Fachsoftware für das Amt für Jugend und Familie
Das Beschaffungsvorhaben umfasst die Beschaffung, Einführung und Pflege einer Fachsoftware für das Amt für Jugend und Familie Landsberg am Lech.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landkreis Landsberg am Lech mit Verwaltungssitz in der Stadt Landsberg am Lech befindet sich im Südwesten des Regierungsbezirkes Oberbayern in Bayern, Deutschland. Der Landkreis besteht aus 31 kreisangehörigen Gemeinden mit insgesamt etwa 119.000 Einwohner, die sich auf einer Fläche von rund 804,39 km² verteilen. Das Beschaffungsvorhaben umfasst die Beschaffung, Einführung und Pflege einer Fachsoftware für das Amt für Jugend und Familie im Landkreis Landsberg am Lech.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.