Sanierung Stadtmuseum - 022 Spenglerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 1030_1903_022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landsberg
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86899
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landsberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Stadtmuseum - 022 Spenglerarbeiten
Sanierung Stadtmuseum - 022 Spenglerarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
1. Spenglererarbeiten Dach
1.1 Rinnen und Traufbleche, Kupfer, neu ca. 100m
1.2 Rück- und Wiedereinbau histor. Rinnenkessel 4 Stück
1.3 Fallrohre in Kupferblech, neu ca. 100m
1.4 Ausbildung von Kehlen, Graten und Kaminanschlüssen ca. 80m
2 Spenglerarbeiten Fensterbleche und Gesimsabdeckungen
2.1 Herstellen und Einbauen von Fensterblechen, Kupfer, neu, 91 Stück Fenstern in Einzellängen bis ca. 1,70m
2.2 Herstellen und Einbauen von Gesimsabdeckungen, Kupfer, neu
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.