Erfassung und Entsorgung von E-Schrott (SG 2, 4 und 5) Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Starnberg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erfassung und Entsorgung von E-Schrott (SG 2, 4 und 5)
Sammlung, Transport und Entsorgung von Elektroaltgeräten der SG 2,4 und 5 aus dem Landkreis Starnberg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Leistungsspektrum umfasst:- die Gestellung von Abroll- bzw. Absetzcontainern sowie Gitterboxen und 120 l Spannringfässern für die Erfassung von gemeinsam erfassten EAG der Sammelgruppen gem. § 2 Abs. 1 ElektroG (nachfolgend SG) 2 mit 4 und 5 i.S.v. § 14 Abs. 1 ElektroG an den Wertstoffhöfen des Auftraggebers,- die Übernahme der an den Wertstoffhöfen gesammelten EAG der SG 2 einschließlich Elektrospeicherheizgeräten (ESH), 4 und 5, - den Transport der übernommenen EAG (SG 2, 4 und 5) zu der vom Auftragnehmer zu benennenden Erstbehandlungsanlage einschließlich unverzüglicher Verwiegung,- die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der EAG der SG 4 und 5 in vom Auftragnehmer vorzuhaltenden und benannten Anlagen,- die Bereitstellung der EAG der SG 2 zur Abholung durch die Stiftung Elektroaltgeräteregister („stiftung ear“) in von der „stiftung ear“ bereitgestellten Containern auf einer vom Auftragnehmer vorzuhaltenden Fläche.- Nachweisführung gem. ElektroG für SG 4 und 5 Die vom Auftragnehmer vorgesehene Erstbehandlungsanlage für die Behandlung der EAG der SG 4 und 5, die gleichzeitig die Übergabestelle für EAG der SG 2 darstellt, muss sich nicht zwingend im Gebiet des Auftraggebers befinden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84030
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.