Neubau einer Wohnanlage mit 161 WE, 1 Kindertagesstätte und Großtiefgarage
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinnuetzige.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Wohnanlage mit 161 WE, 1 Kindertagesstätte und Großtiefgarage
Malerarbeiten
85053 Ingolstadt
Malerarbeiten mit Silikatdispersion auf Decken und Wänden, Untergrund Stahlbeton und Trockenbau (GK)
Die Stb-Wände (Aussenwände innen und Innenwände) sind bauseits bereits gespachtelt, grundiert und einmal gestrichen
Wände gesamt ca. 30.000m2, davon Stb gespachtelt, gestrichen ca. 11.650m2, Anstrich einlagig, Trockenbau ca. 18.350m2, komplett zweilagig inkl. Vorarbeiten und Grundierung
Decken gesamt ca. 18.700m2, davon Stb ca. 12.250m2, inkl. Grundierung, Anstrich einlagig, Trockenbau-Abhangdecken und Deckenkoffer ca. 550m2, inkl. Grundierung, Anstrich einlagig,
Lackierarbeiten auf Stahl-Umfassungszargen, B 0,76 – 1,135, H 2,135m, gesamt 550 Stück
Lackierarbeiten auf Stahltüren mit Eckzargen B 1,01 – 1,25m, H 2,135m, gesamt 65 Stück
Staubbindende Beschichtungen auf flügelgeglättetem Zementestrich in Treppenhäusern und Erschliessungsfluren, gesamt ca. 2.050m2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85055
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 85538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ferner unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB).