Markt Arnstorf - Erschließung Gewerbepark Kollbachtal - Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke Gruppe 1+2 gem. § 41 HOAI und Objektplanung für Verkehrsanlagen gem. § 45 HOAI - LPH 1-9
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnstorf
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 94424
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Markt Arnstorf - Erschließung Gewerbepark Kollbachtal - Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke Gruppe 1+2 gem. § 41 HOAI und Objektplanung für Verkehrsanlagen gem. § 45 HOAI - LPH 1-9
Markt Arnstorf - Erschließung Gewerbepark Kollbachtal
Planungsleistungen für
- Objektplanung für Ingenieurbauwerke (Gruppe 1+2) gem. § 41 ff HOAI - Leistungsphasen 1-9
- Objektplanung für Verkehrsanlagen gem. § 45 ff HOAI - Leistungsphasen 1-9
94424 Arnstorf
Markt Arnstorf - Erschließung Gewerbepark Kollbachtal
Planungsleistungen für
- Objektplanung für Ingenieurbauwerke (Gruppe 1+2) gem. § 41 ff HOAI - Leistungsphasen 1-9
- Objektplanung für Verkehrsanlagen gem. § 45 ff HOAI - Leistungsphasen 1-9
Auf Grund der hohen Nachfrage plant der Markt Arnstorf die Errichtung eines Industriegebietes. Hierzu wurde eine Machbarkeitsstudie aufgestellt, die die möglichen Potentialflächen für Industrie und Gewerbe untersuchen sollte. Das Ergebnis liefert eine Fläche mit ca. 11,1 ha im südöstlichen Gemeindegebiet des Marktes Arnstorf. Hierfür hat der Marktgemeinderat Arnstorf die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes GI+GE „Gewerbepark Kollbachtal“ beschlossen. Für den Bebauungsplan ist mittlerweile die Satzung erfolgt.
Die Erschließungsmaßnahmen für Verkehr, Wasser, Abwasser sind nun zu planen und baulich umzusetzen.
Vorgesehen ist die stufenweise Beaufragung (Stufen jeweils: LPH 1+2, 3+4, LPH 5-7, LPH 8+9) der Leistungen, abhängig von Förderung/Finanzierung. Vertragsgrundlage bilden die Vertragsmuster sowie die Allgemeinen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen (AVB und ZVB) nach HAV-KOM und HIV-KOM.
1. Verfahrensunterlagen stehen unter www.deutsche-evergabe.de zur Verfügung.
2. Für die geforderten Angaben sind die Formblätter zwingend zu verwenden.
3. Eine inhaltliche oder formale Änderung des Formulare kann einen Ausschluss vom Wettbewerb nach sich ziehen. Hiervon ausgeschlossen ist das Ausfüllen der Formulare in den jeweils gekennzeichneten Feldern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Markt Arnstorf - Erschließung Gewerbepark Kollbachtal - Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke Gruppe 1+2 gem. § 41 HOAI und Objektplanung für Verkehrsanlagen gem. § 45 HOAI - LPH 1-9
Ort: Eggenfelden
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abgabe des Teilnahmeantrags, sowie die vollständige Kommunikation während des Verfahrens erfolgen ausschließlich digital über die Vergabeplattform. Per Post, Kurier, direkt oder anderweitig elektronisch (E-Mail etc.) übermittelte Teilnahmeanträge und sonstige Unterlagen/Bieterfragen werden nicht berücksichtigt und können sogar zum Ausschluss führen. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag sowie die geforderten Unterlagen zum Verhandlungsverfahren sind in Textform nach § 126 b BGB einzureichen. Die Teilnahmeanträge und Angebote in Textform müssen nicht handschriftlich signiert werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV).
Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB nicht vorliegen;
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Erfüllt ein Unternehmen die jenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Bewerber/Bieter dürfen bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).