Instandsetzung und Umbau der ehemaligen Geigermühle in Arnbruck in ein Rathaus mit Bürgerhaus Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnbruck
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 93471
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Instandsetzung und Umbau der ehemaligen Geigermühle in Arnbruck in ein Rathaus mit Bürgerhaus
Die Gemeinde Arnbruck plant, in Zusammenarbeit mit der Regierung von Niederbayern, die bauliche Instandsetzung, den Umbau und die Reaktivierung der ehemaligen Geigermühle in ein Rathaus mit Bürgerhaus. Dazu wurde im Jahre 2020 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, auf deren Basis der Gemeinderat die weiteren Planungsschritte in die Wege geleitet hat. Gegenstand des Verhandlungsverfahrens sind Planungsleistungen nach HOAI 2021 Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ortskern und Zentrum der Gemeinde Arnbruck ist der Dorfplatz im Dreieck Graf-Arno-Straße, Wittelsbacher Straße und Zellerstraße um den Wittelsbacher Brunnen.Dort finden Gemeindefeste udn Märkte statt.Die Vereine und Bürger gestalten mit der Gemeinde das Dorffest, den Weihnachtsmarkt und andere Feste und Veranstaltungen.Dabei wird oft auch der Backofen vor der Geigermühle genutzt.Der Arnbrucker Bach und die flankierenden Straßen prägen den Arnbrucker Ortskern.Durch den Kopfsteinbelag erhält dieser zentrale Bereich eine platzartige Einheitlichkeit.Besonderes Potenzial für die Aufwertung und Belebung des ganzen Ortskerns hat das Gebäude der Geigermühle aufgrund der Lage und des Leerstandes.Die Geigermühle ist das zentrale Gebäude am Ortsplatz und steht derzeit leer.Die Behebung dieses Leerstandes und die Stärkung der Ortsmitte ist das Bestreben der Gemeinde Arnbruck.Ein saniertes und genutztes Gebäude wertet den ganzen Ort auf, belebt die Nachbarschaft, fördert lokale Identität und Baukultur und schafft neue Räume, die individuelle Nutzungen aufnehmen können.Aufgrund der Größe und der Lage sind für die Geigermühle verschiedenste Nutzungsmöglichkeiten denkbar.Um den Ortskern zu revitalsieren, favorisiert der Gemeinderat die Sanierung der bestehenden alten "Geigermühle" in ein Rathaus mit Mühlenmuseum und weiteren Einrichtungen für Bürger, Vereine und Gäste.Das damit frei werdende bestehende Rathausgebäude könnte die erforderliche Erweiterung des Kindergartens aufnehmen.Die Geigermühle am Arnbrucker Dorfplatz ist eine alte Roggenmühle mit Sägewerk.Solche Mühlen waren lange Zeit typisch für Dörfer des Bayerischen Waldes.Als besonderes Denkmal gilt der große Wittelsbacher Brunnen, der aus dem Arnbrucker Bach gespeist wird.Die Geigermühle mahlte das Getreide der Bauern aus der näheren Umgebung, sie reinigte Saatgut, lieferte Bauholz und erfüllte viele weitere Funktionen für das ganze Dorf.Die renovierte Roggenmühle ist heute noch funktionstüchtig und zeigt wie damals Mehl gemahlen wurde.Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen für Gebäude gemäß § 34 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 9.Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunäcchst für die Leistungsphasen 1 bis 3.Mit den Planungsleistungen soll unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.