374 Neubau einer Pflegeschule in Pfaffenhofen a. d. Ilm-1-029 Bodenbelagsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 1-029 Bodenbelagsarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfaffenhofen a. d. Ilm
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85276
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
374 Neubau einer Pflegeschule in Pfaffenhofen a. d. Ilm-1-029 Bodenbelagsarbeiten
374 Neubau einer Pflegeschule in Pfaffenhofen a. d. Ilm-1-029 Bodenbelagsarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
1540 m2 Liefern und Verlegen von Linoleum Bodenbelägen inkl. Untergrundvorbereitung 160 m2 Liefern und Verlegen von textilem Bodenbelag inkl. Untergrundvorbereitung 450 m2 Liefern und Verlegen von Vinyl Bodenbelägen inkl. Untergrundvorbereitung 1850 m Liefern und Verlegen Holzsockelleisten 120 m Liefern und Verlegen von Edelstahlsockelleisten 6 m2 Liefern und Verlegen von Sauberlaufmatten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90431
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.