Sanierung u energetische Ertüchtigung Grundschule Palling - Leistungen gem. § 55 HOAI - LPH 1-9; HLS Referenznummer der Bekanntmachung: 057-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Palling
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83349
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung u energetische Ertüchtigung Grundschule Palling - Leistungen gem. § 55 HOAI - LPH 1-9; HLS
Sanierung und energetische Ertüchtigung Grundschule Palling - Leistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI - LPH 1 - 9; Anlagengruppe 1, 2, 3, 8 (weitere Angaben - siehe II.2.4 und Verdingungsunterlagen).
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von stufenweise zu beauftragenden Leistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI - LPH 1 - 9; Anlagengruppe 1, 2, 3, 8; Gegenstand des Planungsauftrags ist die Sanierung der Grundschule Palling mit einer Bruttogrundfläche von insgesamt 3.654,99m² und mit durchschnittlich ca. 125 Schülern in brandschutztechnischer, energetischer und allgemein technischer Hinsicht sowie gegebenenfalls eine Änderung der Grundrisse einzelner Klassenzimmer in Anpassung zeitgemäßer pädagogischer Konzepte-Gebäudezustand: Das Grundschulgebäude wurde im Jahr 1985 errichtet und im Jahr 1999 um einen Anbau für die damals noch vorhandene Teil-Hauptschule (1.-6. Klasse) erweitert. Im Anschluss an das Gebäude befinden sich 2 Turnhallen.Das Gebäude befindet sich in einem altersgemäßen Zustand. Es wurden wurden keine größeren Sanierungs- oder Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt, sondern lediglich größere Schäden von der Substanz abgewehrt bzw. begrenzt.Der energetische Standard entspricht überwiegend noch dem Stand der Technik des Herstellungsjahres. Es bestehen teilweise Feuchteschäden an Fenstern und Außenfassaden.Das Gebäude weist erhebliche Mängel im Brandschutz auf. Darüber hinaus das Landratsamt Traun-stein die Erstellung eines prüffähigen Brandschutzkonzeptes mit entsprechendem Bauantrag angefordert.Die vorhandenen Leitungsstränge für EDV und Kommunikationstechnik sind nicht leistungsfähig genug , die Schule mit zeitgemäßer Kommunikationstechnik zu versorgen. Bis zum Hausanschluss liegt ein Glasfaseranschluss vor.Die vorhandenen Klassenzimmer sind in Teilen sehr klein (sh. Bestandsplan). Mehr Flexibilität für den schulischen Alltag könnte durch die Vergrößerung oder Zusammenlegung von Räumen geschaffen werden.Die Sanitäranlagen entsprechen in ihrer Dimensionierung nicht mehr den tatsächlichen Bedarf, der Zustand ist allgemein als sanierungsbedürftig zu betrachten. Die Sanitäranlagen befinden sich im optisch-technischen Zustand der Herstellungsjahre.Die große Fensterfront des Gebäudes führt zu einem Überhitzen der Räumlichkeiten und zu hoher Blendwirkung in den Frühlings- und Sommermonaten. Es bestehen keine adäquaten Verdunklungs- und Verschattungsmöglichkeiten. Eine fehlende Dämmung führt in einigen Klassenzimmern zu unverhältnismäßigen Temperaturen in Sommer und Winter. Die Schulfamilie hält eine Aufwertung des gesamten Schulgebäudes in eine freundlich-helle Umgebung für wünschenswert, um den Unterrichtsanforderungen in zukünftigen Jahren gerecht werden zu können.Im Schulgebäude selbst könnten einige Räume von Vereinen oder für Maßnahmen der Erwachsenenbildung genutzt werden, wenn die entsprechenden baulichen Voraussetzungen für eine multi-funktionale Nutzung für schulische und außerschulische Nutzung gestärkt werden.Zielsetzung der Sanierung: Ziel der Sanierung ist die bauliche und planerische Schaffung eines Schulgebäudes, das die bestehenden öffentlich-rechtlichen Vorgaben, insbesondere des Brandschutzes, erfüllt, sich in einem zeitgemäßen, dem allgemein anerkannten Stand der Technik entsprechenden bautechnischen Zustand befindet, ein zeitgemäßes Umfeld für pädagogisch hochwertigen Unterricht bietet und ein energetisch zeitgemäß saniertes Gebäude darstellt. Derzeit wird der gesamte Gebäudekomplex inklusive beider Turnhallen mit Heizöl beheizt. Für die mittelfristige Zukunft ist die Möglichkeit zu schaffen, den Gebäudekomplex mittels Fernwärme, die z.B. aus der Geothermie oder anderen Fernwärmesystemen stammen kann.Im Zuge der Sanierung sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, im Bedarfsfalle die Dachflächen für Sonnenenergie nutzbar machen zu können.Die Gemeinde Palling beabsichtigt die Sanierung in Bauabschnitten. Als Zeitschiene werden momentan 8 Jahre ins Auge gefasst, innerhalb denen die Sanierung abgewickelt sein sollte.Die IT-Infrastruktur ist so zu ertüchtigen, dass Sie ausreichend Reserven bietet, um auch zukünftigen Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung gerecht werden zu können.Zielfindungsphase: Der eigentlichen Planung hat eine Zielfindungsphase vorauszugehen, in welcher gegebenenfalls ergänzende Bestandsaufnahmen stattfinden und die planerischen Ziele in Abstimmung mit der Auftraggeberin konkretisiert werden sollen. Die Gemeinde beabsichtigt den Erhalt des Gebäudes. Ein Abriss und/oder Ersatzneubau ist nicht beabsichtigt.Kostenannahme und Förderungen: Eine überschlägige Kostenannahme anhand des umbauten Raumes liegt bei ca. 3,5 Millionen Euro (Förderungen sind hier noch nicht berücksichtigt). Eine Konkretisierung des Kostenrahmens hat im Rahmen der Zielfindungsphase zu erfolgen. Förderungen: Für die Maßnahme sollen die größtmöglichen Förderungen abgerufen werden. Neben der Schulbauförderung sollen hier v.a. auch Förderungen für energetische Maßnahmen ins Auge gefasst werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.