Ausschreibung eines Vertrags zum Beitritt zu einer Einkaufsgemeinschaft im Gesundheitswesen Referenznummer der Bekanntmachung: KNM-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumarkt i.d.OPF.
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-neumarkt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung eines Vertrags zum Beitritt zu einer Einkaufsgemeinschaft im Gesundheitswesen
Ausschreibung eines Vertrages zum Beitritt zu einer Einkaufsgemeinschaft im Gesundheitswesen mit dem Ziel der Erbringung von Einkaufsdienstleistungen durch den Auftragnehmer
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Klinikum Neumarkt ist ein Schwerpunktkrankenhaus mit 530 Betten in 17 Fachabteilungen und 23 tagesklinischen Behandlungsplätzen, Lehrkrankenhaus der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Mit mehr als 2.000 Mitarbeitern im Gesamtunternehmen behandelt das Klinikum jährlich mehr als 26.000 stationäre und 48.000 ambulanten Patienten.In Kooperation mit der Klinik für Neugeborene, Kinder und Jugendliche des Klinikums Nürnberg betreibt das Klinikum Neumarkt eine Kinderstation mit 10 Betten. Das Klinikum Neumarkt ist derzeit in vertragliche Vereinbarungen mit einer Einkaufsgemeinschaft eingebunden. Das Klinikum Neumarkt (AG) beabsichtigt, die Unterstützung durch eine Einkaufsgemeinschaft (AN) zur Beschaffung von medizinischen und pflegerischen Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien (incl. Probenabnahmesysteme für die Laboranalyse), von Pharmazie/Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Artikeln sowie apothekenüblichen Artikeln und sonstigen Apothekenartikeln, von Desinfektions- und Hygieneartikeln, von medizinischen Gasen und medizintechnischen Bedarfen sowie von Wirtschafts- und Verwaltungsbedarfen neu zu vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45889
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 9124
Fax: +49 9123
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs.3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: ,,Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB). Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig.(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)