2022-0479 Verwertung von Altholz der Kategorie AIII (AVV 170201 und 200138) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0479
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0479 Verwertung von Altholz der Kategorie AIII (AVV 170201 und 200138)
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg-AöR sammelt Altholz der Kat. AIII (AVV 170201 / 200138) im gesamten Stadtgebiet Duisburg. Das Altholz stammt aus der Sammlung auf den betriebseigenen Recyclinghöfen:
- RH Nord, Im Holtkamp 84, 47167 Duisburg
- RH Mitte, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg
- RH Süd, Kaiserswerther Str. 210, 47259 Duisburg
- RH West, Schauenstr. 40, 47228 Duisburg
sowie aus der Sammlung über den Containerdienst der AG.
Das gesammelte Altholz der 4 Recyclinghöfe stammt größtenteils aus dem privaten Bereich, das gesammelte Altholz aus dem Containerdienst vorwiegend aus dem gewerblichen Bereich. Das anfallende Altholz ist der Kategorie AIII zuzuordnen. Dieses Altholz wird in Containern gesammelt und i.d.R. arbeitstäglich zu einem Altholzverwerter transportiert. Anschließend ist dieses Altholz einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen.
Die Anlage bzw. Übergabestelle der AN muss in der Umgebung von Duisburg, max. 25 km Entfernung (Luftlinie!) vom Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg, liegen.
Auf der Anlage, wie auch auf der Übergabestelle, muss die Möglichkeit bestehen, dass in den Containern angelieferte Altholz unverzüglich abzukippen. Eine "Zwischenlagerung" der angelieferten und befüllten Container ist nicht möglich.
Insgesamt wird die zu verwertende Menge an Altholz der Kategorie AIII für den Leistungszeitraum vom 01.01.2023 - 31.12.2023 auf ca. 10.000 t geschätzt.
Die Mengenangabe, Durchschnittswerte der letzten Jahre, dient lediglich als Kalkulationshilfe und ist keine verbindliche Angabe, die für die Zukunft zugesagt
wird. Hinzu kommen die jahreszeitlichen Mengenschwankungen. Änderungen in der Mengenangabe im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen Konditionen.
Die Beauftragung der v.g. Menge wird in Form von separaten Beauftragungen der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR und Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR (BgA) erfolgen. Die Abrechnung der Anlieferung zu den jeweiligen Aufträgen muss auf den jeweiligen Auftraggeber erfolgen.
Die Anlieferung der vorgenannten Altholzmengen erfolgt durch die AG in Abrollcontainern mit einem Fassungsvermögen von 30 - 48 m3. In einem geringeren Umfang erfolgt die Anlieferung auch in Absetzcontainern (5,5 - 10 m3).
Im Durchschnitt werden bei möglichen 300 Anliefertagen pro Jahr (Anlieferungen Montag - Samstag) für das anfallende Altholz der Kategorie AIII etwa 30 - 35 Tonnen Altholz täglich angeliefert. Dieses entspricht bei einem durchschnittlichen Containerfüllgewicht von 4 - 5 Tonnen ca. 7 - 8 Abrollcontainern a" 30 - 48 m3 sowie etwa 1 - 2 Absetzcontainern a" 5,5 - 10 m3 pro Tag mit einem durchschnittlichen Füllgewicht von ca. 1,50 Tonnen.
Die täglich anfallende Altholzmenge und auch die Füllgewichte der Container unterliegen Schwankungen. Hierdurch kann sich auch die vorgenannte Anzahl an täglich anfallenden Containeranlieferungen ändern.
Die Anlieferungen zur Anlage bzw. Übergabestelle erfolgen zu den folgend genannten Zeiten:
Montag - Freitag: 07.00 - 16.30 Uhr
Samstag: 08.00 - 14.00 Uhr
Innerhalb dieser Zeiträume muss für die AG die Möglichkeit bestehen, der AN das gesammelte Altholz zu überstellen.
Es sind ein zentraler Ansprechpartner sowie ein Vertreter nebst deren Kontaktdaten seitens der AN zu benennen.
Die Anlage bzw. Übergabestelle der AN muss in der Umgebung von Duisburg, max. 25 km Entfernung (Luftlinie!) vom Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg, liegen.
Auf der Anlage, wie auch auf der Übergabestelle, muss die Möglichkeit bestehen, dass in den Containern angelieferte Altholz unverzüglich abzukippen. Eine "Zwischenlagerung" der angelieferten und befüllten Container ist nicht möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung von Altholz der Kategorie AIII (AVV 170201 und 200138)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44805
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYW8FSLUXS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.