2022-0479 Verwertung von Altholz der Kategorie AIII (AVV 170201 und 200138) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0479
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0479 Verwertung von Altholz der Kategorie AIII (AVV 170201 und 200138)
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg-AöR sammelt Altholz der Kat. AIII (AVV 170201 / 200138) im gesamten Stadtgebiet Duisburg. Das Altholz stammt aus der Sammlung auf den betriebseigenen Recyclinghöfen:
- RH Nord, Im Holtkamp 84, 47167 Duisburg
- RH Mitte, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg
- RH Süd, Kaiserswerther Str. 210, 47259 Duisburg
- RH West, Schauenstr. 40, 47228 Duisburg
sowie aus der Sammlung über den Containerdienst der AG.
Das gesammelte Altholz der 4 Recyclinghöfe stammt größtenteils aus dem privaten Bereich, das gesammelte Altholz aus dem Containerdienst vorwiegend aus dem gewerblichen Bereich. Das anfallende Altholz ist der Kategorie AIII zuzuordnen. Dieses Altholz wird in Containern gesammelt und i.d.R. arbeitstäglich zu einem Altholzverwerter transportiert. Anschließend ist dieses Altholz einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen.
Die Anlage bzw. Übergabestelle der AN muss in der Umgebung von Duisburg, max. 25 km Entfernung (Luftlinie!) vom Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg, liegen.
Auf der Anlage, wie auch auf der Übergabestelle, muss die Möglichkeit bestehen, dass in den Containern angelieferte Altholz unverzüglich abzukippen. Eine "Zwischenlagerung" der angelieferten und befüllten Container ist nicht möglich.
Insgesamt wird die zu verwertende Menge an Altholz der Kategorie AIII für den Leistungszeitraum vom 01.01.2023 - 31.12.2023 auf ca. 10.000 t geschätzt.
Die Mengenangabe, Durchschnittswerte der letzten Jahre, dient lediglich als Kalkulationshilfe und ist keine verbindliche Angabe, die für die Zukunft zugesagt
wird. Hinzu kommen die jahreszeitlichen Mengenschwankungen. Änderungen in der Mengenangabe im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen Konditionen.
Die Beauftragung der v.g. Menge wird in Form von separaten Beauftragungen der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR und Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR (BgA) erfolgen. Die Abrechnung der Anlieferung zu den jeweiligen Aufträgen muss auf den jeweiligen Auftraggeber erfolgen.
Die Anlieferung der vorgenannten Altholzmengen erfolgt durch die AG in Abrollcontainern mit einem Fassungsvermögen von 30 - 48 m3. In einem geringeren Umfang erfolgt die Anlieferung auch in Absetzcontainern (5,5 - 10 m3).
Im Durchschnitt werden bei möglichen 300 Anliefertagen pro Jahr (Anlieferungen Montag - Samstag) für das anfallende Altholz der Kategorie AIII etwa 30 - 35 Tonnen Altholz täglich angeliefert. Dieses entspricht bei einem durchschnittlichen Containerfüllgewicht von 4 - 5 Tonnen ca. 7 - 8 Abrollcontainern a" 30 - 48 m3 sowie etwa 1 - 2 Absetzcontainern a" 5,5 - 10 m3 pro Tag mit einem durchschnittlichen Füllgewicht von ca. 1,50 Tonnen.
Die täglich anfallende Altholzmenge und auch die Füllgewichte der Container unterliegen Schwankungen. Hierdurch kann sich auch die vorgenannte Anzahl an täglich anfallenden Containeranlieferungen ändern.
Die Anlieferungen zur Anlage bzw. Übergabestelle erfolgen zu den folgend genannten Zeiten:
Montag - Freitag: 07.00 - 16.30 Uhr
Samstag: 08.00 - 14.00 Uhr
Innerhalb dieser Zeiträume muss für die AG die Möglichkeit bestehen, der AN das gesammelte Altholz zu überstellen.
Es sind ein zentraler Ansprechpartner sowie ein Vertreter nebst deren Kontaktdaten seitens der AN zu benennen.
Die Anlage bzw. Übergabestelle der AN muss in der Umgebung von Duisburg, max. 25 km Entfernung (Luftlinie!) vom Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg, liegen.
Auf der Anlage, wie auch auf der Übergabestelle, muss die Möglichkeit bestehen, dass in den Containern angelieferte Altholz unverzüglich abzukippen. Eine "Zwischenlagerung" der angelieferten und befüllten Container ist nicht möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat mittels
1) Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung
sowie, dass das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist mittels
2a) Handelsregisterauszug
oder, sofern ein Handelsregisterauszug nicht verpflichtend ist, mittels
entsprechender Eigenerklärung, dass ein Handelsregistereintrag nicht verpflichtend ist
oder
2b) dass das Unternehmen in das Berufsregister des Firmensitzes eingetragen ist mittels
2c) Nachweise der Eintragung in das Handwerksverzeichnis, Handelsrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
- Eigenerklärung des / des Bieters /-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- siehe Anlage 2, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
- siehe Anlage 2, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgebers /-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss
- siehe Anlage 2, Formblatt F12 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung)
a) Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die Lagerung und Behandlung/Verwertung, Deponierung von belasteten Boden und Steinen/Bauschuttgemisch (AVV 170504) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist.
b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zu den wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber /-in, mit Ansprechpartner /-in und Telefonnummer (Referenzliste)
- siehe Anlage 2, Formblatt F1 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- siehe Anlage 2, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
d) Nachweise bzw. Eigenerklärung der Bieterin, dass Sie über fachlich qualifiziertes Personal zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen verfügt.
a) Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die Lagerung und Behandlung/Verwertung von Altholz der Kategorie AIII (AVV 170201 und 200138) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist.
a) Eigenerklärung des / der Bieters /-in anstelle eines Gewerbezentralregisterauszuges
- siehe Anlage 2, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften
- siehe Anlage 2, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- siehe Anlage 2, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
d) Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022;
- siehe Nachweis: Formblatt "Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYD3G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.