Trägerschaften für die offenen Ganztagsangebote und sonstigen Betreuungsgruppen an Grundschulen der Stadt Lennestadt Referenznummer der Bekanntmachung: 156101LEN400122
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lennestadt
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Postleitzahl: 57368
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 271 / 333-1443
Fax: +49 271 / 333-291433
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trägerschaften für die offenen Ganztagsangebote und sonstigen Betreuungsgruppen an Grundschulen der Stadt Lennestadt
Vergabe der Trägerschaften für die offenen Ganztagsangebote und die sonstigen Betreuungsgruppen inkl. der Ferienbetreuung und Betreuung an den beweglichen Ferientagen an den Standorten Altenhundem und Bilstein, Meggen und Maumke sowie Elspe und Oedingen
St. Agatha-Schule
St. Agatha-Schule, Hauptstandort Hochstraße 16 A, 57368 Lennestadt, Teilstandort (Pfarrheim Bilstein) Freiheit 50 A, 57368 Lennestadt
Vergabe der Trägerschaften für die offenen Ganztagsangebote und die sonstigen Betreuungsgruppen inkl. der Ferienbetreuung und Betreuung an den beweglichen Ferientagen
Die Kooperationsvereinbarung kann insgesamt 2 mal für jeweils ein Schuljahr verlängert werden.
Franziskus-Schule
Franziskus-Schule, Hauptstandort Johannes-Dosch-Straße 2, 57368 Lennestadt, Teilstandort Osterfeldstraße 10, 57368 Lennestadt
Vergabe der Trägerschaften für die offenen Ganztagsangebote und die sonstigen Betreuungsgruppen inkl. der Ferienbetreuung und Betreuung an den beweglichen Ferientagen
Die Kooperationsvereinbarung kann insgesamt 2 mal für jeweils ein Schuljahr verlängert werden.
Oene-Elspe-Tal-Schule
Oene-Elspe-Tal-Schule, Hauptstandort Pfarrer-Brill-Weg 12, 57368 Lennestadt, Teilstandort Kastanienweg 26, 57368 Lennestadt
Vergabe der Trägerschaften für die offenen Ganztagsangebote und die sonstigen Betreuungsgruppen inkl. der Ferienbetreuung und Betreuung an den beweglichen Ferientagen
Die Kooperationsvereinbarung kann insgesamt 2 mal für jeweils ein Schuljahr verlängert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Es handelt sich um die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen gemäß § 64 VgV ff. im offenen Verfahren.
Wertungskriterien:
Erfahrung mit 10 %
Konzept und Qualität mit 30 %
Personal mit 30 %
Preis mit 30 %
Abschnitt V: Auftragsvergabe
St. Agatha-Schule
Ort: Olpe
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Franziskus-Schule
Ort: Lennestadt
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Oene-Elspe-Tal-Schule
Ort: Olpe
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltende gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragesnach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachunggenannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen. Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48427
Land: Deutschland