Trägerschaften für die offenen Ganztagsangebote und sonstigen Betreuungsgruppen an Grund-schulen der Stadt Lennestadt Referenznummer der Bekanntmachung: 156101LEN400122
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lennestadt
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Postleitzahl: 57368
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 271 / 333-1443
Fax: +49 271 / 333-291433
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trägerschaften für die offenen Ganztagsangebote und sonstigen Betreuungsgruppen an Grund-schulen der Stadt Lennestadt
Vergabe der Trägerschaften für die offenen Ganztagsangebote und die sonstigen Betreuungsgruppen inkl. der Ferienbetreuung und Betreuung an den beweglichen Ferientagen an den Standorten Altenhundem und Bilstein, Meggen und Maumke sowie Elspe und Oedingen
St. Agatha-Schule
St. Agatha-Schule, Hauptstandort Hochstraße 16 A, 57368 Lennestadt, Teilstandort (Pfarrheim Bilstein) Freiheit 50 A, 57368 Lennestadt
Vergabe der Trägerschaften für die offenen Ganztagsangebote und die sonstigen Betreuungsgruppen inkl. der Ferienbetreuung und Betreuung an den beweglichen Ferientagen
Die Kooperationsvereinbarung kann insgesamt 2 mal für jeweils ein Schuljahr verlängert werden.
Franziskus-Schule
Franziskus-Schule, Hauptstandort Johannes-Dosch-Straße 2, 57368 Lennestadt, Teilstandort Osterfeldstraße 10, 57368 Lennestadt
Vergabe der Trägerschaften für die offenen Ganztagsangebote und die sonstigen Betreuungsgruppen inkl. der Ferienbetreuung und Betreuung an den beweglichen Ferientagen
Die Kooperationsvereinbarung kann insgesamt 2 mal für jeweils ein Schuljahr verlängert werden.
Oene-Elspe-Tal-Schule
Oene-Elspe-Tal-Schule, Hauptstandort Pfarrer-Brill-Weg 12, 57368 Lennestadt, Teilstandort Kastanienweg 26, 57368 Lennestadt
Vergabe der Trägerschaften für die offenen Ganztagsangebote und die sonstigen Betreuungsgruppen inkl. der Ferienbetreuung und Betreuung an den beweglichen Ferientagen
Die Kooperationsvereinbarung kann insgesamt 2 mal für jeweils ein Schuljahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungsnachweise:
- Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124), siehe https://www.siegen-wittgenstein.de/output/download.php?fid=2170.7337.1.PDF
- Eigenerklärung, dass die eingesetzten Mitarbeiter/innen die deutsche Sprache sicher in Wort und Schrift beherrschen
- Eigenerklärung, dass alle eingesetzten Mitarbeiter/innen die Mindestanforderungen laut Runder-lass "Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreu-ungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I" des Ministeriums für Schule und Weiterbil-dung vom 23.12.2010 in der aktuellen Fassung erfüllen
- Nachweis der gleichzeitigen Betreuung von mind. 40 SuS pro Schuljahr im Rahmen der Offenen Ganztagsschule über mind. 5 Schuljahre (verschiedene Standorte möglich); Vorlage mind. einer Referenz
Alle Eignungsanforderungen sind abschließend in den Vergabeunterlagen definiert, siehe folgender Link: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/116390
Auftragnehmer, Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften unterliegen den Vorgaben
des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 22.03.2018. Die
geforderten Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes
Nordrhein-Westfalen sind Bestandteil des Angebotes.
Abschnitt IV: Verfahren
Es handelt sich um die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen gemäß § 64 VgV ff. im offenen Verfahren.
Wertungskriterien:
Erfahrung mit 10 %
Konzept und Qualität mit 30 %
Personal mit 30 %
Preis mit 30 %
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterinformationen (Änderungspakete, Bieterfragen und Antworten etc.) über die Bekanntmachung und
die Unterlagen hinaus sind von Bietern ohne Registrierung auf der RIB-online-Plattform über die Seite
www.vergabe.rib.de selbstständig zu beschaffen.
Unterlagen sind bis zum 19.10.2022, 10:00 Uhr vollständig über die Vergabeplattform
www.vergabe.rib.deherunterzuladen. Die Angebotsabgabe ist nur elektronisch in Textform über die
Vergabeplattform möglich. Die elektronischen Angebote sind als Upload auf der Vergabeplattform
www.vergabe.rib.de einzureichen. Die Abgabe per Signaturkarte ist nicht möglich.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der verwendeten Vergabeplattform www.vergabe.rib.de.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltende gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen.
Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48427
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]