Los 2 - Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen mit Empfängern national und international außerhalb der PLZ-Bereiche 4XXXX und 5XXXX (ausgenommen Massendrucksendungen) Referenznummer der Bekanntmachung: 471-2 xxx
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 2 - Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen mit Empfängern national und international außerhalb der PLZ-Bereiche 4XXXX und 5XXXX (ausgenommen Massendrucksendungen)
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen und Massendrucksendungen.
Die nach der Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen sind in drei Lose aufgeteilt. Die Lose werden aus technischen Gründen in drei gesonderten Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW veröffentlicht.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft das Los 2: Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen mit Empfängern national und international außerhalb der PLZ-Bereiche 4XXXX und 5XXXX (ausgenommen Massendrucksendungen)
NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen und Massendrucksendungen.
Die nach der Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen sind in drei Lose aufgeteilt. Jedes Los wird mit jeweils einem Unternehmen besetzt.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft das Los 2: Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen mit Empfängern national und international außerhalb der PLZ-Bereiche 4XXXX und 5XXXX (ausgenommen Massendrucksendungen)
Die Sendungen sind nicht frankiert. Die Kuverts der Sendungen sind durch die NRW.BANK mit dem folgenden Klischee bedruckt: "NRW.BANK 48134". Eine DV-Freimachung im Adressfeld der Sendungen kann durch NRW.BANK nicht aufgebracht werden. Es sind keine Briefsendungen mit ausländischer Zustelladresse zu befördern und zuzustellen.
Abholort ist die Elisabethstraße 3-15 in 48145 Münster. Betroffen sind die folgenden Formate (Angabe jeweils mit dem in Aussicht genommenen Auftragsvolumen / der verbindlichen Höchstabnahmegrenze - jeweils bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung):
Standardbrief national bis 20g (231.386/277.663)
Kompaktbrief national bis 50g (29.696/35.635)
Großbrief national bis 500g (33.180/39.816)
Maxibrief national bis 1000g (544/653)
Standardbrief international bis 20g (1.916/2.299)
Kompaktbrief international bis 50g (859/1.030)
Großbrief international bis 500g (180/216)
Maxibrief international bis 1000g (4/5)
Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht.
Die Sendungen sind nur nach Losen sortiert.
Soweit zur Durchführung der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge im Sinne von § 11 Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 PostG Teilleistungen der Deutschen Post AG benötigt werden, finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG Anwendung.
Die Lose werden aus technischen Gründen in drei gesonderten Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW veröffentlicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DNEU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.