Wäschereidienstleistungen für das BPOLAFZ Bamberg Referenznummer der Bekanntmachung: B 24.13 - 0436/22/VV : 1
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 210-603419)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]413
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wäschereidienstleistungen für das BPOLAFZ Bamberg
Wäschereidienstleistungen (Unterkunftstextilien sowie Dienst- und Schutzbekleidung) für das Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentrum Bamberg.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
01.01.2023
16.01.2023
05.12.2022
15.12.2022
vorhandender Text + Ergänzung
3.4.3.2 Nachweis über die hygienische Aufbereitung infektiöser Wäsche und KüchentextilienZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Lose 1 bis 4 ist eine von unabhängiger Stelle erstellte Bescheinigung/Zeugnis in Bezug auf die Erfüllung der Anforderungen des Robert Koch-Instituts für die Vergabe von Wäsche an externe Dienstleister (z.B. Hygienezeugnis Krankenhauswäsche RAL-GZ 992/2 oder andere Nachweise mit vergleichbarer Aussagekraft, welche durch den Bieter darzulegen ist) Ihrem Angebot beizulegen. Dieser Nachweis dient der Sicherstellung der hygienischen Aufbereitung und dem Transport von infektiöser Wäsche gemäß der Leistungsbeschreibungen zu den Losen 1 bis 4. Der Nachweis muss bis zum Ablauf der Bindefrist gültig sein.Weiterhin ist zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Loses 3 eine von unabhängiger Stelle erstellte Bescheinigung/Zeugnis in Bezug auf die Hygiene von Textilien für Betriebe, in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden (z.B. Hygienezeugnis für Wäsche aus Lebensmittelbetrieben RAL-GZ 992/3 oder andere Nachweise mit vergleichbarer Aussagekraft, welche durch den Bieter darzulegen ist) Ihrem Angebot für das Los 3 beizulegen. Dieser Nachweis dient der Sicherstellung der hygienischen Aufbereitung der Dienstbekleidung des Küchenpersonals gemäß der Leistungsbeschreibung Los 3. Der Nachweis muss bis zum Ablauf der Bindefrist gültig sein.