Wäschereidienstleistungen für das BPOLAFZ Bamberg Referenznummer der Bekanntmachung: B 24.13 - 0436/22/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]413
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wäschereidienstleistungen für das BPOLAFZ Bamberg
Wäschereidienstleistungen (Unterkunftstextilien sowie Dienst- und Schutzbekleidung) für das Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentrum Bamberg.
Unterkunftstextilien - Frottierwaren und sonstige Textilien
Die Leistung umfasst die Reinigung inkl. wöchentliche Abholung/Rücklieferung von Unterkunftstextilien - Frottierwaren und sonstigen Textilien (ca. 93.000 Stück pro Jahr).
Optional kann der Vertrag zwei Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Die Optionen beinhalten eine Vertragsverlängerung für maximal zwei Jahre.
Unterkunftstextilien - Bettwäsche und Flachwäsche Küche
Die Leistung umfasst die Reinigung inkl. wöchentliche Abholung/Rücklieferung von Unterkunftstextilien - überwiegend Bettwäsche und Flachwäsche Küche (ca. 96.000 Stück pro Jahr).
Optional kann der Vertrag zwei Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Die Optionen beinhalten eine Vertragsverlängerung für maximal zwei Jahre.
Dienstbekleidung Küchenpersonal, Zivilbedienstete und polizeiärztlicher Dienst
Die Leistung umfasst die Reinigung inkl. wöchentliche Abholung/Rücklieferung von Dienstbekleidung für das Küchenpersonal, für Zivilbedienstete sowie den polizeiärztlichen Dienst (ca. 13.000 Stück pro Jahr).
Optional kann der Vertrag zwei Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Die Optionen beinhalten eine Vertragsverlängerung für maximal zwei Jahre.
Dienst- und Schutzbekleidung der Polizeivollzugsbeamten/innen
Die Leistung umfasst die Reinigung inkl. wöchentliche Abholung/Rücklieferung von Dienst- und Schutzbekleidung für die Polizeivollzugsbeamten/innen (ca. 8.700 Stück pro Jahr).
Optional kann der Vertrag zwei Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Die Optionen beinhalten eine Vertragsverlängerung für maximal zwei Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 64.000 EUR (netto) pro Jahr jeweils für die angebotenen Lose 1 und 2 und mindestens 32.000 EUR (netto) pro Jahr jeweils für die angebotenen Lose 3 und 4 betragen. Übersenden Sie hierzu bitte die ausgefüllte Eigenerklärung zum Umsatz.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte für jedes angebotene Los eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
o Eine Vergleichbarkeit der mindestens drei je angebotenes Los einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf die Art der Leistung ist nur gegeben, wenn diese Dienstleistungsaufträge eine Reinigung von Unterkunftstextilien und/oder eine Reinigung von Dienst- und Schutzbekleidung inkl. Lieferservice beinhalten.
o Eine Vergleichbarkeit der einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf den Umfang der Leistung ist nur gegeben, wenn:
Für das angebotene Los 1 und/oder das Los 2:
ein Dienstleistungsauftrag für die Reinigung von Unterkunftstextilien mindestens einen Auftragswert von 48.000 Euro (netto) pro Jahr aufweist, oder
zwei Dienstleistungsaufträge für die Reinigung von Unterkunftstextilien jeweils mindestens einen Auftragswert von 38.000 Euro (netto) pro Jahr aufweisen, und
alle drei angegebenen Dienstleistungsaufträge zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist mindestens ein Jahr angedauert haben.
Für das angebotene Los 3 und/oder das Los 4:
ein Dienstleistungsauftrag für die Reinigung von Dienst- und Schutzbekleidung mindestens einen Auftragswert von 24.000 Euro (netto) pro Jahr aufweist, oder
zwei Dienstleistungsaufträge für die Reinigung von Dienst- und Schutzbekleidung jeweils mindestens einen Auftragswert von 19.000 Euro (netto) pro Jahr aufweisen, und
alle drei angegebenen Dienstleistungsaufträge zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist mindestens ein Jahr angedauert haben.
Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" pro Los zu verwenden.
Es sind nur drei Referenzen pro angebotenes Los gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.