Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier aus der kommunalen Sammlung der Städte Dortmund und Hamm
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.edg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier aus der kommunalen Sammlung der Städte Dortmund und Hamm
Leistungsgegenstand ist die Verwertung der Altpapier-Mengen der EDG. Dies beinhaltet die Abholung der Mengen (Übernahme) am Umschlagplatz, den Transport sowie die Verwertung der Mengen und die Bereitstellung der Verwertungsnachweise entsprechend den vertraglichen Vorgaben. Die auftragsgegenständliche Altpapier-Menge stammt aus der kommunalen Sammlung in den Städten Dortmund und Hamm unter Mitbenutzung der Sammelstrukturen durch die Dualen Systeme.
Der Auftrag wird in vier (Mengen)Lose aufgeteilt. Die Mengen der Lose 1 bis 3 stammen aus der kommunalen Sammlung in Dortmund. Das Los 4 betrifft ausschließlich Mengen aus der kommunalen Sammlung der Stadt Hamm.
Teillos 1 - Dortmund - verpresst
Leistungsgegenstand ist die Verwertung der Altpapier-Mengen der EDG. Dies beinhaltet die Abholung der Mengen (Übernahme) am Umschlagplatz, den Transport sowie die Verwertung der Mengen und die Bereitstellung der Verwertungsnachweise entsprechend den vertraglichen Vorgaben. Die Altpapier-Menge wird in insgesamt vier Losen ausgeschrieben.
Die auftragsgegenständliche Altpapier-Menge im Los 1 stammt aus der kommunalen Sammlung in der Stadt Dortmund unter Mitbenutzung der Sammelstrukturen durch die Dualen Systeme. Das kommunale Altpapier sowie Verpackungsaltpapier werden grundsätzlich gemeinsam erfasst. Die hier verwendete Begrifflichkeit „Altpapier“ umfasst daher – sofern nicht anders dargestellt – ein Sammelgemisch aus Papier, Pappe und Kartonage (PPK).
Eine Trennung nach Qualitäten und/oder Sorten bei der Erfassung erfolgt nicht. Mit den Systembetreibern wird eine rechnerische Aufteilung praktiziert. Darüber hinaus ist eine Trennung bei der Erfassung nach Sorten und/oder Qualitäten nicht vorgesehen. Entsprechend enthält die zu verwertende Menge sowohl Anteile an kommunalem Altpapier als auch an Verkaufsverpackungen. Die Bieter können bei ihrer Kalkulation davon ausgehen, dass das Altpapier der üblichen Qualität von „kommunalem“ Altpapier aus den entsprechenden Sammelsystemen in städtischen Strukturen entspricht. Das gegenständliche Sammelgemisch weist daher gewöhnlich eine Papierqualität 1.02 nach EN 643 Liste der Europäischen Standardsorten Altpapier auf. Eine Garantie für diese Papierqualität wird indes nicht übernommen.
Die Auftraggeberin geht davon aus, dass sich die im vorliegenden Los 1 an den/die Auftragnehmer zu übergebende und von diesem/diesen zur verwertende Altpapier-Menge insgesamt auf 8.000 – 10.000 Mg pro Jahr beläuft. Die Übergabe/Verladung der Mengen erfolgt für das Los 1 grundsätzlich in Ballen verpresst.
Teillos 2 - Dortmund - verpresst
Leistungsgegenstand ist die Verwertung der Altpapier-Mengen der EDG. Dies beinhaltet die Abholung der Mengen (Übernahme) am Umschlagplatz, den Transport sowie die Verwertung der Mengen und die Bereitstellung der Verwertungsnachweise entsprechend den vertraglichen Vorgaben. Die Altpapier-Menge wird in insgesamt vier Losen ausgeschrieben.
Die auftragsgegenständliche Altpapier-Menge im Los 2 stammt aus der kommunalen Sammlung in der Stadt Dortmund unter Mitbenutzung der Sammelstrukturen durch die Dualen Systeme. Das kommunale Altpapier sowie Verpackungsaltpapier werden grundsätzlich gemeinsam erfasst. Die hier verwendete Begrifflichkeit „Altpapier“ umfasst daher – sofern nicht anders dargestellt – ein Sammelgemisch aus Papier, Pappe und Kartonage (PPK).
Eine Trennung nach Qualitäten und/oder Sorten bei der Erfassung erfolgt nicht. Mit den Systembetreibern wird eine rechnerische Aufteilung praktiziert. Darüber hinaus ist eine Trennung bei der Erfassung nach Sorten und/oder Qualitäten nicht vorgesehen. Entsprechend enthält die zu verwertende Menge sowohl Anteile an kommunalem Altpapier als auch an Verkaufsverpackungen. Die Bieter können bei ihrer Kalkulation davon ausgehen, dass das Altpapier der üblichen Qualität von „kommunalem“ Altpapier aus den entsprechenden Sammelsystemen in städtischen Strukturen entspricht. Das gegenständliche Sammelgemisch weist daher gewöhnlich eine Papierqualität 1.02 nach EN 643 Liste der Europäischen Standardsorten Altpapier auf. Eine Garantie für diese Papierqualität wird indes nicht übernommen.
Die Auftraggeberin geht davon aus, dass sich die im vorliegenden Los 2 an den/die Auftragnehmer zu übergebende und von diesem/diesen zur verwertende Altpapier-Menge insgesamt auf 8.000 – 10.000 Mg pro Jahr beläuft. Die Übergabe/Verladung der Mengen erfolgt für das Los 2 grundsätzlich in Ballen verpresst.
Teillos 3 - Dortmund - lose Schüttung
Leistungsgegenstand ist die Verwertung der Altpapier-Mengen der EDG. Dies beinhaltet die Abholung der Mengen (Übernahme) am Umschlagplatz, den Transport sowie die Verwertung der Mengen und die Bereitstellung der Verwertungsnachweise entsprechend den vertraglichen Vorgaben. Die Altpapier-Menge wird in insgesamt vier Losen ausgeschrieben.
Die auftragsgegenständliche Altpapier-Menge im Los 3 stammt aus der kommunalen Sammlung in der Stadt Dortmund unter Mitbenutzung der Sammelstrukturen durch die Dualen Systeme. Das kommunale Altpapier sowie Verpackungsaltpapier werden grundsätzlich gemeinsam erfasst. Die hier verwendete Begrifflichkeit „Altpapier“ umfasst daher – sofern nicht anders dargestellt – ein Sammelgemisch aus Papier, Pappe und Kartonage (PPK).
Eine Trennung nach Qualitäten und/oder Sorten bei der Erfassung erfolgt nicht. Mit den Systembetreibern wird eine rechnerische Aufteilung praktiziert. Darüber hinaus ist eine Trennung bei der Erfassung nach Sorten und/oder Qualitäten nicht vorgesehen. Entsprechend enthält die zu verwertende Menge sowohl Anteile an kommunalem Altpapier als auch an Verkaufsverpackungen. Die Bieter können bei ihrer Kalkulation davon ausgehen, dass das Altpapier der üblichen Qualität von „kommunalem“ Altpapier aus den entsprechenden Sammelsystemen in städtischen Strukturen entspricht. Das gegenständliche Sammelgemisch weist daher gewöhnlich eine Papierqualität 1.02 nach EN 643 Liste der Europäischen Standardsorten Altpapier auf. Eine Garantie für diese Papierqualität wird indes nicht übernommen.
Die Auftraggeberin geht davon aus, dass sich die im vorliegenden Los 3 an den/die Auftragnehmer zu übergebende und von diesem/diesen zur verwertende Altpapier-Menge insgesamt auf 8.000 – 10.000 Mg pro Jahr beläuft. Die Übergabe/Verladung der Mengen erfolgt für das Los 3 grundsätzlich als lose Schüttung.
Teillos 4 - Hamm - lose Schüttung
Leistungsgegenstand ist die Verwertung der Altpapier-Mengen der EDG. Dies beinhaltet die Abholung der Mengen (Übernahme) am Umschlagplatz, den Transport sowie die Verwertung der Mengen und die Bereitstellung der Verwertungsnachweise entsprechend den vertraglichen Vorgaben. Die Altpapier-Menge wird in insgesamt vier Losen ausgeschrieben.
Die auftragsgegenständliche Altpapier-Menge im Los 4 stammt aus der kommunalen Sammlung in der Stadt Hamm unter Mitbenutzung der Sammelstrukturen durch die Dualen Systeme. Das kommunale Altpapier sowie Verpackungsaltpapier werden grundsätzlich gemeinsam erfasst. Die hier verwendete Begrifflichkeit „Altpapier“ umfasst daher – sofern nicht anders dargestellt – ein Sammelgemisch aus Papier, Pappe und Kartonage (PPK).
Eine Trennung nach Qualitäten und/oder Sorten bei der Erfassung erfolgt nicht. Mit den Systembetreibern wird eine rechnerische Aufteilung praktiziert. Darüber hinaus ist eine Trennung bei der Erfassung nach Sorten und/oder Qualitäten nicht vorgesehen. Entsprechend enthält die zu verwertende Menge sowohl Anteile an kommunalem Altpapier als auch an Verkaufsverpackungen. Die Bieter können bei ihrer Kalkulation davon ausgehen, dass das Altpapier der üblichen Qualität von „kommunalem“ Altpapier aus den entsprechenden Sammelsystemen in städtischen Strukturen entspricht. Das gegenständliche Sammelgemisch weist daher gewöhnlich eine Papierqualität 1.02 nach EN 643 Liste der Europäischen Standardsorten Altpapier auf. Eine Garantie für diese Papierqualität wird indes nicht übernommen.
Die Auftraggeberin geht davon aus, dass sich die im vorliegenden Los 4 an den/die Auftragnehmer zu übergebende und von diesem/diesen zur verwertende Altpapier-Menge insgesamt auf 9.000 – 11.000 Mg pro Jahr beläuft. Die Übergabe/Verladung der Mengen erfolgt für das Los 4 grundsätzlich als lose Schüttung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.